Heute veröffentlichen wir den 12. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 12. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé – Newsletter 12/2022 vom 27.03.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Infos zum Energiekosten-Entlastungspaket
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Der Koalitionsausschuss hat am 23. März sein „Maßnahmenpaket des Bundes zum Umgang mit den hohen Energiekosten“ verabschiedet. Das beinhaltet im Wesentlichen:

– Einmalig 300 Euro für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Selbstständige.
– Einmaliger Familienzuschuss von 100 Euro pro Kind.
– Erhöhung der Einmalzahlung an Empfängerinnen und Empfänger von Transferleistungen auf 200 Euro pro Person.
– Absenkung der Energiesteuer auf Sprit für drei Monate.
– Drei Monate für nur 9 Euro pro Monat den öffentlichen Nahverkehr nutzen.

Details dazu hier: https://t1p.de/qf16s

Dazu ein kurzer Kommentar: Wir befinden uns in einer Energie- und Lebenshaltungskostenkrise in bisher nicht gekanntem Ausmaß. Der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die dadurch entstehenden Versorgungsengpässe wird diese Krise in den nächsten Monaten noch deutlich verschärfen. Hier muss die Bundesregierung in geeignetem Maße handeln. Warum beispielsweise ArbeitnehmerInnen 300 EUR erhalten sollen und Sozialleistungsbeziehende nur 200 EUR ist nicht nachvollziehbar.
Die Beschlüsse der Koalition sind sozial nicht ausgewogen. Von den gewaltig gestiegenen Energiekosten müssten vor allem die Ärmsten entlastet werden. Denn Einkommensarme sind von jeder Krise besonders betroffen – sie leben am Minimum und haben keine Reserven. Und die Krisen häufen sich: Corona, Inflation, Energiepreise. Jede dieser Krisen stellt bereits für sich eine soziale Notlage für Einkommensarme dar.

Es bedarf eines Sofortzuschlages von 100 EUR pro Person und Monat!

Tacheles arbeitet derzeit an einem Offenen Brief an Arbeitsminister Heil in dem kurzfristige realpolitische Vorschläge gemacht werden, wie in den bestehenden gesetzlichen Rahmen Lösungen für Transferleistungsbeziehende, AltersrentnerInnen, Auszubildende und Geringverdienende konkret entlastet werden können. Diesen Brief wird Tacheles alsbald nach Fertigstellung veröffentlichen.

Klar ist auf jeden Fall, es muss sich etwas ändern. Schnell und unbürokratisch und sozial ausgewogen!

2. Infos zu kommenden Rechtsänderungen
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a) Kindersofortzuschlag von 20 Euro monatlich ab Juli 2022

Den Kindersofortzuschlag in Höhe von 20 Euro monatlich erhalten ab dem 01.07.2022 alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Haushalt der Eltern, die Anspruch auf Leistungen gemäß SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), Kinderzuschlag oder auf ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) haben. Damit sollen hilfebedürftiger Familien unterstützt werden.
Pressmitteilung des BMSFJ vom 16.03.2022: https://t1p.de/2a8e9

b) Einmalzahlung für höhere Lebenshaltungskosten in Höhe von 100 EUR für Juli angekündigt

Erwachsene Leistungsberechtigte, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, AsylbLG oder ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem BVG erhalten, sollen zum 01.07.2022 eine Einmalzahlung in Höhe von 100 Euro erhalten. Diese dient dem Ausgleich von erhöhten Lebenshaltungskosten und von pandemiebedingten Ausgaben.
Pressmitteilung des BMFSFJ vom 16.03.2022: https://t1p.de/2a8e9
Wann die weiteren 100 EUR aus dem „Entlastungspaket“ gezahlt werden sollen, ist noch nicht bekannt.

c) Einmaliger Heizkostenzuschuss nach dem Heizkostenzuschussgesetz (HeizkZuschG)

