Wir haben den NEWSLETTER Nummer 19/2021 des Kollegen Harald Thomé für Euch bei uns online gestell!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den NEWSLETTER Nummer 19/2021 des Kollegen Harald Thomé (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=harald+thom%C3%A9)

    

                                Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

erhalten und für Euch auf unserer Homepage nachstehend online gestellt sowie in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/hartz+iv) und „SOZIALPOLITIK (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/sozialpolitik) archiviert.

Diesen NEWSLETTER Nummer 19/2021 könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link auch direkt auf der Homepage von

Bildergebnis für fotos von tacheles e. v. und harald thomé

online lesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/d/n/2781/ !

Dem Harald sagen wir wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement im sozialpolitischen Sektor!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

NB. Nicht irritieren lassen. Es ist in der Tat der 19. NEWSLETTER, da Harald Thome zwei Nummer 9 – NEWSLETTER unterschiedlichen Inhaltes im Februar 2021 gepostet hat!

********************************************************

 

Kollege Harald Thomé informiert

Thomé Newsletter 18/2021 vom 09.05.2021

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Der neue Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z ist erschienen

———————————————————————–
 
Der vorerst letzte Hinweis:
 
Nun ist er fert und und, der neue Leitfaden. Diese Ausgabe in der Seebrückenorange. Es ist ein Machwerk von 14 AutorInnen, Rechtsstand Feb. 2021. Der neue Leitfaden Alg II. Er hat eine Menge Detailinformationen zu den sozialrechtlichen Fragestellungen durch die Coronapandemie und ein neues, sehr ausführreiches Stichwortverzeichnis.
 
Die Autor*innen wollen mit diesem Leitfaden Beziehende von Sozialleistungen dazu ermutigen, ihre Rechte offensiv durchzusetzen und sich gegen die fortschreitende Entrechtung und die Zumutungen der Alg II-Behörden zu wehren. Sie wollen dazu beitragen, dass sie bei Sozialberater*innen, Mitarbeiter*innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält*innen fachliche und parteiische Unterstützung für die rechtliche Gegenwehr erhalten, die dringend benötigt wird. Die Autor*innen um Thomé empfehlen Erwerbslosen, sich lokal zu organisieren und gemeinsam ihre Interessen zu vertreten. Um dem zunehmenden Abbau der sozialen Sicherung und der damit einhergehenden Ausweitung von Niedriglohn und schlechten Arbeitsbedingungen zu begegnen, treten sie dafür ein, dass solidarische Bündnisse zwischen Erwerbslosen, Beschäftigten und anderen vom Sozialabbau betroffenen Gruppen geschmiedet werden, die dem Sozialabbau und Lohndumping den Kampf ansagen.
 
Der Leitfaden kostet mit Versand 19 €, weitere Infos und Bestellung hier: http://www.dvs-buch.de/?buch=1
 

2. Geplante Änderungen im SGB II, FR fasst zusammen

——————————————————————-
 
Dann möchte ich auf einen Artikel in der FR hinweisen, in dem die verschiedenen Konzeptionen der Parteien, wie es mit dem SGB II weiter soll, übersichtlich und zusammenfassend dargestellt wurden:
 
 

3. Bernd Eckard mit seinem Sozialrecht Aktuell aus Mai 2021: Die »modifizierte Zuflusstheorie« – Grundlage der Einkommensanrechnung im SGB II

———————————————————————–
 
Der Kollege Bernd Eckard bearbeitet in seinem aktuellen Sozialrecht Aktuell Neues und Interessantes zur Einkommensanrechnung im SGB II, die gibt es hier: http://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-05-2021.pdf
 
Anzeige @@Das Sozialteam – Soziotherapeutisches Zentrum Landshut Nord ein abgestuftes Versorgungssystem für psychisch kranke und suchtkranke Menschen. Mehr unter https://www.sozialteam.de/unsere-angebote-einrichtungen-se/stz-landshut.html
 
Für das STZ Landshut suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt
 
eine/n Sozialpädagogen/Sozialpädagogin als Mitglied in der STZ Leitung (m/w/d)
 
mindestens 80 % Stellenumfang, gerne auch in Vollzeit
 
Wir bieten:
 
