Wir haben den NEWSLETTER Nummer 32/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 32/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 32/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2816/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 32. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer  9 – NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 32/2021 vom 22.08.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

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1. Bundesregierung zur Nichtanrechnung von Hochwasserhilfen


Auf Anfrage der Linkspartei hat die Bundesregierung bestätigt, dass die Hochwasserhilfen, so wie ich das vor ein paar Wochen in einem NL beschrieben hatte, im SGB II/SGB XII anrechnungsfrei zu bleiben haben.
Hier der Kurzartikel dazu auf der Tacheleswebseite: https://t1p.de/vjz6
Und die Antwort der Bundesregierung: https://t1p.de/xrsa

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2. Kinderfreizeitbonus: Kinder in Hartz IV Haushalten, die selbst keine SGB II – Leistungen erhalten – Jetzt Antrag auf Kinderwohngeld noch im August stellen

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Der »Kinderfreizeitbonus« (§ 71 SGB II, § 16 AsylbLG, bzw. § 6d BKGG) wird im Monat August für minderjährige Kinder in Höhe von 100 Euro erbracht, wenn diese im Stichmonat August 2021 Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II des SGB II oder Kinderzuschlag erhalten. Auch wenn das Kind bei einem Bezug von Wohngeld als Haushaltsmitglied berücksichtigt wird, besteht ein Anspruch auf den Kinderbonus.

Das ist der Fall beim sogenannten »Kinderwohngeld«. Anspruchsinhaber*in ist zwar der Elternteil, der die Miete schuldet und daher antragsberechtigt ist, bei der Berechnung als Haushaltsmitglied berücksichtigt ist aber das Kind. Wenn der gesamte Haushalt Wohngeld bezieht, gilt dies natürlich auch.

Im Falle des SGB II-Leistungsbezugs oder AsylbLG-Bezugs des minderjährigen Kindes spielt es keine Rolle, ob für das Kind Kindergeld bezogen wird. Bei laufenden Leistungen nach dem SGB II oder AsylbLG wird der »Bonus« ohne Antrag er-bracht. Das gilt auch, wenn Kinderzuschlag bezogen wird. Werden Kinderzuschlag und Leistungen des Lebensunterhalts nach dem SGB II gleichzeitig bezogen, was seit dem 1. Juli 2019 der Fall sein kann, ist die Familienkasse für die Erbringung des Kinderfreizeitbonus zuständig. Ansonsten ist ein Antrag bei der Familienkasse zu stellen.
Mehr in Sozialrecht Justament August Ausgabe 2021, S. 13, Download hier: https://t1p.de/c54w

 

 

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Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist in der 31. Auflage 

Der neue Leitfaden ist in „seebrückenorange“. Es ist ein Machwerk von 14 AutorInnen, Rechtsstand Feb. 2021. Der neue Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist aufgrund der immer komplizierter werden Rechtslage auf mittlerweile 900 Seiten angewachsen. Er beinhaltet eine Menge Detailinformationen zu den sozialrechtlichen Fragestellungen durch die Coronapandemie und ein neues, sehr umfangreiches Stichwortverzeichnis.

Die Autor*innen wollen mit diesem Leitfaden Beziehende von Sozialleistungen dazu ermutigen, ihre Rechte offensiv durchzusetzen und sich gegen die fortschreitende Entrechtung und die Zumutungen der Alg II-Behörden zu wehren. Sie wollen dazu beitragen, dass sie bei Sozialberater*innen, Mitarbeiter*innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält*innen fachliche und parteiische Unterstützung für die rechtliche Gegenwehr erhalten, die dringend benötigt wird.
Die Autor*innen um Thomé empfehlen Erwerbslosen, sich lokal zu organisieren und gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Um dem zunehmenden Abbau der sozialen Sicherung und der damit einhergehenden Ausweitung von Niedriglohn und schlechten Arbeitsbedingungen zu begegnen, treten sie dafür ein, dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen, Beschäftigten und anderen vom Sozialabbau betroffenen Gruppen geschmiedet werden, die dem Sozialabbau und Lohndumping den Kampf ansagen.

