Wieder engagiert sich Herr Werner Schell und schreitet mit einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister voran!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erreicht uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die aktuellste Mitteilung des Herrn Werner Schell (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=werner+schell

Als Vorstand des PRO PFLEGE – SELBSTHILFENETZWERK ist er mit einem offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister zum Thema „Ambulante Pflegedienste und die Prüfrechte des MDK“ tätig geworden.

Aus unserer Sicht ein ganz wichtiges Unterfangen, das wir selbstverständlich mit allen Möglichkeiten, die wir haben, unterstützen.

Die komplette Mitteilung des Herrn Schell haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ http://www.ak-gewerkschafter.de/category/gesundheitspolitik/ gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de/Bilder/P1020155.jpg

Herr Werner Schell informiert:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

in den zurückliegenden Monaten wurde wiederholt über Betrügerein durch Ambulante Pflegedienste berichtet. Der Schaden wurde als immens beschrieben. Im hiesigen Internetforum gibt es dazu umfängliche Informationen > http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=21604

Nun wurde bekannt, dass sich Pflegedienste Erklärungen haben unterschreiben lassen, die die Prüfrechte des MDK aushebeln sollen. Daraufhin hat es von hier einige Abklärungen gegeben mit der Folge, dass das Bundesgesundheitsministerium mit dem angefügten Schreiben gebeten wurde, den neuerlichen Aktivitäten von Pflegediensten einen Riegel vorzuschieben. Dies in der Weise, dass im Zusammenhang mit den zur Zeit in der Beratung befindlichen Reformgesetzen gesetzliche Klarstellungen hinsichtlich der Prüfrecht des MDK präzisiert werden.

Ich rege an, das Thema in geeigneter Weise durch Berichterstattung aufzugreifen.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

 

 

 

 

 

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

Tel.: 02131 / 150779 – E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

 

Neuss, den 20.07.2016

 

An das

Bundesgesundheitsministerium

z.Hd. Herrn Minister Hermann Gröhe

Betr.:   Ambulante Pflegedienste und die Prüfrechte des MDK

Bezug: Medienberichte

Sehr geehrter Herr Minister Gröhe,

sehr geehrte Damen und Herren,

ich erfuhr am 17.07.2016 von einem Bericht der tz vom 12.07.2017, in dem über Pflegedienste in Bayern informiert wird, die sich von ihren Kunden angeblich Erklärungen unterschreiben lassen, dass eine Prüfung durch den MDK bzw. die Krankenkasse untersagt wird. Siehe den Beitrag unter >  http://www.wernerschell.de/forum/neu/viewtopic.php?f=2&t=21604&p=93335#p93335 bzw. https://www.tz.de/leben/gesundheit/geheimakte-pflege-mieser-trick-auf-kosten-senioren-6561769.html Ich habe darüber den MDK Nordrhein bzw. den MDS informiert und die Hinweise bestätigt erhalten.

Der MDS hat mir mit Schreiben vom 20.07.2016 geantwortet und u.a. ausgeführt:

´Zu der Thematik haben wir kürzlich eine Umfrage bei allen MDK durchgeführt um zu eruieren, wie häufig dieses „Standardschreiben“ zum Einsatz kommt oder ob auf anderem Weg Pflegebedürftige von Pflegeeinrichtungen aufgefordert werden, einer Teilnahme an Qualitätsprüfungen im Vorfeld zu widersprechen.

Die MDK haben hierzu zunächst allgemein die Rückmeldung gegeben, dass bei Qualitätsprüfungen – insbesondere von ambulanten Pflegediensten – in letzter Zeit vermehrt der Versuch unternommen wird, unter Zuhilfenahme datenschutzrechtlicher Argumente Qualitätsprüfungen zu erschweren. Pflegeeinrichtungen unterlaufen damit die Prüfrechte der MDK und eine Qualitätsprüfung wird erschwert oder gar unmöglich gemacht. Die MDK haben in ähnlich gelagerten Fällen bisher in der Regel darauf bestanden, persönlich mit den für die Prüfung ausgewählten Pflegebedürftigen Kontakt aufzunehmen, um festzustellen, ob tagesaktuell die Teilnahme an der Prüfung abgelehnt wird. Häufig haben die Pflegebedürftigen dann einer Teilnahme an der Prüfung zugestimmt.

Das oben angesprochene  „Standardschreiben“, ist den MDK Bayern und Hessen aus Qualitätsprüfungen bekannt. Im MDK Nordrhein sind die Prüfer bisher nicht im Rahmen von Qualitätsprüfungen mit diesem Schreiben konfrontiert worden. In Bayern wurde Prüfern bei ungefähr 20 Pflegediensten mit Verweis auf das „Standardschreiben“ der Zugang zu personenbezogenen Daten verweigert. Die betreffenden Pflegedienste haben sich im Rahmen der Prüfungen auch gewehrt, dem MDK Listen mit den Namen der von dem Pflegedienst versorgten Pflegebedürftigen für die Auswahl der in die Prüfung einzubeziehenden Pflegebedürftigen vorzulegen. Für die Prüfer bestand hier keine Transparenz über den versorgten Personenkreis, zudem konnte der MDK nur sehr eingeschränkt eine Personenstichprobe für die Prüfung zusammenstellen. Sollte sich dieses Vorgehen der Pflegeeinrichtungen durchsetzen, bestünde die Gefahr, dass die Qualitätsprüfungen des MDK systematisch unterlaufen würden. Der MDK Bayern steht im Zusammenhang mit dieser Problematik mit dem zuständigen Staatsministerium sowie dem Landesdatenschutzbeauftragten in Kontakt.

Die MDK informieren die Auftrag gebenden  Pflegekassen in entsprechenden Fällen über die systematischen Versuche von Pflegeeinrichtungen, die Kontaktaufnahme zu Pflegebedürftigen zu verweigern oder zu erschweren. Die Landesverbände der Pflegekassen können dann prüfen, welche Maßnahmen sie gegenüber den betreffenden Pflegeeinrichtungen ergreifen.´

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk ist der Meinung, dass den Versuchen, die Prüfrechte des MDK zu unterlaufen, entgegen getreten werden muss. Dies auch mit Rücksicht auf die vor Monaten bekannt gewordenen Betrügerein. Wie es scheint, können insoweit, um klare Verhältnisse zu schaffen, nur entsprechende gesetzliche Vorschriften wirksam helfen. Diskussionen über Datenschutz usw. erscheinen mir nicht sachgerecht. Wer Leistungen nach dem SGB XI, also aus einem Topf der Solidargemeinschaft, bezieht, muss auch Prüfrechte akzeptieren. Punkt!

Daher rege ich an, bei den zur Zeit in den Beratungen befindlichen Gesetzesvorhaben entsprechende Regelungen, die die Prüfrechte des MDK uneingeschränkt gewährleisten, einzufügen.

Für eine Rückmeldung, ob und ggf. welche Folgerungen gezogen werden, wäre ich dankbar. Dem Vernehmen nach ist übrigens der Pflegebeauftragte der Bundesregierung, über die bayerischen Vorgänge informiert.

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell,

Vorstand von Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk und Dozent für Pflegerecht

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