Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben teilt uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis AK) der Kollege Wolfgang Erbe (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=wolfgang+erbe) mit, dass der Hass-Holligan- und Naziaufmarsch in Dortmund vom heutigen Tage durch das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG-NRW) gestoppt worden ist.
Eine Demo durch die Innenstadt wurde ihnen untersagt. Sie dürfen lediglich eine Standkundgebung durchführen, allerdings bleibt ihnen der Weg zum Bundesverfassungsgericht offen. Wir haben die Mitteilung des Kollegen Erbe nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „ANTIFA“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/antifa) gepostet.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator –
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Wolfgang Erbe teilt mit:
Demonstration am Samstag: Richter entscheiden: Standkundgebung oder nichts!
DORTMUND Das Oberverwaltungsgericht in Münster folgt einer Gefahrenprognose der Dortmunder Polizei und lässt drei Bezirke der Dortmunder Innenstadt nicht für einen Aufmarsch von Hooligans und Rechtsextremisten zu. Die Richter in Münster haben damit einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen gedreht.
Aber: Der Weg zum Bundesverfassungsgericht ist offen
Hass-Holligan und Naziaufmarsch in Dortmund stoppen!
https://dortmundgegenrechts.wordpress.com/
Rechte Ideologien zu Boden – Gegen den Naziaufmarsch am 8. Oktober! http://antifaunion.blogsport.de/2016/10/06/rechte-ideologien-zu-boden-gegen-den-naziaufmarsch-am-8-oktober/
http://antifaunion.blogsport.de/
http://www.derwesten.de/staedte/dortmund/hooligan-demo-in-150-meter-langer-strasse-id12260058.html
http://www.trend.infopartisan.net/inhalt.html
Wolfgang Erbe“