Der Leitfaden kostet mit Versand 19 €, weitere Infos und Bestellung hier: http://www.dvs-buch.de/?buch=1

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3. Fast 13 Prozent der Mieterhaushalte in deutschen Großstädten haben nach Abzug der Miete weniger als das Existenzminimum zur Verfügung

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„Die hohe Mietbelastung, die insbesondere viele Haushalte mit niedrigen Einkommen tragen müssen, führt knapp 1,1 Millionen oder 12,9 Prozent aller Mieterhaushalte in den deutschen Großstädten in eine extrem prekäre wirtschaftliche Lage. Diesen Haushalten mit rund 2,1 Millionen Menschen bleibt weniger als das im Sozialrecht festgelegte Existenzminimum übrig, nachdem sie Miete und Nebenkosten (bruttowarm) bezahlt haben. Dabei sind eventuelle Sozialtransfers und Wohngeld bereits berücksichtigt. Besonders stark betroffen sind Haushalte von Alleinerziehenden. Mehr dazu hier: https://t1p.de/ifug
Dazu auch wieder die Linkspartei: https://t1p.de/jgfr

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4. Erste Weisung der BA zur Verjährung von Erstattungsforderungen gem. §§ 50, 52 SGB X
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Aus der Weisung: „Nach einem aktuellen Urteil des BSG vom 04.03.2021 verjähren Erstattungsansprüche der BA nach § 50 SGB X, welche mit Erstattungsbescheiden nach § 50 Abs. 3 SGB X festgesetzt wurden, in 4 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Verwaltungsakt nach § 50 Abs. 3 SGB X unanfechtbar geworden ist (§ 50 Abs. 4 Satz 1 SGB X). Die bisherige Rechtsauffassung der BA für die genannten Fälle wird daher aufgegeben. Die Weisung enthält Übergangsregelungen, wie mit der neuen Rechtslage umzugehen ist. Weitere Regelungen folgen nach Auswertung der Urteilsgründe“.

Das Urteil des BSG wird einige Brisanz entwickeln und macht viele Erstattungsbescheide rechtswidrig. Das bedeutet, damit können alte Bescheide mit neuen Forderungen, mit der Einrede der Verjährung angegriffen werden, aber auch vergangene Forderungen, die schon längst beglichen wurden. Näheres dazu, bei Auswertung des Urteils des BSG und auch nachkommenden BA-Weisungen.
Hier erstmal die aktuelle vorläufige Weisung vom 5.8.2021: https://t1p.de/fmte

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5. Trotz Bundesverfassungsgerichtsurteil: Fast einhunderttausend Kinder im Hartz IV-Bezug von Sanktionen betroffen
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Im Jahr 2020 lebten 94.991 Kinder in Haushalten im Hartz IV-Bezug, in denen mindestens eine Sanktion verhängt wurde. Das zeigt eine Anfrage, die Katja Kipping von den Linken an die Bundesregierung gestellt hat.
Mehr dazu auf der Seite von Katja Kipping: https://t1p.de/raam

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6. Versammlungsgesetz NRW stoppen! Grundrechte erhalten! Jetzt erst recht! – Demonstration und Kundgebung am 28. August in Düsseldorf

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Der legitime und demokratische Protest gegen das geplante Versammlungsgesetz NRW wurde am 26. Juni in Düsseldorf mit Polizeigewalt verhindert. Diesen rechtswidrigen Angriff auf die Versammlungsfreiheit und Pressefreiheit nehmen wir nicht tatenlos hin! Jetzt erst recht werden wir den Protest konsequent und mit aller Entschlossenheit weiterführen! Am 28. August werden wir erneut gemeinsam, zahlreich, friedlich und kämpferisch unsere Ablehnung des autoritären und undemokratischen Versammlungsgesetzes NRW auf die Straßen Düsseldorfs tragen!

