Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,
der Kollege Michael Kötzing (Fachbereichsbeauftragter Bund und Länder im Ver.di-Landesbezirk NRW) hat eine Zusammenfassung über die wichtigsten Änderungen im Arbeits-, Sozial-, Steuer und Verbraucherrecht veröffentlicht, die uns im Jahre 2013 erwarten, die der DGB in der gebotenen Kürze und Übersichtlichkeit erarbeitet hat. Der Link zur Homepage des DGB mit den entsprechenden Veröffentlichungen ist am Ende der Zusammenstellung, die wir nachstehend zu Eurer Information sehr gerne auf unsere Homepage gepostet haben, enthalten. Interessant ist der Änderungshinweis auf die Kinder-Betreuungsplätze für 1 bis 3 Jahre alten Kinder, die ab 1. August 2013 greifen soll.
Hier heißt es ganz klar, dass die Kommunen den Anspruch erfüllen „sollen“ und nicht müssen. Dazu z. B. mag sich jede / jeder selbst sein Bild machen.
Wir wünschen viel Spaß beim Lesen.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
Das bringt 2013
Eine Zusammenfassung der wichtigsten Änderungen im Arbeits-, Sozial-, Steuer- und Verbraucherrecht im neuen Jahr.
Mini-Job-Grenze steigt
Ab 1. Januar steigt die Verdienstgrenze für Mini-Jobs auf 450 Euro pro Monat, auch für solche im Privathaushalt. Zudem ändert sich die Regelung zur Rentenversicherung für Mini-JobberInnen. Neu ist, dass Mini-JobberInnen zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers selbst einen Eigenbeitrag zuzahlen. Damit bekommen sie den vollen Schutz der gesetzlichen Rentenversicherung.
Der Arbeitgeber trägt 15 Prozent des Beitrages, die Beschäftigten 3,9 Prozent. Damit liegt bei einem monatlichen Verdienst von 450 Euro der Eigenbeitrag bei 17,55 Euro. Auch Studierende mit einem Mini-Job erhalten dadurch die vollen Rechte in der Rentenversicherung.
Auf Antrag ist die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich. Ab 1. Januar sind Mini-JobberInnen grundsätzlich versichert und müssen ihren Austritt schriftlich erklären, bisher war es umgekehrt.
https://www.dgb-bestellservice.de/besys_dgb/auswahl.php?artikelnr=DGB40545
http://ratgeber-ungesicherte-jobs.dgb.de/fragen-und-antworten/minijobs
Hartz IV – Arbeitslosengeld II: Bezüge steigen geringfügig
Für EmpfängerInnen von Hartz-IV-Leistungen steigen die Regelsätze um monatlich zwei bis acht Euro:
Ab 1. Januar gelten folgende Regelsätze:
- Alleinstehende: 382 Euro (+ 8 Euro)
- (Ehe-)Partner ab 18: 345 (+ 8 Euro) für beide.
- 18- bis 24-Jährige: 306 Euro (+ 7 Euro)
- Jugendliche von 14-17 Jahren: 289 Euro (+2 Euro)
- Kinder von 6 bis 13 Jahre: 255 (+ 4 Euro)
- Kinder bis 5 Jahre: 224 Euro (+ 5 Euro)
Kurzarbeitergeld verlängert
Seit Dezember 2012 ist die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld auf bis zu zwölf Monate verlängert. Angesichts der sich abschwächenden Konjunktur sollen die Unternehmen Planungssicherheit erhalten und somit Entlassungen verhindert werden.
Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt
Der Beitragssatz zur Rentenversicherung sinkt von 19,6 auf 18,9 Prozent. Damit sollen Arbeitnehmer und Arbeitgeber um jeweils mehr als drei Milliarden Euro jährlich entlastet werden. Tatsächlich werden aber nur die Unternehmen entlastet. Die Beschäftigten haben im Schnitt lediglich etwa neun Euro mehr in der Tasche. Ihnen drohen wegen der Beitragssenkung hohe Einbußen bei der Rente.
http://www.dgb.de/themen/++co++9db3442a-f1d9-11e1-9478-00188b4dc422
http://www.dgb.de/themen/++co++6b819ac2-2096-11df-5bfe-00093d10fae2/
http://www.dgb.de/themen/++co++19533a4c-43d9-11df-5f85-00188b4dc422/
Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz
Ab 1. August haben Eltern einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder ab dem ersten bis zum vollendeten dritten Lebensjahr. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege der Kommunen sollen den Rechtsanspruch auf einen Krippenplatz erfüllen.