• Geteilte Verantwortung in einem STZ Leitungsteam, bestehend aus zwei Personen
 
• Umfassende Einarbeitung, Begleitung im Patensystem und Coaching im Arbeitsalltag
 
• Umfangreiche Zusatzleistungen
 
Ihre Aufgaben sind:
 
• Leitung des STZ mit allen Einrichtungen in Zusammenarbeit mit einer Leitungskollegin
 
Wir erwarten:
 
• Eine akademische Ausbildung in der Sozialen Arbeit oder vergleichbarer Abschluss
 
• Von Vorteil sind Erfahrung in Führungs-/Leitungspositionen sowie fachliche Erfahrung in der Arbeit mit psychisch kranken oder suchtkranken Menschen
 
Haben wir Ihr Interesse geweckt?
 
Dann richten Sie Ihre Bewerbung an:
 
Sozialteam – Niederbayern | Prüfeninger Str. 106 | 93049 Regensburg
 
Ihr Ansprechpartner: Peter Weiß, Geschäftsführer  | Telefon: 0941 / 29 84 99 830
 
 

4. Praxishinweise und Hintergründe: Abschiebungen von Schutzberechtigten nach Griechenland rechtswidrig!

————————————————–
 
Aus den Infos des NDS-Flüchtlingsrates: „Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat mit zwei Urteilen (Az. 10 LB 244/20 und 10 LB 245/20) am Montag, 19. April 2021 werden werden. Damit hat sich das zuständige Verwaltungsgericht Niedersachsens der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Münster vom Januar 2021 an. Grundlage der beiden Lüneburger Verfahren waren die Asylverfahren jedes alleinstehender syrischen Schwestern. Nach dem Lüneburger Gericht darf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Deutschland gestellte Asylanträge von Personen, die in Griechenland bereits geschützt sind. Es ist das Beste, was die Gefahr ist, dass diese Personen in der Falle ihrer Rückkehr nach Griechenland ihre elementarsten Rechte (Bett, Brot, Seife) für einen bestimmten Zeitraum nicht erhalten werden können und damit ihre Rechte aus Art. 4 EU-Grundrechtecharta und Art. 3 Europäische Interessenkonvention werden werden.
 
Das OVG Lüneburg macht deutlich, dass die syrischen Frauen faktisch bei der Rückkehr nach Griechenland keine Chance auf eine menschenbezogene Abwesenheit erhalten werden. Sie werden nach den Auslassungen des Gerichts ferner nicht in der Lage sein, mit Erwerbstätigkeit die Orientierung Mittel zu erkennen, die sie für die Verwaltung mit den für ein längeres Gütern erhalten. Auch werden sie demnach keinen Zugang zu sozial Sozialleistungen erhalten können. Auch durch die Abwesenheit nichtstaatlicher Stellen werden die beiden Frauen nicht in der Lage sein, ihre elementarsten Prozesse in Griechenland zu Steuern. (Az. 10 LB 244/20, Randziffern: 28, 52, 63 und 71.) “mehr dazu: https://t1p.de/jopc
 

5. Gewerkschaftsforum positioniert sich zum BA – Chef :  Die Äußerungen von Detlef Scheele – Vorstandsvorsitzender der Skandalagentur – sind nicht nur arrogant und zynisch, sie sind widerlich

——————————————————
 
Das Gewerkschaftsforum positioniert sich eindeutig zur Position von BA-Chef Scheele, der nicht nur höhere Regelbedarfe, auch angesichts der Corona Pandemie ablehnt, sondern sich eine neue Verfolgungsbetreuung  Erwerbsloser wünscht.
 
Bitte selber nachlesen: https://t1p.de/k8qf
 

6. Spannende Entscheidung des LSG SH: Unvollständige Rechtsbehelfsbelehrung unter Bescheiden verhilft zur Jahresfrist

——————————————————————–
 
Nach Auffassung des LSG SH ist die bundesweit vielfach genutzte Rechtsbehelfsbelehrung, mit der Jobcenter nur Rechtsanwält*innen den elektronischen Weg für Widersprüche eröffnen, unvollständig. Über § 66 Abs. 2 SGG sei damit die Jahresfrist für das Rechtsmittel eröffnet. Dem Jobcenter sei es konkret verwehrt, den Zugang für die elektronische Kommunikation auf einen bestimmten Kreis potentieller Absender zu beschränken.
 
