Weitere Verhandlung für Friedhelm Adolfs vor dem Landgericht Düsseldorf findet am 11.01.2016 statt!

Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter gegen das totale GRÜN/ROTE-Rauchverbot in NRW,

wir, die „Initiative gegen das totale Grün/Rote Rauchverbot in NRW“ (http://www.stones-club-aachen.de/category/rauchverbot/), haben heute über das Komitee zur Wahrung der Bürgerrechte e.V., dessen Mitglied wir sind, erfahren, dass es am Montag, den 11. Januar 2016, zu einem weiteren mündlichen Verhandlungstermin vor dem Landgericht Düsseldorf in Sachen Adolfs ./. Leineweber kommen wird. Friedhelm Adolfs (http://www.stones-club-aachen.de/?s=friedhelm+adolfs) steht dann wieder zum X-ten Mal vor Gericht.

Nachstehend haben wir Auszüge aus der Ladung mit gepostet, die Euch über Sinn und Zweck, sowie Zeitpunkt und Ort dieser mündlichen Verhandlung Aufschluss geben.

Die Namen der geladenen Zeuginnen und Zeugen haben wir anonymisiert. Ebenso den Namen der Justizhauptsekretärin. Die streitenden Parteien, die im Rubrum genannt sind, sowie die handelnden Richter/Innen und die Verteidiger des Friedhelm Adolfs haben wir namentlich genannt, da diese im öffentlichen Verfahren agieren werden. Ebenso sind die Beweisbeschlüsse vollinhaltlich mit gepostet worden.

Wir rufen zur Solidarität mit Friedhelm Adolfs auf und bitten Euch alle, zur mündlichen Verhandlung erscheinen zu wollen.

Für die Initiative Manni Engelhardt -1. Sprecher-

http://www.lg-duesseldorf.nrw.de/

Und hier die Auszüge aus der Ladung:

„Landgericht Düsseldorf

-23- Landgericht Düsseldorf, Werdener Straße 1, 40227 Düsseldorf

Lauppe und Hasskamp Rechtsanwälte

Bensheimer Straße 14

40229 Düsseldorf

Ihr Zeichen: 1520/14 lau/kn

Sehr geehrte Damen und Herren,

in dem Rechtsstreit

Adolfs gegen Leineweber erhalten Sie auf Anordnung des Gerichts die Anlage(n) zur Kenntnis.

Mit freundlichen Grüßen

Str.

Justizhauptsekretärin

23 S 18/15

24 C 1355/13

Amtsgericht Düsseldorf

Beglaubigte Abschrift

Landgericht Düsseldorf

Beweisbeschluss

In dem Rechtsstreit

Adolfs gegen Leineweber

I.

Es soll Beweis erhoben werden über folgende Fragen:

  1. Ist beginnend ab Herbst 2011 bis zum Kündigungsausspruch am 24.01.2013 aus der Wohnung des Beklagten Zigarettengeruch in den Eingangsbereich bzw. das Treppenhaus des Gebäudes Kühlwetterstraße 49 in Düsseldorf, entwichen? Wenn ja: in welcher Intensität und Beständigkeit? Wurden insbesondere Mitmieter durch die etwaigen Gerüche beeinträchtigt? Haben sich Mitmieter beschwert und wenn ja, in welchem Umfang?
  2. Gibt es andere mögliche Ursachen für die etwaigen Geruchsbelästigungen, liegen namentlich Feuchtigkeitsschäden und Schimmelpilzerscheinungen im

Keller des Hauses, welche über das Treppenhaus wahrzunehmen sind, vor?

durch Vernehmung der folgenden Zeugen:

  1. a) Frau Petra W., Düsseldorf,
  2. b) Herr Norbert H. Düsseldorf,
  3. c) Frau Lucia U-O.Düsseldorf,
  1. d) Herr Reiner P. Neuss,
  2. e) Frau Hannelore P. Neuss,,
  3. f) Herr Manfred B. Düsseldorf,
  4. g) Herr Ferry W. Düsseldorf,
  5. h) Frau Brigitta G. Düsseldorf,
  6. i) Herr Gerald R. Düsseldorf,
  7. j) Frau Gudrun K. Düsseldorf,
  8. k) Frau Melanie K. Düsseldorf,
  9. I) Herr Volker R. Düsseldorf,

zu a) bis f) von der Klägerin,

zu g) bis I) von dem Beklagten benannt.

II.

Eine Vorschusspflicht entfällt gemäß § 122 Abs. 2 ZPO.

III.

Termin zur Beweisaufnahme und Fortsetzung der mündlichen Verhandlung wird bestimmt auf:

Montag, den 11. Januar 2016, 09.30 Uhr, Saal 2.119

IV.

Das persönliche Erscheinen des Beklagten zu diesem Fortsetzungstermin bleibt angeordnet.

V.

Die Einholung eines Sachverständigengutachtens zu der streitigen Wohnungsabdichtung bleibt vorbehalten.

Düsseldorf, 18.11.2015

  1. Zivilkammer 2. Instanz

Maurer

Vorsitzender Richter am

Landgericht

Justizhauptsekretärin

Kürten

Richterin am Landgericht

Dr. Küssner

Richter am Amtsgericht“

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