Ziviler Ungehorsam als Straftat diffamiert

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Entscheidung des Aachener Verwaltungsgerichts in Sachen „BLOCKADETRAINING“ halten wir für unmöglich! Das Verwaltungsgericht sieht nämlich in dem Blockadetraining des Bündnisses gegen den Naziaufmarsch in Stolberg 2011 eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Da fragen wir uns tatsächlich, ob das Verwaltungsgericht blind ist? Dies nicht zuletzt deshalb, weil es die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit durch die NAZIS offenbar ausblendet, und diejenigen, die gegen die Naziaufmärsche aktiv etwas unternehmen, als „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit“ abstempelt.

Unter dem Titel: „DAS LASSEN WIR UNS NICHT BIETEN!“ – siehe unten – geht das Bündnis noch einmal auf diese Gerichtentscheidung ein, und kündigt den Gang zum Oberverwaltungsgericht in Münster an. Gleichzeitig belichtet es noch einmal kurz die Hintergründe und ruft zur solidarischen Geldspende auf.

Unser AK, der Mitglied dieses Bündnisses ist, hat den kompletten Aufruf nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme mit unter diesem Vorspann gepostet. Wir bitten um rege Spendenbeteiligung, und bitten Euch alle darum, das Konzert „ROCK GEGEN RECHTS – EIN KONZERT FÜR FRIEDEN UND FREIHEIT – GEGEN FASCHISMUS UND KRIEG!“ durch Teilnahme zu unterstützen, da wir gemeinsam mit dem Rolling Stones – Club- – Aachen/Stolberg auch hier ein Antifaschistisches Zeichen setzen wollen

http://www.stones-club-aachen.de/2011/07/02/rock-gegen-rechts-vvk-geht-los .

Der Bürgermeister der Stadt Stolberg, Herr Ferdi Gatzweiler, hat zu diesem Event die Schirmherrschaft übernommen.

Mit kollegialen Grüßen
für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Das lassen wir uns nicht bieten:

Ziviler Ungehorsam als Straftat diffamiert

Glaubt man dem Aachener Verwaltungsgericht, dann war das Blockadetraining am 5.Februar 2011 in Stolberg (Rhld.) eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

Aber der Reihe nach: Für den 9. April 2011 rief ein breites überregionales Bündnis zur Blockade des Nazi-Aufmarsches in Stolberg auf. Im Vorfeld war zur Mobilisierung auch ein öffentliches Blockadetraining geplant und als Kundgebung bei den Behörden angemeldet.

Durch Auflagen wurde den Teilnehmern untersagt, „Taktiken und Techniken zu vermitteln, die sie befähigen sollen, nicht verbotene zukünftige Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern, zu sprengen oder zu vereiteln, indem zumindest eine grobe Störung verursacht wird“.

Gegen diese Auflagen wurde vom Anmelder der Kundgebung im Auftrag des Blockadebündnis gegen den Stolberger Naziaufmarsch Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht. Diese Klage wurde vom Gericht abgewiesen. In der Begründung wird aus unserem Aufruf zum zivilen Ungehorsam ein Aufruf zu einer Straftat. Die Kriminalisierung von Zivilcourage gegen Naziaufmärsche durch das Aachener Gericht war zwar zu erwarten, bleibt aber ein Skandal. Es bleibt nun nur noch der Gang durch die Instanzen, aktuell die Prüfung des Urteils beim OVG in Münster.

Zeigt Solidarität – Spendet Geld

Es geht um unser legitimes Recht, Nazis den Raum für öffentliche Kundgebungen und Aufmärsche zunehmen. Vorwärts zur Vorbereitung der Blockadeaktionen Stolberg 2012!

Bündnis gegen den Naziaufmarsch in Stolberg 2011

Spendenkonto: VVN/BdA Aachen
Konto: 15962605
BLZ: 50010060, Postbank
Verwendungszweck: PROZESS-STOLBERG 2011

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