Liebe Kolleginnen und Kollegen,
auch so etwas gibt es! Der Betriebsrat des Kärcher-Unternehmens streitet sich mit der IG-Metall vor dem Arbeitsgericht Stuttgart!
Der Gesamtbetriebsratsvorsitzende, Hans-Jörg Ziegler, in der Presse wörtlich:
„Seit 78 Jahren haben wir mit Gewerkschaften nichts am Hut!“
Der Rechtsstreit, der unter dem Az.: 22BV 13/13 geführt wird, dreht sich um die Auflösung des Betriebsrates.
Die IG-Metall hat dies beantragt, weil z. B. anstatt der 4 vorgeschriebene Betriebsversammlungen pro Jahr nach dem Betriebsverfassungsgesetz der Kärcher-Betriebsrat nur 1 Betriebsversammlung pro Jahr durchführt! Das ist ein Ding der Unmöglichkeit aus Sicht unseres Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK)!
Voraussichtlich im Juni 2013 wird der inhaltliche Teil dieser Arbeitsgerichtsklage zur arbeitsgerichtlichen Erörterung stehen.
Wir werden über den Ausgang der Verhandlung berichten. Ein Betriebsrat, der hinter den kollektiv-arbeitsrechtlichen Vorschriften zurück fällt, kann im eigentlichen Sinne nicht als gesetzeskonform bezeichnet werden, weshalb auch immer!?
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
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