Zu unserer Beschwerde über die Ablehnung einer Gegendarstellung des WDR in Sachen Rede vom 06.03.2021 auf dem Aachener Marktplatz gegen die CORONA-HYSTERIE hat sich die Staatskanzlei von NRW als Aufsichtsbehörde noch nicht gemeldet!

Liebe Kolleginnen und Kollegen, 

bekanntermaßen haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die Organisation

am 06.03.2021 auf dem Aachener Marktplatz

mit unserer Anwesenheit und mit Reden gegen die CORONA-HYSTERIE (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=corona) unterstützt, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://www.stones-club-aachen.de/2021/03/08/bericht-ueber-die-veranstaltung-vom-06-03-2021-auf-dem-aachener-marktplatz-gegen-die-zerstoererischen-auswirkungen-der-lockdown-massnahmen-fuer-uns-alle/ !

Diese Veranstaltung wurde am Montag, den 08.03.2021, in der WDR-Lokalzeit-Aachen als eine Veranstaltung von „CORONA-LEUGNERN“ desavoiert.

Die Sendung wurde zwischenzeitlich in der Mediathek des WDR gelöscht, wir haben sie aber mit einem Stick gesichert und können sie jederzeit hochladen. Leider ist uns das aber aus rechtlichen Gründen momentan verwehrt.

Dass das Corona-Virus durch uns an keiner Stelle geleugnet wurde, könnt Ihr nach dem Klick auf den nachstehenden Link selbst feststellen.

> https://odysee.com/@AachenDoku:d/AfemZ-Kundgebung-Aachen-Markt:9 !

Wir hatten ja bekanntermaßen vom WDR eine Gegendarstellung verlangt, die der Sender verwehrt hat.

Diesbezüglich schalteten wir mit einer Beschwerde vom 18.03.2021 die Aufsichtsbehörde des WDR ein.

Den kompletten Vorgang haben wir nachstehend noch einmal für Euch in diesen Beitrag gepostet.

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Beschwerde wegen abgelehnter Gegendarstellung in Bezug auf die WDR-Lokalzeit Aachen – Sendung vom 08.03.2021
 
 
-OFFENE E-MAIL-
 
Land Nordrhein-Westfalen
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Herrn Nathanael Liminski
Horionplatz 1
40213 Düsseldorf
 
Sehhr geehrter Herr Liminski, sehr geehrte Damen und Herren,
 
gegen den WDR bitte ich eine entsprechende Rüge im Namen Ihrer Aufsichtspflicht aussprechen zu wollen.
 
Sachverhalt:
 
Die nachstehende Einforderung auf eine Gegendarstellung habe ich dem WDR mit Datum vom 08.03.2021 in Bezug auf eine Falschberichterstattung zukommen lassen:
 
 
OFFENE EINFORDERUNG DER GEGENDARSTELLUNG:
 
 GEGENDARSTELLUNG ZU IHREM BERICHT ÜBER MICH IN DER WDR-LOKALZEIT AACHEN VOM 08. MÄRZ 2021
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
in Ihrer Lokalzeitausgabe Aachen vom 08. März 2021 (https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/aachen/videos/video-lokalzeit-aus-aachen—1160.html) brachten Sie einen Beitrag über Ordnungsbeamte und „Coronaleugner“ in Aachen, wie Ihr Reporter es ausdrückte. Am Mikrofon war ich in diesem Beitrag als Redner zu sehen.
 
Zur Klarstellung:
 
1. Ein Corona-Leugner bin ich absolut nicht. Als ehemaliger Ratsherr der Stadt Aachen, als dienstältester Personalratsvorsitzender Deutschlanfds im Ruhestand, als ehemaliger ehrenamtlicher Verwaltungsrichter, als Manager des Rolling Stones-Clubs Aachen und als Koordinator des Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreises (AK) bin ich sehr wohl eine Person des öffentlichen Lebens und weit über die Stadtgrenzen Aachens bekannt. Über meinen Redebeitrag bei der Organisation AACHENER FÜR EINE MENSCHLICHE ZUKUNFT, die mit Corona-Leugnern nichts am Hut hat, steht folgenden in der „Kritischen Aachener Zeitung“ (KrAZ) zu lesen:
 