Mitten in der Pandemie plant die schwarz-gelbe Landesregierung einen erheblichen Angriff auf unsere Versammlungsfreiheit. Anstatt polizeiliche Eingriffe strikter Kontrolle

zu unterstellen, um (rassistische) Polizeigewalt, Einschüchterung und Überwachung zu unterbinden, greift der Gesetzesentwurf massiv in unser aller Freiheiten ein und muss daher unbedingt gestoppt werden!

Nach dem Entwurf soll die Videoüberwachung von Demonstrationen durch Übersichtsaufnahmen (z.B. per Drohne oder Hubschrauber) aber auch verdeckt aus der Menge heraus möglich sein. Anmelder:innen sollen zukünftig umfangreiche Angaben machen, werden zur Kooperation mit der Polizei gedrängt und müssen unter Umständen sogar die persönlichen Daten der Ordner:innen an die Polizei übermitteln. Durch die Aushöhlung der Polizeifestigkeit der Versammlung und die Befugnis zur voraussetzungslosen Errichtung von Kontrollstellen und Durchsuchungen kann zukünftig der Zugang zu Versammlungen durch die Polizei erheblich erschwert oder gar unterbunden werden.

Auch antifaschistische Gegenproteste werden durch ein erweitertes Störungsverbot erschwert. Einheitliche Kleidung, wie sie u.a. in der Klimagerechtigkeitsbewegung getragen wird, kann mit dem sogenannten „Militanzverbot“ kriminalisiert werden. Progressive Ideen, z.B. die Abschaffung des strafbewehrten Vermummungsverbotes oder eine unabhängige Beobachtung der Polizeieinsätze sowie die Pflicht für Zivilpolizist:innen sich erkennen zu geben, finden sich nicht im Entwurf. Der ganze Gesetzestext atmet Misstrauen gegen Bürger:innen, die ihre Versammlungsfreiheit wahrnehmen.

Die Versammlungsfreiheit zählt in der parlamentarischen Demokratie zu den zentralen Grundrechten, weil sie es Bürger:innen ermöglicht, ihre Anliegen auf die Straße zu tragen und Missstände anzuprangern. Demokratie braucht lebendige Versammlungen. Die Landesregierung plant mit ihrem Gesetzesentwurf einen Angriff auf die Zivilgesellschaft – also auf uns alle! Dem stellen wir uns trotz aller Unterschiede in unseren Ansichten, Strategien und Aktionsformen gemeinsam entgegen.

Alle weiteren Details hier: https://t1p.de/p9rd

Kommt zur Demo!

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7. Youtuber Rezo hat ein sehenswertes Video rausgegeben: Zerstörung Teil 1: Inkompetenz
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Rezo rechnet in einem neuen „Zerstörungs“-Video mit führenden Politikern mehrerer Parteien ab. Am härtesten trifft seine Kritik drei Führungskräfte der CDU.

Youtuber Rezo hat sich mitten im Bundestagswahlkampf mit einem neuen „Zerstörungs“-Video zu Wort gemeldet und vor allem Politiker CDU und CSU. Dabei wirft er vor allem Kanzlerkandidat Armin Laschet (CDU), Verkehrsminister Andreas Scheuer (CSU) und Agrarministerin Julia Klöckner (CDU) Inkompetenz, krasses Versagen und das Verbreiten von Unwahrheiten vor.

 

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Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..

 

Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von rd. 60.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.

 

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Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.

 

Kontakt: info@harald-thome.de

 

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8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare
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In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an. Wegen starker Belegung gibt diese Fortbildung erst wieder im nächsten Jahr, Anmeldung aber jetzt schon möglich,

–  10./11. Jan. 2022       als Online-Seminar
–  07./08. Feb. 2022      als Online-Seminar
–  23./24. Feb. 2022      als Online-Seminar
–  07./08. März 2022     als Online-Seminar
–  28./29.März 2022      als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq

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9. Seminar: Basiswissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

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In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten, Aufhebung von Bescheiden, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung. 