Ganz praktische Bedeutung hat dieses Thema immer dann, wenn Anwält*innen oder Beratungsstellen mit Bescheiden konfrontiert werden, die außerhalb der Monatsfrist des Widerspruchs liegen.
 
Gerade unter den Bedingungen der Pandemie, während der es vielen Betroffenen nicht möglich war, zeitnah eine Beratungsstelle aufzusuchen, sind „verloren“-geglaubte Fälle nunmehr noch anfechtbar. Das ist insofern wichtig, da ein nachträglich eingereichter Widerspruch, wenn er in der Jahresfrist liegt, aufschiebende Wirkung hat. Hier geht es zum Beschluss des LSG Schleswig-Holstein vom 06. Mai 2021 – L 6 AS 64/21 B ER: https://t1p.de/rn52
 

7. Geplante Verschärfung des Versammlungsgesetzes in NRW

———————————————————–
 
Gegen die Rechte zum Teil der Verschärfungen im Versammlungsgesetz in NRW hat sich ein breites Bündnis aus Zivilgesellschaft und außerhalbparlamentarischem Aktivismus, Verbände, politische Rechte und interessierte Befugnisse. Die Bachelor-
 
Diese Woche gab es in einer Reihe von Städten in NRW Proteste.  Der RAV (Republikanische Anwaltsverein), die Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) und des Grundrechtekomitees dazu eine lesenswerte und gemeinsame Presseerklärung rausgegeben, unter dem Motto: Aushöhlung des Versammlungsrechts stoppen – Versammlungsfreiheit stärken, nicht beschränken!
 
Zusammenfassend: Der RAV, die VDJ und das Komitee für Grundrechte und Demokratie lehnen den von CDU und FDP vorgelegten Entwurf für ein Versammlungsgesetz für Nordrhein-Westfalen als undemokratisch ab. Der Entwurf verfehlt den zentralen Kern eines Versammlungsgesetzes: den Schutz der Versammlungsfreiheit als Abwehrrecht gegenüber dem Staat. Der Entwurf ist vordemokratisch und atmet den Geist eines autoritären Staats.
 
Diese ist hier zu finden: https://t1p.de/hgxy
 
Bemerkung dazu: Demonstrationen waren und sind Kampfmittel gegen Obrigkeitsstaat und Diktatur. Für eine Demokratie ist die freie Versammlung so wichtig wie die Luft zum Atmen. Daher ist es sich darum, sich gegen die zu ändern, die Verschärfungen zur Wehr zu setzen. Ich habe schon viele Demonstrationen und Krieg dort Versammlungsleiter. Mit den persönlichen Verschärkten, die jetzt der Gefahr entsprechen, werden in der Verantwortung übernommen und kriminalisiert zu werden. Daher gehören die richtigen Rechte nicht durchkommen! Natürlich zieht diese Verschärfungen auf kommende Sozialproteste, gegen Umweltzerstörung und Protest gegen Nazis und Rassisten.    
 

ANZEIGE

Hier könnte Ihre Anzeige stehen …..
 
Im Newsletter ist Platz für Werbeanzeigen, an dieser Stelle und unter dem ersten Beitrag. Hier könnten also Sie Ihre Werbeanzeige einstellen:  Ihr Buch, Ihre Kanzlei, ihre Fortbildung oder eine Veranstaltung bewerben, Ihre Suche nach einer Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter oder Sie suchen einen Job …..
 
Der Newsletter hat derzeit eine Reichweite von über 70.000 Empfänger*innen in ganz Deutschland. Die vornehmlichen Zielgruppen des Newsletters sind bundesweite Beratungsstellen im Bereich Existenzsicherungs- und Arbeitslosenrecht sowie Migrations- und Schuldnerberatung, aber auch Sozial- und Wohlfahrtsverbände, Rechtsanwälte mit den genannten Schwerpunkten, Einrichtungen und deren Betreuer in der Jugend- und Straffälligenhilfe, Kliniksozialdienste, Schwangerenberatung, Frauenhäuser, Wohnungslosenhilfe und weitere Organisationen.
 