Betreuungsgeld
Ebenfalls zum 1. August wird ein Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, ab August 2014 von monatlich 150 Euro eingeführt. Gezahlt wird es an Eltern, deren Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keine öffentlich geförderte Betreuungseinrichtung besucht.
Neue Bemessungsgrenze in der Renten- und Arbeitslosenversicherung
Die monatliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen
Rentenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung steigt. In den alten
Bundesländern erhöht sie sich von 5.600 auf 5.800 Euro. Die
Beitragsbemessungsgrenze Ost beträgt dann 4.900 Euro.
Neue Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht sich von 50.850 Euro auf 52.200 Euro.
Rente mit 67
Seit 2012 steigt schrittweise die Altersgrenze für die Rente. Das heißt: Wer 1948 geboren ist und 2013 in den Ruhestand geht, muss zwei Monate über seinen 65. Geburtstag hinaus arbeiten. Dann gibt es die Rente ohne Abschlag. Unabhängig vom Geburtsjahrgang gilt: Wer 45 Jahre lang Beiträge gezahlt hat, kann weiterhin mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen.
Pflegeversicherung
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung steigt zum 1. Januar 2013 von 1,95 auf 2,05 Prozent, bei Kinderlosen auf 2,3 Prozent. Der Abschluss privater Zusatzversicherungen wird ab 2013 steuerlich gefördert. Es gibt bei einem Mindestbeitrag von zehn Euro monatlich einen Zuschuss von fünf Euro.
Praxisgebühr
Die Zehn-Euro-Gebühr für Arztbesuche entfällt ab 1. Januar. Die Praxisgebühr war 2004 eingeführt worden, um die Zahl der Arztbesuche zu verringern. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Ärzte beklagten den hohen bürokratischen Aufwand.
Elektronische Lohnsteuerkarte
Die elektronische Lohnsteuerkarte kommt nun zum 1. Januar 2013. Seit dem 1. November 2012 können Arbeitgeber die Abzugsmerkmale (Steuerklasse, Kinder, Freibeträge, Religionszugehörigkeit) ihrer Beschäftigten für 2013 bei den Finanzämtern abrufen. Arbeitgeber müssen bis spätestens zur Auszahlung des letzten Lohns 2013 auf das elektronische Verfahren umsteigen.
Unisex-Tarife bei Versicherungsverträgen
Seit 21.12.2012 gelten Unisex-Tarife bei Versicherungen. Die Änderung geht auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes zurück. Das Geschlecht darf demnach keinen Einfluss auf den Versicherungsbeitrag haben. Unterschiedliche Tarife für Männer und Frauen gehören damit der Vergangenheit an. Die so genannte Unisex-Regel gilt für alle neu abgeschlossenen Versicherungen. Verträge, die vor dem Stichtag abgeschlossen sind, gelten unverändert weiter.
Rundfunkbeitrag
Ab 1. Januar wird statt einer Rundfunkgebühr ein Rundfunkbeitrag erhoben. Für die Berechnung gilt nun der Grundsatz „eine Wohnung – ein Beitrag“. Die Anzahl der Rundfunkgeräte und Personen in einer Wohnung spielt keine Rolle mehr. Der Beitrag liegt einheitlich bei 17,98 Euro pro Monat.
Künftig müssen sich auch Menschen mit Behinderung mit einem reduzierten Beitrag an der Rundfunkfinanzierung beteiligen. Sie können sich, wie auch BAföG-EmpfängerInnen, von der Beitragszahlung befreien lassen.
http://www.dgb.de/themen/++co++1ab1b6a8-4b78-11e2-82ad-00188b4dc422
ver-di
Michael Kötzing
Landesfachbereich Bund & Länder NRW, Karlstraße 123-127, 40210 Düsseldorf
www.nrw6.verdi.de