In den genannten Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.

Diese findet statt

 

–  17. Jan. 2022      als Online-Seminar
–  17. Feb. 2022      als Online-Seminar
–  16. März 2022     als Online-Seminar
–  12. April 2022      als Online-Seminar
–  25. Mai 2022       als Online-Seminar
–  16. Juni 2022      als Online-Seminar

 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  t1p.de/hdlq

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10. GB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

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In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   15./16./17. Nov. 2021   als Online-Seminar  (noch 3 Plätze)   
–   15./15./16. Feb. 2022   als Online-Seminar 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq

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11. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen
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In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von wohnungs- und obdachlosen Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.

Die nächsten Fortbildungen finden statt am:

–  20. Dez. 2021      als Online-Seminar
–  26. Jan. 2022       als Online-Seminar
–  14. März 2022      als Online-Seminar
–  20. April 2022       als Online-Seminar
–  23. Mai 2022        als Online-Seminar
–  07. Juni 2022       als Online-Seminar

 

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily

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12. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   29. Nov. 2021       als Online-Seminar (2 Plätze)
–   15. Dez. 2021       als Online-Seminar
–   18. Jan. 2022        als Online-Seminar
–   22. Feb. 2022       als Online-Seminar
–   21. März 2022      als Online-Seminar
–   13. Mai 2022        als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu

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13. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

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In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.

Diese findet statt

–   18. Nov. 2021       als Online-Seminar

–   24. Jan. 2022       als Online-Seminar
–   15. März 2022      als Online-Seminar
–   11. April 2022       als Online-Seminar
–   10. Juni 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/u67n

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14. Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

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SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.

Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.

Diese Fortbildung biete ich an:

–   13. Sept. 2021      als Online-Seminar
–   08. Nov. 2021       als Online-Seminar
–   25. Jan. 2022       als Online-Seminar
–   22. März 2022      als Online-Seminar
–   19. April 2022       als Online-Seminar

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz

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15. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage in 2022

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In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. starker Belegung gibt es erst wieder im nächsten Jahr freie Plätze. Wegen starker Belegung gibt es diese Fortbildung auch erst wieder im nächsten Jahr. 

Ich biete die nächsten SGB II – Intensivseminar über 5 Tage am an:

–  16. –  20. Mai 2022       als Präsenzseminar in Wuppertal  

Kurze Anmerkung dazu: fünf Tage ist zwar echt viel und lange, sie werden aber an den Teilnehmenden echt vorbeifliegen und richtig viel Input geben. Also traut euch, es wird trotz Online-Seminar gut!

Das Seminar im Mai 2022 ist als Präsenzfortbildung geplant, wenn die Coronalage eine Präsenzveranstaltung nicht zulässt, wird es als Online-Seminar durchgeführt. 

Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu

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16. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen
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In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.

Diese Fortbildung biete ich an:

–    21. Dez. 2021         als Online-Seminar

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t

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17. Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche Unter-25-Jähriger im SGB II


–  22. Okt. 2021         als Online-Seminar
–  01. Feb. 2022        als Online-Seminar

an.

Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/e8ef  

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18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste
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Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.

Diese Fortbildung biete ich an:

–  17. März 2022    als Online-Seminar

Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.

Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5

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19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

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Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.

Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.

Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.

 

– 04./05. Okt. 2021     als Online-Seminar

 

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9

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20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

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Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.

Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.

 

– 08. Nov. 2021   als Online-Seminar

Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge

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So das war es dann.

Mit besten und kollegialen Grüßen

Harald Thomé 

                                            IMPRESSUM

Harald Thomé / Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht

Rudolfstraße 125

42285 Wuppertal

 

info@harald-thome.de

www.harald-thome.de

 

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