DRK-Betriebsrat tritt die Flucht nach vorne an und geht mit einer Stellungnahme an die Presse! Das wird nicht viel helfen, denn nur wer kämpft, der kann auch gewinnen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) hatten wir mit Beitrag vom 20. Juni 2018 über die drohende Entlassungswelle beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) im Bereich der Städteregion Aachen berichtet.

Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2018/06/20/im-bereich-der-staedteregion-aachen-sollen-beim-drk-bis-ende-2019-100-mitarbeiter-innen-entlassen-werden/ !

Heute (Samstag, der 04. August 2018) ist der Aachener Zeitung dazu nachstehender Bericht zu entnehmen:

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Samstag, 4. August 2018 – Nummer 179    Lokales Stadt Aachen   Seite 21 A1

Betriebsrat greift nun Geschäftsleitung an

Schreiben an DRK-Belegschaft sorgt für Zündstoff

VON MICHAEL GROBUSCH

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STÄDTEREGION Nach der harschen Kritik der Gewerkschaft Verdi am vom Betriebsrat vereinbarten Sozialplan beim städteregionalen Deutschen Roten Kreuz (DRK) greift dieser nun die Geschäftsleitung an. In einem Schreiben an die Mitarbeiter, das unserer Redaktion vorliegt, halten die Betriebsratsvorsitzende Gabi Bockmühl und ihr Stellvertreter Holger Holger Helbich den Verantwortlichen unter anderem Fehler bei der Erstellung des Sanierungsgutachtens und Wortbruch vor.

„Es ist keinesfalls so, dass wir, wie es teilweise behauptet wird, immer einer Meinung mit der Geschäftsleitung sind“, erklärte Bockmühl gestern auf Anfrage unserer Zeitung. Ihr hätten die Vorgänge beim DRK zugesetzt. Nicht nur wegen der „sehr schwierigen Verhandlungen“ über die Rahmenbedingungen für die Sanierung des finanziell angeschlagenen Kreisverbandes: „Ich werde von einigen Kollegen als Person massiv angegriffen und zum Teil sogar bedroht.“

Dass dies ungerechtfertigt sei und der Betriebsrat beispielsweise um den mit 250.000 Euro bestückten Härtefallfonds mühsam und lange gerungen habe, sei eine der Botschaften, die mit dem Schreiben übermittelt werden sollten. Darin heißt es nach Darstellung des Betriebsrates auch, dass das Sanierungsgutachten auf der Basis von teilweise falschen Zahlen erstellt worden sei. „Deshalb stellen wir die daraus resultierenden Handlungsempfehlungen infrage und haben die Geschäftsführung aufgefordert, eine korrigierte Fassung vorzulegen“, sagte Bockmühl. Sie schränkt allerdings ein: „An der Gesamtlage wird das nichts Wesentliches ändern.“

Dass Kündigungen in dieser Woche in besonders großer Zahl verschickt wurden, sei mit dem Betriebsrat nicht abgestimmt gewesen, erklärt die Vorsitzende weiter. „Wir hatten uns darauf verständigt, dass man sich mit den Betroffenen zusammensetzt und sie auf die Situation vorbereitet.“ Zumal in nicht wenigen Fällen nach der Kündigung eine Anschlussbeschäftigung in einer anderen Abteilung des DRK angeboten werde. In ihrem Schreiben distanzieren sich Gabi Bockmühl und Holger Helbich „ausdrücklich von einem solchen Umgang“. Und sie wollen nun prüfen, inwieweit dieser Auswirkungen auf die ausgesprochenen Kündigungen haben könne.

Markus Heim versuchte gestern die Wogen zu glätten: „Wir sind nach wie vor im Dialog und gemeinsam bemüht, die sozialen Härten, die mit der Sanierung verbunden sind, zu mildern“, versicherte der DRK-Geschäftsführer gegenüber unserer Zeitung. Ziel sei es weiterhin auch, die Zahl der auf 100 geschätzten Kündigungen zu reduzieren.

Bei dem Sabierungsgutachten handele es sich derweil nur um einen Zwischenbericht. „Und wenn es Veränderungen gibt, werden wir sie auch umsetzen, soweit dies vertretbar ist.“ Zudem sollen die Gespräche mit den Mitarbeitern fortgesetzt werden. „Auch wenn wir in einem engeren Zeitrahmen agieren müssen.

Nächste Woche wollen eschäftsführung und Betriebsrat über eine Aktualisierung des Sanierungskonzeptes reden.

Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) stellen wir dazu fest:

1. Ohne Zustimmung des Betriebsrates können Kündigungen nicht ausgesprochen werden. Vor der Versendung der Kündigungen muss es einen Betriebsratszustimmungsbeschluss zu den Kündigungen als solche gegeben haben.

2. Es hätte Sinn gemacht, wenn vor der Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens zur Zustimmung des Betriebsrates (§ 102 Betriebsverfassungsgesetz: https://dejure.org/gesetze/BetrVG/102.html) eine Aufklärungsbesprechung mit den betroffenen Mitarbeiter/Innen stattgefunden hätte.

3. Die öffentliche Stellungnahme der Betriebsratsvorsitzenden und ihres Stellvertreters setzt einen Zustimmungsbeschluss des Betriebsrates voraus. Insoweit ist die öffentliche Erklärung als Erklärung des gesamten Betriebsrates anzusehen.

4. Für uns ist klar erkennbar, dass der Betriensrat nicht um den Erhalt der Arbeitsplätze mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln gemeinsam mit der Belegschaft und der Gewerkschaft kämpft. Erst auf Druck der Gewerkschaft Ver.di und der betroffenen Mitarbeiter/Innen tritt der Betriebsrat nunmehr an die Öffentlichkeit. Dass dieses Handeln allerdings nur Makulatur zu sein scheint, erschließt sich aus dem Satz der Vorsitzenden:

„An der Gesamtlage wird das nichts Wesentliches ändern.“

5. Wer Sozialpartnerschaft vor Kampf setzt, der geht für die arbeitenden Menschen einen „Pakt mit dem Teufel“ ein. Wir sagen es mit Bertolt Brecht:

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Wir bleiben am Thema dran und werden zur gegebenen Zeit weiter berichten. Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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