„Auftaktrede Manni Engelhardt
 
Die Auftaktrede des bekannten Aachener Gewerkschafter Manni Engelhardt (vom „AK-Gewerkschaft Aachen“) zum Corona-Thema war fulminant. Er beschrieb in den richtigen Proportionen „Corona als Krankheit“ – auch mit Todesfällen – aber eben nicht in der Dimension einer „Katastrophe“, wie das in der sonstigen Angsthysterie verbreitet wird. Er benannte die gesellschaftlich üblen Auswirkungen der Maßnahmen und bezweifelte stark deren Angemessenheit. (Seine Rede wird hier bald nachzulesen sein)“
 
Der Klick auf den nachstehenden Link führt Sie direkt auf den Beitrag.
 
 
2. Meine Einstellung zu den Lockdownmaßnahmen der Bundesregierung und der Länder ist u. a. auch die des ehemaligen Verfassungsgerichtspräsuidenten Hans-Jürgen Papier, der massive rechtsstaatliche Defizite bei der Pandemiebekämpfung kritisiert. Desweiteren halte ich die Lockdownregeln für vollkommen unangemessen, da sie soziökonomische Schäden von sich jetzt schon katastrophal abzeichnender Auswirkung beinhalten.
 
Ich leugne hochoffiziell in KEINER Weise das Virus CSars-Corv-2, so wie es die Mitglieder der Organisation, auf deren Einladung ich redete, es es auch nicht tut.
 
Somit haben Sie mit und in Ihrem Beitrag meine Person dskreditiert und mich als jemanden dargestellt, der ich nicht bin, auch wenn Sie meinen Namen dabei nicht genannt haben. Ich war in Ihrem Beitrag unzweifelhaft – auch mit vollem Gesicht – kenntlich.
 
Aus diesem Grunde bestehe ich wegen der darin erkennbaren Verletzung meiner Allgemeinen Persönlichkeitsrecht aus Art. 1 Abs. 1 iVm Art. 2 Abs. 1 GG auf diese Gegendarstellung.
Ausserdem werde ich diese E-Mail auf den Homepages http://www.ak-gewerkschafter.de  und http://www.stones-club-aachen.de veröffentlichen.
 
Den Veranstalter der Organisation AACHENER FÜR EINE MENSCHLICHE ZUKUNFT, Herrn Ansgar Klein, habe ich unter CC in diese E-Mail eingebunden.
 
Zur Möglichkeit der Gegendarstellung gebe ich Ihnen von heuta an 8 Tage Zeit.
 
Sollten Sie diese Frist fruchtloch verstreichen lassen, so sehe ich mich zu weiteren Schritten veranlasst.
 
Hochachtungsvoll
 
Manfred Engelhardt
Freunder Landstr. 100
52078 Aachen
 
Mobil: 01719161493
 
Mit nachstehender Antwort-E-Mail nebst PDF, die ich dieser E-Mail ebenfalls beifüge, gab der mir der WDR zu meinem Begehren eine negative Awort.
 
———- Ursprüngliche Nachricht ———-
Von: Team1 Recht Team1-Recht@wdr.de
CC: Nima Mafi-Gudarzi Nima.Mafi-Gudarzi@wdr.de
Datum: 17.03.2021 15:52
Betreff: Lokalzeit Aachen – Gegendarstellung
 
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
 
anliegendes Schreiben darf ich Ihnen zur Kenntnisnahme übermitteln.
 
Freundliche Grüße
 
Doris Nordmann
 
WDR-Justiziariat
Appellhofplatz 1
50667 Köln
 
Aus diesem Grunde wende ich mich heute an Sie als Aufsichtsbehörde mit der Bitte, dem WDR eine Rüge zu erteilen.
 
Dies begründe ich wie folgt:
 
Wie das WDR-Justiziariat selbst feststellend schreiben, äusserte sich der Kommentator der inder Kritik stehenden Lokalzeitsendung wie folgt: „eine Demo von Corona-Leugnern“!
 
