Die Beschäftigten der Handwerkskammer Aachen bekommen jetzt die Chance einen Personalrat zu wählen, der weder korrupt noch verräterisch ist!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) verfolgen wir seit Monaten die sogenannten „AACHENER PERSONALRATS-AFFÄREN“, wie Ihr es durch das Anklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=marc+topp

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=personalrat+st%C3%A4dteregion

> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=personalrat+handwerkskammer

Den jüngsten Beitrag zum Thema PR-Affäre bei der Aachener Handwerkskammer hatten wir am06.12.2018 auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „AACHEN“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/aachen/) archiviert. Diesen Beitrag könnt Ihr direkt durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen.

> http://www.ak-gewerkschafter.de/2018/12/06/die-moralische-verwerflichkeit-bleibt-bestehen-daran-aendert-auch-der-beschluss-des-verwaltungsgerichts-aachen-vom-heutigen-tage-nichts-der-personalrat-der-handwerkskammer-hat-zwar-den-mutigen-und-b/ !

Wie die Aachener Zeitungen am heutigen Tage (18.12.18) melden, ist der Personalrat bei der Handwerkskammer zurückgetreten und hat somit den Weg für Neuwahlen nach dem Landespersonalvertretungsgesetz von NRW (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/lpvg/) freighemacht.

Das Anklicken der nachstehenden Links führt Euch auf die entsprechenden Bezahlartikel bei der AACHENER ZEITUNG und bei der AACHENER NACHRICHTEN.

> https://www.aachener-zeitung.de/lokales/aachen/personalrat-der-handwerkskammer-tritt-zurueck_aid-35180887 !

> https://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/personalrat-der-handwerkskammer-tritt-zurueck_aid-35180889 !

Zu diesem Schritt des Personalrates merken wir Folgendes an:

1. Der Schritt des Rücktritts verschafft der Belegschaft bei der Handwerkskammer die Möglichkeit, einen NEUEN Personalrat zu wählen, der frei ist von einem „Judas Iskariot-Tum“, wie es der Ex-Personalratsvorsitzende praktiziert hat.

2. Wenn es zu einer Persönlichkeitswahl kommen sollte, dann haben die gewerkschaftlichen Vertrauensleute und/oder einzelne Gewerkschafter/Innen die Möglichkeit, darauf hinzuweisen, weshalb Personen mit einem in der Vergangenheit gezeigten „Judas Iskariot-Verhalten“ auf keinen Fall gewählt werden dürfen.

3. Kommt es zu einer Listenwahl, so besteht die Möglichkeit für die gewerkschaftlichen Vertrauensleute und /oder einzelne Gewerkschafter/Innen, die Listen, die Personen beinhalten, die in der Vergangenheit Geheimnisverrat geübt haben, zu kritisieren. Die Wähler/Innen können somit auch dann darüber aufgeklärt werden, weshalb derartige Listen nicht gewählt werden dürfen. 

4. Die Beschäftigten der Handwerkskammer haben ein Recht darauf, Kolleginnen und Kollegen in den Personalrat zu wählen, die nicht korruptionsanfällig sind oder gar Verrat beim Arbeitgeber üben, der in keiner Weise mit dem  § 2 LPVG/NW (http://www.ak-gewerkschafter.de/2011/12/27/ist-der-%c2%a72-im-landespersonalvertretungsgesetz-von-nrw-lpvgnw-in-der-fassung-vom-05-juli-2011-mehr-als-ein-moralischer-anspruch/) gerechtfertigt werden kann und ausdrücklich nicht gerechtfertigt werden darf!

5. Die Ex-Personalratsmitglieder, die den Mut hatten, letztendlich das Verwaltungsgericht zu kontaktieren, verdienen nicht nur unsere Hochachtung. Sie würden gut daran tun, sich auf eine gewerkschaftliche Liste aufstellen zu lassen, damit die Beschäftigten bekannte Garanten gegen Korruption und Verrat bei der kommenden Personalratswahl wählen können!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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