Zum Erfolg gehört ein langer Atem! Den haben die Beschäftigten der UNI-KLINIKEN in NRW gemeinsam mit der Gwerkschaft Ver.di bewiesen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wissen wir genau, dass zum Erfolg ein langer Atem gehört.

Den langen Atem haben die Beschäftigten der UNI-KLINIKEN und die Gewerkschaft Ver.di in der tariflichen Auseinandersetzung 2022 jetzt bewiesen.

Über deren Kampf hatten wir fortlaufend berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=unikliniken !

Die Gewerkschaft Ver.di teilt zum Erfolg das nachstehende auf ihrer Homepage mit:

ver.di: Tarifvertrag „Entlastung“ an NRW-Unikliniken ist großer Etappensieg der Beschäftigten

19.07.2022

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und die sechs Universitätskliniken in NRW haben sich nach 11 Wochen Streik und über 25 Verhandlungstagen auf Eckpunkte zu einem Tarifvertrag „Entlastung“ geeinigt. Nach intensiven Debatten mit den streikenden Kolleg*innen hat die ver.di-Tarifkommission der Einigung am Dienstagnachmittag mit überwältigender Mehrheit zugestimmt. „Es ist vollbracht: Der erste Flächentarifvertrag für „Entlastung“ an Krankenhäusern in Deutschland ist durchgesetzt“, so Katharina Wesenick, ver.di Landesfachbereichsleiterin für Gesundheit, Soziales, Bildung und Wissenschaft. „Nach 77 Streiktagen haben die Klinikbeschäftigten solidarisch und aufrecht diesen wichtigen Erfolg errungen. Dabei haben die Streikenden sich weder von juristischen Verbotsversuchen noch von immer neuen Verhandlungsfinten der Arbeitgeber beeindrucken lassen“.

Der Tarifvertrag startet Anfang 2023 und beinhaltet verschiedene Modelle, die die Beschäftigtengruppen im Klinikalltag wirksam entlasten. Für weite Teile der Pflege inklusive der psychiatrischen Stationen und der Notaufnahmen wird schichtgenau das Zahlenverhältnis von Beschäftigten und Patient*innen festgelegt. Wird diese Quote unterschritten oder kommt es zu anderweitig belastenden Situationen, erhalten die Betroffenen Belastungspunkte. Für jeweils sieben Punkte wird ihnen ein zusätzlicher freier Tag als Belastungsausgleich gewährt. Im ersten Jahr der Umsetzung können bis zu elf freie Tage zusammenkommen. Im zweiten Jahr sind es 14 und ab dem dritten Jahr maximal 18 zusätzliche freie Tage.

„Für die Umsetzung und die Einführung der nötigen IT-Systeme bekommen die Kliniken anderthalb Jahre Zeit“, erläuterte der ver.di-Verhandlungsführer Heinz Rech. „Das ist uns schwergefallen, denn die Kolleg*innen brauchen schnellstmöglich Entlastung. Für den Übergang haben wir deshalb pauschal fünf Entlastungstage vereinbart.“ Zufrieden zeigte sich der Gewerkschafter damit, dass bundesweit erstmals für viele Beschäftigtengruppen außerhalb der Pflege Mindestbesetzungen und Belastungsausgleiche vereinbart wurden. So werden unter anderem in der Radiologie, in den Betriebskitas und bei Therapeut*innen bereichsbezogene Mindestvorgaben für den Personaleinsatz fixiert, deren Unterschreitung ebenfalls mit zusätzlicher Freizeit ausgeglichen wird.

Für alle Service, IT- und Technikbereiche sowie für die Ambulanzen wurde hingegen lediglich der Aufbau von 30 zusätzlichen Vollzeitstellen pro Uniklinik vereinbart. „Das ist bitter und hat in den Belegschaften zu vielen Diskussionen geführt“, so Rech. „Insbesondere für die Düsseldorfer Uniklinik ist der Stellenaufbau ein Tropfen auf dem heißen Stein. Denn Krankenhausarbeit ist Teamarbeit und braucht überall ausreichend Personal.“

Bundesweit erstmalig werden im Tarifvertrag „Entlastung NRW“ konkrete Entlastungsregeln für Auszubildende geschaffen. So werden unter anderem Mindeststandards für die Praxisanleitung und die Zahl der Lehrkräfte festgeschrieben, bei deren Unterschreitung die Auszubildenden einen Belastungsausgleich erhalten.

„Insgesamt ist der Tarifvertrag ein wichtiger Etappensieg der Beschäftigten. Er dient der eigenen Gesundheit und dem Wohl der Patient*innen und musste gegen die Profitlogik des Krankenhauswesens durchgesetzt werden“, erklärte Wesenick. „Tausende haben sich dabei nicht nur am Streik, sondern auch als Expertinnen und Experten ihrer Arbeitssituation an Aushandlungsprozessen beteiligt.“ Zugleich bleibe die Bindung an den Branchentarifvertrag gewahrt: In einem Anerkennungstarifvertrag ist festgelegt, dass die Unikliniken sämtliche Tarifregelungen des öffentlichen Dienstes der Länder in den kommenden sieben Jahren automatisch übernehmen.

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Wir schätzen die Lage so ein, dass dieser Tarifvertrag von den Betroffenen angenommen wird.

(Foto WDR)

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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