Wir haben den NEWSLETTER Nummer 48/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestellt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 48/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 48/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-47-2021-vom-19-12-2021.html !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 48. NEWSLETTER, da Harald Thomé zwei Nummer-9-NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 48/2021 vom 19.12.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Tacheles Spendenkampagne / Danksagung / Rück- und Ausblick
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Ich möchte mich bei allen Spenderinnen und Spendern ganz herzlich bedanken.

Es sind durchaus einige Spenden eingegangen und die Tacheles-Kasse ist dadurch für nächstes Jahr gefüllt, dazu herzlichsten Dank. Ihr seid wirklich prima!

Rückblick: Nur um das auch mal von unserer Seite aus zu beschreiben, wie das Tacheles arbeitet: wir sind in der Beratung im Moment mit 9 Menschen tätig. Davon sind 2 fest bei uns angestellt. Die übrigen Mitarbeitenden arbeiten teils mehr, teils weniger Stunden ehrenamtlich für die Beratung. Dazu kommt unsere tolle Mitarbeiterin, die zwei Mal in der Woche als Telefonzentrale tätig ist. Wir sind also ein kleiner Haufen engagierter Menschen, die sozialpolitische Verantwortung übernehmen.

Dank einer von der Kollegin in der Telefonzentrale geführten Statistik, können wir sagen, dass wir im Jahr 2021 insgesamt 883 Fälle supportet und beraten haben. Diese Beratungen sind teilweise sehr intensiv und langwierig, da wir diese Fälle leider oft über längere Zeit begleiten müssen, bis die Menschen zu ihrem Recht kommen. Wir haben außerdem hunderte von Anfragen im Rahmen kollegialer Zusammenarbeit bearbeitet und knapp 1000 Anrufe in der bundesweiten Telefonberatungen angenommen. Daneben haben wir diverse sozialpolitische Stellungnahmen erstellt, Veröffentlichungen und Vernetzungsaktivitäten auf kommunaler und Bundesebene durchgeführt und einfach versucht, für die Wuppertaler*innen und die Menschen aus der Umgebung in der Zeit der Corona-Pandemie verlässliche Partner*innen zu sein.
Ab sofort haben wir außerdem eine neue Homepage im Netz, die deutlich übersichtlicher und auch mit Handy und Tablet lesbar ist (das ein oder andere muss aber noch nachgebessert werden).

Ausblick: Auch im Jahr 2022 werden wir selbstverständlich weiterhin die Interessen von Einkommensschwachen vertreten und für sie da sein. Mit dem Bürgergeld wird eine umfassende Sozialreform kommen, die mitgestaltet und begleitet werden muss, um wenigstens so die ein oder andere Verbesserung für die Betroffenen zu erreichen.
Zudem steht nächstes Jahr, pünktlich zur geplanten SGB II Reform, wieder die Erstellung des neuen Leitfaden ALG II/Sozialhilfe auf der Tagesordnung. Dieser wird in Zukunft im Nomos-Verlag erscheinen. Derweilen geplantes Erscheinungsdatum ist März/April 2023.  

2. Brief von Flüchtlingsrat Berlin und Tacheles an Arbeitsminister Heil zu digitalen Endgeräten
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Digitale Endgeräte wurden laut Weisung der BA nur in der pandemischen Lage gewährt, diese wurde von der Politik allerdings nicht verlängert. Es ist zu erwarten, dass immer wieder Schulen schließen werden und dann auf digitale Unterrichtsformen zurückgegriffen werden muss. Besonders ist damit durch das völlig „unerwartete“ Eintreffen der Omikronvariante des Virus zu rechnen. Noch immer haben einige Schülerinnen und Schüler keine digitalen Endgeräte oder die Schule kann keine zur Verfügung stellen. An dieser Situation setzen wir an und fordern Herrn Heil auf, hier kurzfristig nachzubessern. Den Brief gibt es hier: https://t1p.de/yvr2

3. Ampel lehnt Antrag der Linken zur Existenzminimum-Sicherung ab
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Der Bundestag hat am 14.12.2021 nach halbstündiger Aussprache einen Antrag der Fraktion Die Linke mit dem Titel „Existenzminimum sichern – Inflationsausgleich bei Regelsätzen garantieren“ (20/100) abgelehnt. Die Linke stimmte für ihren Antrag, die AfD enthielt sich, die übrigen Fraktionen lehnten ihn ab. Einen weiteren Antrag der Linken mit dem Titel „Würde und Teilhabe ernst nehmen – Sanktionsfreie Mindestsicherung statt Bürgergeld“ (20/271) überwies das Parlament zur weiteren Beratung in den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales. Mehr dazu: https://t1p.de/znc2d