Der von der Bundesregierung beschlossene einmalige Heizkostenzuschuss für Wohngeldbeziehende, Studierende, Schüler*innen sowie Auszubildende mit unterstützenden Leistungen wird deutlich erhöht. Wegen der steigenden Energiepreise hat die Koalition den Betrag auf 270 Euro für Single-Haushalte, die Wohngeld beziehen, gegenüber den ursprünglichen Planungen verdoppelt. Mehrpersonenhaushalte erhalten höhere Zahlungen. Studierende und Auszubildende bekommen 230 Euro. Alle Berechtigten (Leistungsbeziehende von Oktober 2021 bis März 2022) bekommen den Zuschuss im Laufe des Jahres von Amts wegen, ohne Antragstellung (zum Pfändungsschutz siehe Für die Praxis). Der Bundestag hat das Heizkostenzuschussgesetz am 17.03.2022 verabschiedet, es tritt im 1. Juni 2022 in Kraft.
Veröffentlichung Bundestag: https://t1p.de/nfg7

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Wir suchen ab 01.04.2022

  
                              Sozialarbeiter*in/ Sozialpädagoge* (m/w/d) in M.A.

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Zu ihren Aufgaben gehören:

  • Die persönliche Beratung und Hilfestellungen die das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld betreffen
  • Die persönliche Beratung und Hilfestellung der von Arbeitsausbeutung Betroffenen Menschen auch im Bereich Arbeitsrecht

Wir erwarten:

  • Ein abgeschlossenes Bachelorstudium der Sozialpädagogik / Sozialarbeit oder vergleichbare Qualifikationen im Sinne der Förderrichtlinien oder berufliche Erfahrung im Bereich der Erwerbslosenberatung
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INITIATIVE GEGEN ARBEITSLOSIGKEIT, 
Große Bruchstr. 26, 41747 Viersen 

3. KOS Info zu Wohngeld
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Der Förderverein gewerkschaftlicher Erwerbslosengruppen (KOS) hat in seinem elektronischen Rundbrief sich damit beschäftigt, wie Erwerbstätige mit niedrigem Einkommen und Bezieher*innen von Sozialleistungen (z. B. Arbeitslosengeld und Krankengeld) ihr Einkommen mit Hilfe von Wohngeld aufstocken können. Das Infoblatt zum Wohngeld gibt es hier: https://t1p.de/k49aa

4. Aktuelle Informationen für Schutzsuchende aus der Ukraine
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Infos des Niedersächsischen Flüchtlingsrat mit Infos für Schutzsuchende aus der Ukraine, Antworten auf häufig gestellte Fragen zu geben.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/1ik52

5. Solidarität jetzt – Internationale Studierende aus der Ukraine brauchen Perspektive auf Fortsetzung ihres Studiums in Deutschland
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Bundes- und landesweite Studierenden- und Menschenrechtsorganisationen setzen sich dafür ein, dass alle aus der Ukraine geflohenen internationalen Studierenden ihr dort begonnenes Studium in Deutschland oder einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union fortsetzen und beenden können. Bei Bund und Ländern mahnen sie die Herstellung von Aufenthaltssicherheit, die Schaffung von Zugangsmöglichkeiten zu den Hochschulen und weitere unterstützende Maßnahmen für internationale Studierende aus der Ukraine an.
Mehr bei PRO ASYL: https://t1p.de/7ngvb

6. Eintrag in den Thomé Newsletter
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Wer sich selber oder KollegInnen oder Kollegen in den Newsletter eintragen will kann das, ganz einfach hier selber machen: https://harald-thome.de/newsletter.html

7. Neues Angebot von Tacheles / Upload von Gerichtsentscheidungen / Tacheles Rechtsprechungsticker
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a. Tacheles bietet neu eine Ecke für Uploads von Gerichtsentscheidungen an. Ziel soll sein, über den Einzelfall hinausgehende relevante Entscheidungen bekannt zu machen. Schön wäre es, wenn die Beteiligten einen kurzen Leitsatz zur Entscheidung schreiben könnten. Die Entscheidung und der Leitsatz können hier gedownloadet werden: https://t1p.de/6p9n8

b. Dann möchte ich darauf hinweisen, dass Tacheles jede Woche einen Rechtsprechungsticker herausgibt, in dem die wichtigsten Entscheidungen aus dem SGB II/SGB XII/SGB III/AsylbLG veröffentlicht werden, den Ticker gibt es hier: https://t1p.de/gdecu

Weitere Infos aus diesem Thomé-NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-13-2022-vom-27-03-2022.html !

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