Die Justiz bestärkt die NPD: Büdingen muss der NPD-Fraktion weiter Fraktions-Geld zahlen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich erinnert Ihr Euch noch san unseren Beitrag vom 17. Januar 2017 über die Abweisung des Bundesverfassungsgerichtes zum Antrag auf Verbot der NPD, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/01/17/die-abweisung-des-antrages-auf-npd-verbot-durch-das-bundesverfassungsgericht-zeigt-deutlich-auf-in-welcher-bananenrepublik-wir-leben/

Die hessische Stadt Büdingen (https://de.wikipedia.org/wiki/B%C3%BCdingen) muss jetzt doch der NPD Fraktionsgelder zahlen!

Der Hintergrund dafür, dass die Stadt Büdingen die Fraktionsgelder für die NPD nicht mehr zahlte, war genau die seinerzeitige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass die NPD nicht verbot, aber ihre Verfassungswidrigkeit bestätigte:

http://www.spiegel.de/politik/deutschland/npd-bundesverfassungsgericht-verbietet-rechtsextreme-partei-nicht-a-1130311.html !

Jetzt kommt es ganz „DICKE“ in unserer „BANANEREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland), wo sich immer dann, wenn es nötig erscheint, ein „JURISTISCHES TOLLHAUS (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) einfindet.

Der hessische Verwaltungsgerichtshof erklärte nämlich am 05. April 2017 in Kassel den ausschluss der rechtsextremen NPD-Fraktion von den Zuwendungen für „unwirksam“!

Damit hatte ein Antrag der NPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Erfolg, mit dem sich diese gegen eine Änderung der Entschädigungssatzung der Stadt gewandt hatte.

Hier kommt der Link zur Pressemitteilung über dieses Schandurteil mit dem Az.: 8 C 459/17.N, den es anzuklicken lohnt:

https://vgh-kassel-justiz.hessen.de/irj/VGH_Kassel_Internet?rid=HMdJ_15/VGH_Kassel_Internet/sub/54a/54a211f8-a061-b51d-0648-712ae8bad548,,,11111111-2222-3333-4444-100000005003%26overview=true.htm !

Dieser Schritt in die aus unserer Sicht falsche Richtung begründet der Verwaltungsgerichtshof unter Vorsitz des Richters Harald Pabst ausgerechnet damit, dass der Ausschluss gegen den „allgemeinen Gleichheitssatz des Grundgesetzes“ verstoßen würde.

Aus unserer AK-Sicht ist dies eine offensichtliche und kaum noch zu überbietende Verarschung der Demokratie durch die sogenannte Rechtsprechung!

Aber die Menschen in Büdingen kämpfen gegen die NPD!

https://www.hna.de/bilder/2016/05/24/6428302/1669884776-8f49cc14-3e5f-45b3-a5e4-b85bec1acc83-25a7.jpg

(Foto aus Archiv von: https://www.hna.de/politik/buedingen-keine-ruhe-6428302.html)

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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