Zu den Empfängern gehören auch eine Vielzahl von Mitarbeitern in Behörden und Ministerien, MdBs, MdLs, kritische Medien, Fachbuchautoren und sonstige Stellen und Institutionen die in Bereich arbeiten, wie viele NGOs und demokratische Organisationen und natürlich eine Vielzahl ein interessierter Einzelpersonen.
 
Preise:
 
• Kleine Anzeige bis    500 Zeichen – 150 €   
 
• Große Anzeige bis 1.000 Zeichen – 300 €,
 
zzgl. Umsatzsteuer.
 
Die Erlöse aus den Werbeanzeigen werden zu 100 % für die Finanzierung des Vereins Tacheles e.V. (www.tacheles-sozialhilfe.de) verwendet. Der Werbeplatz kann von Interessierten zur schnellen Verbreitung von fachspezifischen Infos gemietet werden.
 
 

8. Nächste SGB II – Grundlagenseminare

—————————————————————–
 
In dieser zweitägigen Fortbildung wird ein grundlegender Durch- und Überblick über das SGB II mit dem Schwerpunkt des Leistungsrechts gegeben. Die Teilnehmenden werden danach einen fundierten und systematischen Überblick, mit kritischem Blick auf die Details haben. Es werden dabei Möglichkeiten von parteiischer Beratung und Gegenwehr und Möglichkeiten der Durchsetzung der Rechte der Ratsuchenden aufgezeigt. Diese biete ich zu folgenden Terminen als Online-Seminar an:  
 
–   22./23. Juni 2021       als Online-Seminar (1 Platz frei)
 
–   06./07. Sept. 2021     als Online-Seminar
 
–   18./19. Okt.  2021      als Online-Seminar
 
–   24./25. Nov. 2021      als Online-Seminar
 
–   13./14. Dez.  2021       als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/chgq
 

9. Neue Fortbildung:  Grundlagenseminar / Teil II (das was immer fehlt)

——————————————————-
 
Da ich in den Grundlagenseminaren immer in der Mitte hängengeblieben bin, richtet diese Fortbildung an die Teilnehmer*innen, die meine regulären Grundlagenseminare schon besucht und die Lust auf „mehr“ haben und den zweiten, fehlenden Teil auch noch durchackern wollen und Lust auf Mehr haben.
 
Diese Fortbildung biete ich am
 
– 07./08. Juni 2021       als Online-Seminar  
 
an.
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/opcu
 

10. SGB II – Intensivseminar über 5 Tage im Jahr 2021

———————————————-
 
In dem 5-Tages-Intensivseminar geht es geballt und intensiv in das SGB II rein, dort werden die Details auseinandergenommen, die Gesetzesvorschriften zerpflückt, die Praxispunkte rausgearbeitet und einfach klein-fein zerlegt. Wer sich geballt tiefer mit dem SGB II auseinandersetzen will, ist genau richtig hier.
 
Ich biete in 2021 zwei SGB II – Intensivseminar über 5 Tage an und zwar am:
 
–    23. – 27. Aug. 2021       Online-Seminar    
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/j6vu
 

11. SGB II-Fortbildung: SGB II-Berechnung und ALG II – Bescheide prüfen und verstehen / 3 Tages-Online-Seminar

———————————————–
 
In dieser dreitägigen Fortbildung wird zunächst die Systematik der Einkommensanrechnung erarbeitet und „die Wissenschaft und Detektivarbeit“ ALG II – Bescheide zu verstehen und zu prüfen, vermittelt und gerechnet, gerechnet und nochmal gerechnet.
 
