Bezieher von Hartz IV und andere Haushalte mit geringem Einkommen müssen nun schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche ("Bildung und Teilhabe") beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern.

Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Webseite, liebe Kolleginnen und Kollegen,

nachstehenden Aufruf des Kollegen Martin Künkler für die Bezieherinnen und Bezieher von Hartz IV und für andere Haushalte mit geringem Einkommen können wir Euch als AK nur wärmstens Empfehlen. Jetzt gilt es nämlich ganz, ganz schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche zu beantragen, damit Ihr unverzüglich („Ohne schuldhaften Verzug“!) um Euch die Nachzahlungen in Bezug auf „Bildung und Teilhabe“ zu sichern.

Bitte lest Euch den nachstehenden Aufruf aufmerksam durch und klickt ganz besonders den darin enthaltene Bezugslink einmal an.

Mit der besten Empfehlung für den AK
Manni Engelhardt -Koordinator-

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Bezieher von Hartz IV und andere Haushalte mit geringem Einkommen müssen nun schnell die neuen Leistungen für Kinder und Jugendliche („Bildung und Teilhabe“) beantragen, um sich eine Nachzahlung zu sichern.

Wir schicken euch heute dieses Info, da auch Geringverdiener, die Wohngeld oder den Kinderzuschlag beziehen, einen Anspruch auf eine Nachzahlung haben.

Bei der Nachzahlung geht es für einkommensschwache Haushalte um richtig viel Geld: Mindestens 30 Euro pro Kind. Gibt es ein Mittagessen in der Schule, Kita oder im Hort, sind es sogar mindestens 108 Euro!

Die Nachzahlung gibt es in Form einer Geldzahlung und unter erleichterten Bedingungen: So muss nicht nachgewiesen werden, dass ein Kind tatsächlich ein an der Schule angebotenes Mittagessen wahrgenommen hat oder tatsächlich Angebote von Vereinen genutzt hat.

Um die Nachzahlung zu bekommen, müssen unbedingt bestimmte Fristen eingehalten werden: Wer Hartz IV oder Sozialhilfe bezieht, muss spätestens bis zum 30. April einen Antrag stellen, wer Wohngeld oder den Kinderzuschlag bezieht, spätestens bis zum 31. Mai.

Mehr Inforamationen und unsere Materialien zum Thema (Info-Blatt für Betroffene, Musterantrag, Pressemitteilung) findet Ihr hier:

http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/alg-2-regelleistungen-und-co/516-jetzt-handeln-kein-geld-verschenken.html

Die Möglichkeit, eine Nachzahlung zu bekommen, sowie die dabei einzuhaltenden Fristen sind so gut wie gar nicht bekannt. Bitte helft mit, die Sache bekannt zu machen, etwa indem Ihr das Info-Blatt auslegt, aushängt oder weiterleitet.

Herzlichen Dank!

Herzliche Grüße
Martin Künkler

Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld? veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert