Liebe Kolleginnen und Kollegen,
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir wieder eine wichtige Mitteilung des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erhalten.
(Das Eigenfoto des Herrn Schell zeigt diesen in Aktion.)
Diese haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.
Dem Herrn Schell sage wir an dieser Stelle wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Herr Werner Schell informiert wieder ganz aktuell:
Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung
für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland
Vorstand: Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss
E-Mail: ProPflege@wernerschell.de
Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de
10.11.2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich mache hiermit wie folgt auf Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):
- Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite soll über den 25.11.2021 nicht verlängert werden. Geplant ist ein Katalog möglicher Schutzvorkehrungen in § 28a IfSG, die nach regionalen Erwägungen umgesetzt werden sollen. Dies sieht ein Gesetzentwurf der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP vor (> https://dip21.bundestag.de/dip21/btd/20/000/2000015.pdf / > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=13&p=3163#p3163 ). Angesichts drastisch steigender Infektionszahlen sind die geplanten Regelungen nicht wirklich hilfreich, weil bundesweit einheitliche Pandemiebekämpfungsmaßnahmen geboten erscheinen. Bereits jetzt gibt in den Bundesländern zu viele unterschiedliche Regelungen. Ein Durchblick ist für den Normalbürger kaum noch möglich. Hilfreich sind auf jeden Fall Corona-Schutzimpfungen (einschließlich Auffrischungsimpfungen)!
- Menschenwürdige Pflege ist alternativlos! Die Versorgung von immer mehr pflegebedürftigen Menschen in den Pflegeeinrichtungen muss daher durch ausreichend qualifiziertes Pflegepersonal gewährleistet werden. Insoweit erscheint eine Fachkraftquote von 50% als zwingend geboten. Niedrigschwellig ausgebildete Personen können gerne zusätzlich dazu zu kommen. Dies darf aber nicht die gute Pflege / Versorgung der meist schwerstpflegebedürftigen Personen beeinträchtigen. Allein 10 Expertenstandards und weitere Pflegestandards gilt es umzusetzen bzw. zu beachten. Im Übrigen gibt es vielfältige Beobachtungserfordernisse im Zusammenhang mit der Arzneimittelversorgung. Zu all dem ist ausreichende Sachkunde zwingend erforderlich. – Hinweise an die „Ampel“ enthält weitere Hinweise … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=230&p=3079#p3079
- Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Vorschriften zum Ausschluss der ambulanten ärztlichen Zwangsbehandlung betreuter Personen – Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts Nr. 93/2021 vom 9. November 2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=3&t=277
>>> Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden. Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen! <<<
Mit freundlichen Grüßen
Werner Schell
https://www.facebook.com/werner.schell.7 bzw. https://twitter.com/SchellWerner