Struktur der Fortbildung: zwei Tage Theorie und dann ein Tag rechnen in Kleingruppenarbeit. Rechnen, rechnen und nochmal rechnen und jeweils die Ergebnisse besprechen.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–   12./13./14. Juli 2021      als Online-Seminar  
 
–   15./16./17. Nov. 2021   als Online-Seminar  
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/kdiq
 

12. NEUES Seminar: Basicwissen Sozialberatung – Die Werkzeuge aus und für die Praxis

—————————————————————————————————-
 
In diesem Seminar wird das Handwerkszeug für die Sozialberatung vermittelt. Antragsverfahren, Mitwirkungspflichten, Bestandskraft- und Wirksamkeit von Verwaltungsakten,  Bescheidaufhebung, das Überprüfungsverfahren, die vorläufige Leistungsgewährung, alles in allem: die Basics der Sozialberatung.  
 
In den genanntem Bereichen bestehen große Unsicherheiten und häufig auch keine ausreichende Kenntnis und das soll damit geändert werden.
 
Diese findet statt
 
–   02. Aug. 2021      als Online-Seminar
 
–   19. Aug. 2021      als Online-Seminar
 
–   05. Nov. 2021      als Online-Seminar
 
–   23. Nov. 2021      als Online-Seminar
 
–   03. Dez. 2021      als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:  https://t1p.de/hdlq
 

13. Fortbildung: SGB II-für die Arbeit mit wohnungs- und obdachlosen Menschen

———————————————–
 
In dieser Fortbildung wird ein grundlegender Überblick über die SGB II – Leistungsansprüche von Wohnungs- und Obdachlosem Menschen gegeben. Dabei geht es wesentlich auch um die Durchsetzung der Leistungsansprüche gegenüber den Sozialbehörden.
 
Die nächsten Fortbildungen finden statt am:
 
–  09. Aug. 2021       als Online-Seminar
 
–  02. Nov. 2021       als Online-Seminar
 
–  22. Nov. 2021       als Online-Seminar
 
–  20. Dez. 2021        als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/xily
 

14. Fortbildung: SGB II für die Migrationsberatung

—————————-
 
Diese Fortbildung richtet sich an die Migrationsberatung und die, die Geflüchtete im Umgang mit Ämtern und bei der Integration in die Gesellschaft begleiten und unterstützen.
 
In der Fortbildung werden die Basics der Probleme zwischen den Geflüchteten und dem Jobcenter behandelt.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–   18. Aug. 2021      als Online-Seminar
 
–   26. Okt. 2021       als Online-Seminar
 
–   09. Nov. 2021      als Online-Seminar
 
–   29. Nov. 2021      als Online-Seminar
 
–   15. Dez. 2021       als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung hier: https://t1p.de/85hu
 

15. SGB II-Fortbildung: Sozialrechtliche Ansprüche für Schwangere, Alleinerziehende und Familien

————————————————————————————
 
In dieser eintägigen Vertiefungsfortbildung wird ein grundlegender Überblick über die sozialrechtlichen Leistungsansprüche von Schwangeren, Alleinerziehenden und Familien mit Kindern im SGB II gegeben.
 
Diese findet statt
 
–   03. Sept. 2021      als Online-Seminar
 
–   29. Okt. 2021       als Online-Seminar
 
–   06. Dez. 2021        als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden:
 
 

16.  Rechtsdurchsetzung in der sozialen Arbeit – KONKRET – Aus der und für die Praxis

————————————————————-
 
SGB II – Leistungsberechtigten werden zum Teil systematisch die ihnen zustehenden Ansprüche von den Jobcentern vorenthalten. Ein repressives Gesetz wird häufig noch repressiver umgesetzt. Aufgabe der sozialen Arbeit ist es, sich schützend vor die Betroffenen zu stellen, zunächst die Existenzsicherung der Rat- und Hilfesuchenden sicherzustellen und sich gegen soziale Ausgrenzung und Vorenthaltungen von Rechtsansprüchen zu positionieren.
 
