Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte (EBR)

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

aufgrund einer Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte (EBR) müssen vor künftigen Entscheidungen der Unternehmensleitungen die Betriebsräte beteiligt werden. Diese Beteiligung beschränkt sich allerdings auf die schwächste Beteiligungsform. Nämlich die „Unterrichtung“ und die „Anhörung“.

Das hat aber nicht mit der sogenannten „Mitbestimmung“ der Betriebsräte zu tun, die wir uns als AK und die sich die Europäischen Gewerkschaften im Europäischen Gewerkschaftsbund gewünscht hätten.

Seinerzeit, als sich diese EU-Richtlinie auftat, hatten wir als AK ja noch Hoffnung darauf (Wir berichteten!),dass sich die Beteiligung letztendlich doch noch in den Formen der Mitwirkung und Mitbestimmung zeigen würde. Der entsprechende Beschluss der Bundesregierung vom 15.12.2010, der jetzt überall veröffentlicht wird, ist aber anderslautend. Nun könnten wir ja sagen: „Der Spatz in der Hand ist immer noch besser als die Taube auf dem Dach!“. Das wäre allerdings ein Selbstbetrug; denn letztendlich ist der Europäischen Arbeitnehmerschaft und ihren Betriebsräten damit in keiner Weise gedient.

Den vollen Veröffentlichungstext könnt Ihr durch einen Klick auf den nachstehenden Link abrufen.

http://www.wkdis.de/rechtsnews/mehr-rechte-fuer-beschaeftigte-bundeskabinett-beschliesst-aenderung-des-europaeischen-betriebsraete-gesetzes-192900

Für den AK
Manni Engelhardt
-Koordinator-

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