Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) haben wir uns auch stark gegen die Elbvertiefung und für den Erhalt des Hambacher Forstes engagiert, wie Ihr es durch das nklicken der nachstehenden Links aufrufen und nachlesen könnt:
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=hambacher+forst !
http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=elbvertiefung !
Zur jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts von NRW (OVG-NW) haben wir noch mit Beitrag vom 28.11.17 Stellung bezogen, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link direkt aufrufen und nachlesen könnt:
Zur aktuellsten „Rechtsprechung“ des Bundesverwaltungsgerichtes in Sachen ELBVERTIEFUNG haben wir noch am gestrigen Tage einen eitrag auf unserer Homepage veröffentlicht, den Ihr ebenfalls durch einen Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:
Zu beiden Themenkomplexen hat uns auch über den Pressesprecher und Vorstandsmitglied des BBU, dem Kollegen Udo Buchholz (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=udo+buchholz%2Bbbu), eine Pressemitteilung des BBU erreicht, die wir in Ihrer Gänze nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
(Foto des BBU zeigt Kollegen Udo Buchholz am Mikrofon.)
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Pressemitteilung des BBU vom 29.11.17
BBU gegen Elbvertiefung und für den Hambacher Forst
(Bonn / Hamburg, 29.11.2017) Der Bundesverband Bürgerinitiativen
Umweltschutz (BBU) begrüßt den Rodungsstopp für den Hambacher Wald, den
das Oberverwaltungsgericht Münster zumindest vorläufig verhängt hat.
Dagegen bedauert der BBU die jüngste Ablehnung von Klagen gegen die
drohende Elbvertiefung bei Hamburg durch das Bundesverwaltungsgericht.
Trotz des zunächst positiven Urteils zum Schutz des Hambacher Forstes
betont der BBU, dass weitere Proteste nötig sind, um den Hambacher Forst
dauerhaft zu schützen. Zudem wünscht der BBU auch allen Aktiven, die
sich vor Ort gegen die Elbvertiefung wehren, weiterhin viel
Durchhaltevermögen. Das Hamburger BBU-Vorstandsmitglied Regina Ludewig
betont: „Wir akzeptieren keine zusätzliche ökologische Zerstörung. Und
schon jetzt sind bei starkem Nordwestwind die tiefer gelegenen Gebiete
Hamburgs regelmäßig überflutet, das würde sich mit der Elbvertiefung
verschärfen.“
Der BBU betont, dass das Bundesverwaltungsgericht vor einigen Monaten
der Klage der Naturschutzverbände WWF, NABU und BUND gegen die
Elbvertiefung in Teilen stattgegeben hatte. Demnach seien bei den
Vertiefungsplänen zu wenig ökologische Ausgleichsflächen geplant. Die
Problematik ist weiterhin gegeben. Außerdem betragen die Kosten für die
Elbvertiefung laut“Hamburg für die Elbe“ über 1 Mrd. Euro. Das ist nicht
nur ökologisch, sondern auch wirtschaftlich unverantwortlich. Der BBU
weist zudem darauf hin, dass auch aus Sicht der Planer der Elbvertiefung
Probleme bestehen. Den Planungen zufolge müsste die Elbe breit genug
sein, damit 2 Schiffe aneinander vorbei passieren können. Das ist nicht
gegeben und lässt sich auf Hamburger Stadtgebiet auch kaum umsetzen. In
vielen Stadtteilen reicht die Bebauung sehr dicht an das Elbufer heran
und kann ja schlecht abgerissen werden. Außerdem können Containerriesen
deshalb nicht voll beladen nach Hamburg einlaufen, weil die hohen
Containeraufbauten nicht die über die Elbe führende Köhlbrandbrücke
passieren können. Die Elbvertiefung würde somit die angeblichen
„wirtschaftlichen“ Probleme also gar nicht lösen können. Im Dezember
stehen weitere Klagen gegen die Elbvertiefung auf der Tagesordnung des
Bundesverwaltungsgerichtes. Weitere Informationen zur Elbvertiefung
unter http://www.hamburg-fuer-die-elbe.de
Der BBU erinnert angesichts der aktuellen umweltpolitischen
Gerichtsurteile an den Spruch, der auf eine indianische Weisheit zurück
gehen soll: „Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss
vergiftet, der letzte Fisch gefangen ist, werdet Ihr merken, dass man
Geld nicht essen kann.“
Eine demotivierte, resignierte und kranke Bevölkerung nutzt weder dem zu
würdigendem Einzelschicksal noch der Allgemeinheit. Wem aber nützt das
fragwürdige Ziel unablässig zu steigernden Wirtschaftswachstums, wenn
dabei zeitgleich die Lebensgrundlagen vernichtet werden?
Hambacher Forst
In dem Urteil des OVG Münster zum Schutz der Bäume im Hambacher Forst
sieht der BBU eine Chance für weiteres Engagement in der gewonnenen Zeit
Unter https://hambacherforst.org/blog heißt es aktuell: „Die Rodungen
sind untersagt, bis das Gericht über den Antrag entschieden hat. Wann
das sein wird, kann hier kein Mensch genau abschätzen. Zu dem richtet
sich die Klage gegen die Betriebsplan 2014 – 2017. Selbst wenn das
Gericht für uns positiv entscheidet, wären ab dem 1. Januar 2018
Rodungen wieder möglich, es sei denn, der Hauptbetriebsplan der ab 2018
gilt wird erfolgreich angefochten. Was Rodungsstopp auch nicht bedeutet
ist ein Verbot von Räumungen. Es können weiterhin Baumhäuser sowie das
Wiesencamp geräumt werden (und Armin Laschet scheint die Braunkohle ja
auch ein besonderes Herzensthema zu sein). Seid daher weiterhin achtsam,
haltet euch und eure Verbündeten auf dem Laufendem.“ Weitere
Informationen unter https://www.ende-gelaende.org/de
Engagement unterstützen
Informationen über den BBU und seine Aktivitäten gibt es im Internet unter
http://bbu-online.de, telefonisch unter 0228-214032. Die
Facebook-Adresse lautet www.facebook.com/BBU72
<http://www.facebook.com/BBU72>. Postanschrift: BBU, Prinz-Albert-Str.
55, 53113 Bonn.
Der BBU ist der Dachverband zahlreicher Bürgerinitiativen,
Umweltverbände und Einzelmitglieder. Er wurde 1972 gegründet und hat
seinen Sitz in Bonn. Weitere Umweltgruppen, Aktionsbündnisse und
engagierte Privatpersonen sind aufgerufen, dem BBU beizutreten um die
themenübergreifende Vernetzung der Umweltschutzbewegung zu verstärken.
Der BBU engagiert sich u. a. für menschen- und umweltfreundliche
Verkehrskonzepte, für den sofortigen und weltweiten Atomausstieg, gegen
die gefährliche CO2-Endlagerung, gegen Fracking und für
umweltfreundliche Energiequellen.
Zur Finanzierung seines vielfältigen Engagements bittet der BBU um
Spenden aus den Reihen der Bevölkerung. Spendenkonto: BBU, Sparkasse
Bonn, IBAN: DE62370501980019002666, SWIFT-BIC: COLSDE33.