Die Teilnehmer*innen werden konkret darin angeleitet, wie Rechtsdurchsetzung aussehen kann und welche Schritte erforderlich sind.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–   16. Aug. 2021        als Online-Seminar
 
–   13. Sept. 2021       als Online-Seminar
 
–   08. Nov. 2021        als Online-Seminar
 
Ausschreibung und Anmeldung sowie weitere Details sind hier zu finden: https://t1p.de/93hz
 

17. SGB II-Fachfortbildungen: Rechtshilfe gegen Aufrechnung von Behördenansprüchen

——————————————–
 
In der Fortbildung werden die Rahmenbedingung der Darlehensgewährung im SGB II und die Aufrechnung von Darlehen und sonstige Geltendmachung im und nach dem SGB II-Bezug und die Möglichkeiten der Interventionspunkte und Gegenwehr rausgearbeitet.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–     01. Juni 2021         als Online-Seminar (1 Platz)
 
–    10. Aug. 2021         als Online-Seminar
 
–    21. Dez. 2021         als Online-Seminar
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/913t
 

18. Fortbildung: Wichtiges und Neues aus dem SGB II für Frauenhäuser und begleitende Dienste

——————————————————————————
 
Diese Fortbildung richtet sich ausschließlich an Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern und begleitenden Diensten. Es wird ein systematischer Überblick über die für Frauenhäuser relevanten Fragen zum SGB II-Leistungsrecht sowie zu vielen Detailfragen im Umgang mit Jobcentern gegeben.
 
Diese Fortbildung biete ich an:
 
–  03. Aug. 2021   als Online-Seminar
 
–  12. Nov. 2021   als Online-Seminar
 
Die Fortbildung wird den Mitarbeiterinnen hinterher deutlich mehr Rechtssicherheit geben im Umgang mit den Rechten der Klienten und natürlich mit den Ämtern.
 
Ausschreibung, Details und Anmeldung sind hier zu finden: https://t1p.de/qme5
 

19. Grundlagenseminar Sozialhilfe: Leistungen nach dem SGB XII und angrenzender Rechtsgebiete

———————————————————————
 
Unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung und Gesetzesänderungen stellt mein Kollege Frank Jäger die Grundlagen der Hilfe zum Lebensunterhalt, der Grundsicherung im Alter und der „Sozialhilfe in unterschiedlichen Lebenslagen“ systematisch dar. Sie vermittelt einen Überblick und Basiswissen über das Leistungsrecht sowie Kenntnisse bei der Berücksichtigung von Einkommen/Vermögen, beim Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen sowie Kostenersatz. Änderungen durch das Grundrentengesetz, Regelbedarfsermittlungsgesetz, das Bundesteilhabegesetz und weiterer aktueller Gesetzesänderungen werden hierbei berücksichtigt.
 
Die zweitägige Fortbildung lässt Raum für fachlichen Austausch und liefert wichtige Tipps für die praktische Arbeit von Sozialarbeiter*innen, Berater*innen sachverwandter sozialer Dienste, Mitarbeiter*innen der sozialen Arbeit, Berufsbetreuer*innen sowie Rechtsanwältinnen und -anwälte.
 
Das Grundlagenseminar SGB XII findet zurzeit nur als Webseminar statt. Weitere Termine werden alsbald bekanntgegeben.
 
– 23./24. August 2021   als Online-Seminar
 
– 04./05. Oktober 2021   als Online-Seminar
 
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/aka9  
 

20. Fachseminar: Kosten der Unterkunft und Heizung, Wohnraumsicherung nach dem SGB II/SGB XII

——————————————————————-
 
Im Rahmen des Tagesseminars gibt Frank Jäger einen grundlegenden Überblick über die Leistungen für Unterkunft, Heizung und Warmwasserbereitung, die Frage der Angemessenheit dieser Leistungen, die Voraussetzungen für einen Umzug und die Problemlagen, die mit dem Wohnungswechsel verbunden sind. Außerdem geht es in dem Seminar um die Übernahme von Mietschulden und Energieforderungen durch das Jobcenter und das Sozialamt.
 
Unter Berücksichtigung aktueller Gesetzesänderungen und Rechtsprechung erhalten die Teilnehmenden umfassenden Einblick in die Rechtslage, die Gewährungspraxis der Behörden sowie wichtige Tipps, um Rechtsansprüche im Sinne von Leistungsbeziehenden durchzusetzen.
 
– 08. November 2021   als Online-Seminar
 
Infos und Anmeldung unter: https://t1p.de/uuge
 
So das war es dann.
 
Mit besten und kollegialen Grüßen
 
Harald Thomé
 

IMPRESSUM:

Harald Thomé / Referent für Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal     
Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert