Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) pressiert uns das Thema CORONA-HYSTERIE und der damit verbundene Abbau unserer grundgesetzlich verbrieften Rechte schon seit Wochen, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden ink aufrufen und nachlesen könnt.
> http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=corona !
Die AACHENER AKTIONSGEMEINSCHAFT „FRIEDEN JETZT“ (http://www.ac-frieden.de/)
ergreift nunmehr eine weitere Initiative und ruft für SAMSTAG, DEN 11. APRIL 2020, 15.00 UHR, zu einer MAHNWACHE am ELISENBRUNNEN IN AACHEN, auf.
Sie schließt sich damit dem Protest der Heidelberger Fachanwältin Regine Bahner an, die die derzeitigen Einschränkungen der Grundrechte wegen der Corona-Hysterie für verfassungswidrig hält. Sie sprich vom „größten Rechtsskandal der Bundesrepublik Deutschland“ und hat bundesweit zu Mahnwachen aufgerufen.
Auch die Aachener Initiative will damit zeigen, dass sie nicht bereit ist, die derzeitigen Einschränkungen hinzunehmen. Ähnliche Veranstaltungen hat es bereits in Berlin gegeben, wodrüber wir als AK berichteten (http://www.ak-gewerkschafter.de/2020/04/06/die-ersten-demos-gegen-die-verfassungswidrigen-auswuechse-aus-der-corona-hysterie-haben-in-berlin-stattgefunden-juristin-kuendigt-verfassungsklage-an/).
Anzumerken bleibt, dass der Staatsmacht und ihren Hintermännern und Hinterfrauen diese Mahnwachen, die juristische Abklärung und die Anwältin Beate Bahner ganz schwer zu belasten scheinen, wenn man das Folgende liest in der
Gesundheit – Heidelberg:Ermittlungen gegen Rechtsanwältin wegen Corona-Aufrufs
Heidelberg (dpa/lsw) – Polizei und Staatsanwaltschaft Heidelberg ermitteln gegen eine Rechtsanwältin, die über das Internet öffentlich zum Widerstand gegen die staatlich erlassenen Corona-Verordnungen aufgerufen haben soll. Außerdem soll sie dazu aufgerufen haben, sich am Samstag bundesweit zu einer Demonstration zu versammeln, teilten die Behörden am Mittwoch mit. Neben der Staatsanwaltschaft Heidelberg werden die Ermittlungen vom Dezernat Staatsschutz der Kriminalpolizei geführt.
Das Polizeipräsidium Mannheim bat darum, vor dem Hintergrund der geltenden Beschränkungen weder öffentliche Aufrufe zu Versammlungen zu verbreiten noch solchen Aufforderungen zu folgen. Die Landesregierung von Baden-Württemberg hatte erstmals am 17. März eine „Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus Sars-Cov-2“ erlassen. Dort sind unter anderem Auflagen für den Aufenthalt im öffentlichen Raum festgelegt. Veranstaltungen und Versammlungen sind verboten.
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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt online auf der Homepage der Süddeutschen lesen.
> https://www.sueddeutsche.de/gesundheit/gesundheit-heidelberg-ermittlungen-gegen-rechtsanwaeltin-wegen-corona-aufrufs-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-200408-99-637852 !
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Als AK sind wir davon überzeugt, dass die Aktion trotz aller Widrigkeiten, die von der Staatsmacht ausgehen, ein Erfolg werden wird!
Manni Engelhardt -Koordinator-