Auch und nicht nur gemäß § 9 Abs. 1 WDR-Gesetz ist der WDR verpflichtet, die Gegendarstellung zu veröffentlichen, denn weder war die Demonstration von Corona-Leignerinnen und Cornaleugnern getragen, noch bin ich ein Corona-Leugner. Genau das Gegenteil ist der Fall.
Die komplette Rede können Sie durch den Klick auf den nachstehenden Link per Video aufrufen:
 
 
Sowohl die komplette WDR-Sendung als auch die Veranstaltung vom 06.03.2021 habe ich gesichert. Sie können sehr gerne bei Notwendigkeit postalisch Ihrem Hause zugesendet werden.
 
Durch die Darstellungsweise in der Berichterstattung werden die Veranstalter und werde ich als Redner mit der Falschbehauptung, wir seien Corona-Leugner, in der Öffentlichkeit desavoiert und diskreditiert.
 
Erschwerdend kommt hinzu, dass Ihr Kamerateam Aufnahmen von mir gemacht hat, ohne dies mit dem Veranstalter und mit mir vorher abzuklären. Mein Gesicht war zu sehen und Textpassagen, die aus dem Kontext geschnitten waren, wurden veröffentlicht.
 
Diese Tatsachen sind nicht von Artikel 5 GG gedeckt. Ganz im Gegenteil wurde hier in eklatanter Weise eine Lüge verbreitet, die in keiner Weise mit Artikel 5 GG zu vereinbaren ist.
 
Und den konstruierten rechtlichen Zusammenhang, den der WDR mit dem Landgerichtsurteil vom 16.01.2018 – 27 O 189/17 in Bezug auf den Ausdruck „Holocaust-Leuner“ ins Feld der Auseinandersetzung führen, ist nicht nur juristisch untreffend, sondern stellt auch optisch eine sogenannte „Blendgranate“ dar.
 
Und der Interpretationsversuch zum Begriff CORONA, über den der WDR den Rechtsanspruch auf Gegebdarstellung zu eliminieren versucht, ist aus diesseitiger Sicht kläglich.
Die Entscheidung des BVerfG (Beschluss v. 09.04.2018, Az. 1 BvR 840/15 (https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1%20BvR%20840/15) ist eine treffende Entscheidung für alle Betroffenen, die sich gegen eine – unwahre – Berichterstattung wehren möchten.  Diese jüngere Entscheidung des BVerfG ist auch in der vorliegenden Auseinandersetzung beachtsam.
 
Die  weitere Ausführung, dass eine Gegendarstellung dem Umfang nach den besanstandeten Teil der Sendung wesentlich überschreiten würde (§ 9 Abs. 2 b) WDR-Gesetz) verweise ich in das Reich der Fabulierung. Mit einem Kurzkommentar in schriftlich eingeblendeter Form, dem  unzweideutig zu entnehmen ist, dass ich mich gegen diese Unterstellung mit dem Hinweis kein Coronaleugner zu sein wehre, wäre ein leichtes Unterfangen.
 
Wenn die Medien heute zunehmend in Verruf kommen und als „Hofberichterstatter“ für die Politik bezeichnet werden, kann ich das jetzt gut nachvollziehen.
 
Durch die Art und Weise der Berichterstattung und dem offenen und/oder latenten Niedermachen von Menschen, die sich oftmals nicht in der geeigneten Art und Weise dagegen wehren können, kommt die Journalistenzunft in Verruf. Dies geschieht vor der Hintergrundfrage: „JOURNALISTISCHE SORGFALTSPFLICHT WO BLEIBST DU?“.
 
Höflich bitte ich Sie, den WDR in der geeigneten und gebotenen Form zu rügen..
 
Mit freundlichen Grüßen
 
Manfred Engelhardt
 
Freunder Landstr. 100
 
52078 Aachen
 
Mobil: 01719161493
 

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Bis dato hat sich die Aufsichtsbehörde noch nicht gerührt. Wir bleiben dran und werden weiter dazu berichten.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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