Kurze Bewertung dazu: Diese Entscheidung bedeutet, dass in einer, in der Schärfe noch nie dagewesenen, Krise und während massiven Preissteigerungen keine Solidarität mit den SGB II/SGB XII/AsylbLG – Leistungsbeziehenden geübt wird.  Die Begründung ist nur noch zynisch:
Die allgemeine Preissteigerung belaufe sich angeblich auf den starken Preisanstieg bei Kraftstoffen, Heizöl und Gas, sowie einem Sondereffekt aufgrund der Mehrwertsteuersenkung im zweiten Halbjahr 2020. Dieser Sondereffekt trete nur im zweiten Halbjahr 2021 auf und bedeute keine zusätzliche Belastung für die Leistungsbeziehenden.
Tatsache ist aber, dass die gesamten Lebenshaltungskosten auch durch den Anstieg der Energiekosten drastisch steigen. Ebenso müssen Betroffene die gestiegenen Kosten für Strom bewältigen, welche nicht von den Sozialleistungsträgern übernommen werden. Daher ist eine Erhöhung der Regelleistungen zwingend erforderlich!
Kaja Kipping, Die Linke, hat das zutreffend kommentiert: Der Vertrauensbruch wird hängenbleiben, hier mehr dazu: https://t1p.de/ve5z
Liebe SPD und Grüne, so wird das nix mit der Überwindung von Hartz-IV!

4. Armut in der Pandemie: Paritätischer stellt Bericht zur Armut in Deutschland vor
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Laut aktuellem Paritätischen Armutsbericht hat die Armutsquote in Deutschland mit 16,1 Prozent (rechnerisch 13,4 Millionen Menschen) im Pandemie-Jahr 2020 einen neuen Höchststand erreicht. Auch wenn das Ausmaß der Armut nicht proportional zum Wirtschaftseinbruch und dem damit verbundenen Beschäftigungsabbau zunahm, gibt es eindeutige Corona-Verlierer*innen: So sind es laut der Studie des Wohlfahrtsverbandes vor allem die Selbstständigen, unter denen die Einkommensarmut zugenommen hat. Der Verband wirft der Politik armutspolitische Versäumnisse vor und appelliert an die neue Bundesregierung, nicht nur die im Koalitionsvertrag angekündigten Maßnahmen wie Kindergrundsicherung oder Verbesserungen bei Wohngeld und BAföG zügig und entschlossen anzugehen. Zwingend, so die Forderung, sei darüber hinaus insbesondere eine bedarfsgerechte Anhebung der Regelsätze in der Grundsicherung.

Zum Armutsbericht des Pari: https://t1p.de/yjjw

5. Neues von der Bundesagentur für Arbeit: neue Weisungen
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Die BA hat es diesmal geschafft, vor dem Jahreswechsel neue Fachliche Hinweise zum SGB II rauszugeben, so sind folgende Dienstanweisungen neu: zu § 16d und § 16i SGB II.
Ferner gibt es ein „FACTSHEET Sanktionen“ also Zahlen und Fakten zu Sanktionen. Das gibt es hier: https://t1p.de/apz0o und Auszüge aus einer Arbeitshilfe Datenschutz mit Hinweisen, wann eine Datenübermittlung von der Agentur für Arbeit an das Jobcenter zulässig sein könnte, diese gibt es hier: https://t1p.de/h5o7

Die neuen Dienstanweisungen gibt es hier: https://t1p.de/buca

6. Sozialrecht Justamente: zu Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete – Teil 2

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Der Kollege Bernd Eckardt hat in seiner Dez. Ausgabe des Sozialrecht-Justamente den zweiten Teil seiner Veröffentlichung zu den Handlungs- und Verjährungsfristen im Bereich des SGB II und angrenzender Rechtsgebiete veröffentlicht. Das Heft gibt es hier: https://t1p.de/hcct

7. LSG Niedersachsen-Bremen: dass die Einlegung eines Widerspruchs mit einfacher E-Mail nicht der gesetzlichen Form entspricht
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Das LSG NDS hat jüngst nochmal entschieden und klargestellt, dass die Einreichung eines Widerspruchs per einfacher Mail nicht ausreichend ist und nicht den gesetzlichen Anforderungen der Schriftformerfordernis entspricht. Das LSG sagt in seiner Presseerklärung: „Für einen normalen Menschen sei nicht nachvollziehbar, weshalb Unterschiede zwischen Fax und E-Mail gezogen würden. E-Mails gehörten zur ganz normalen täglichen Kommunikation“. Hier die PM vom LSG NDS: https://t1p.de/6fk6

Anmerkung von mir dazu: auch ein an eine E-Mail drangehängtes PDF mit dem Widerspruch reicht nicht aus!

Eine kurze und gute Erklärung von RAin Vicky Jennifer Paesen dazu: https://t1p.de/ques

Mehr Infos und das Impressum zu diesem NEWSLETTER könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-47-2021-vom-19-12-2021.html !

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