Die MLPD teilt mit, dass das Landgericht Essen zugunsten von Stefan Engel gegen die Kontenkündigung durch die COMMERZBANK entschieden hat!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerekschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hat uns eine aktuelle Information der MLPD (http://ak-gewerkschafter.com/?s=mlpd) erreicht.

Darin teilt die Partei mit, dass das Landgericht Essen zugunsten von Stefan Engel

          

(Foto aus https://www.mlpd.de/2017/kw36/auf-wahlkampftour-mit-stefan-engel )

gegen die Kontenkündigung durch die COMMERZBANK (http://ak-gewerkschafter.com/?s=commerzbank) entschieden hat.

Wir haben die komplette Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Die MLPD informiert:

Aktuelle Information

für Presse und Öffentlichkeit – 26. August 2021

Landgericht Essen entscheidet zugunsten von Stefan Engel – Teilerfolg gegen Kontenkündigungen durch Commerzbank

Heute urteilte das Landgericht Essen (AZ: 6 O 198/21), dass die Kündigung der Konten von Stefan Engel und seiner Frau Esther Engel durch die Commerzbank rechtswidrig waren.

Dazu der Kläger, Stefan Engel, Leiter des theoretischen Organs der MLPD: „Dieser Erfolg zeigt, dass man gegen die politische Unterdrückung auch einer halbstaatlichen Monopolbank erfolgreich in die Offensive gehen kann.“

Bereits am 3. August hatte das Verwaltungsgericht Meiningen entschieden, dass die Einstufung von Stefan Engel als „Gefährder“ ausgehend von Horst Seehofers Bundesinnenministerium und dem Thüringer Innenminister Georg Maier rechtswidrig war.

Im aktuellen Prozess hatte Stefan Engel engagiert deutlich gemacht, dass es bei diesen Kontenkündigungen um grundsätzliche Fragen geht. „Wo würde das hinführen, wenn eine Monopolbank wie die Commerzbank jemandem aus rein politischer Willkür und aus sachfremden Motiven die Geschäftsfähigkeit absprechen könnte? Hier wird zudem ausgehend vom Bundesamt für Verfassungsschutz ein politischer Boykott der verschiedenen Finanzinstitute gegen mich und andere Repräsentanten der MLPD organisiert, was aber durch das Grundgesetz untersagt ist. „

Die Commerzbank flüchtete angesichts der sich abzeichnenden Niederlage in die Säumnis und stellte keine Anträge, sodass das Gericht ein Versäumnisurteil erließ.

Allerdings stützte das Gericht seine ablehnende Haltung zu den Kontenkündigungen vor allem auf formale Fragen. Die Commerzbank leugnete sogar jeden politischen Zusammenhang, obwohl es unstreitig keinerlei Probleme bei der Kontoführung gab. Offenbar sollen diese politisch brisanten Fragen angesichts des Wahlkampfdebakels der bürgerlichen Parteien unter den Tisch gekehrt werden. Diese Rechnung geht aber nicht auf, wozu insgesamt 20 Prozessbeobachter und zwei Kundgebungen beitrugen. Peter Weispfenning, der Stefan Engel gemeinsam mit Frank Stierlin anwaltlich in diesem Verfahren vertritt: „Der Streit gegen die Behandlung von Stefan Engel als ‚Gefährder‘ und die politische Unterdrückung der MLPD und anderer Demokraten geht also weiter – und hat heute weiter Fahrt aufgenommen.“

In einem Eilverfahren von Monika Gärtner-Engel entschied das Gericht ausdrücklich noch nicht in der Sache. Es sah nicht die nötige Eilbedürftigkeit, da es eine „akute Zwangslage“ aufgrund der Kontenkündigungen nicht als gegeben ansah. Es machte deutlich, dass das keine Vorentscheidung für ein Hauptsacheverfahren ist. Direkt im Anschluss überreichte die Commerzbank Monika Gärtner-Engel eine erneute Kündigung ihres Kontos zu einem späteren Zeitpunkt. Sie machte damit deutlich, dass sie selbst davon ausgeht, dass ihre erste Kündigung auch bei Monika Gärtner-Engel rechtswidrig war.

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Peter Weispfenning

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