„Weihnachtsmärchen an der Erft“: Was Dirk Altpeter durch das „Juristische Tollhaus“ am „Heiligen Abend“ widerfahren ist!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied, Kollege Dirk Altpeter (http://www-ak-gewerkschafter.de/?s=dirk+altpeter), hat jüngst ja noch zu einem weiteren Paradestück aus dem „Juristischen Tollhaus“ in der „Bananenrepublik Deutschland“

(http://ak-gewerkschafter.com/2014/11/15/ob-causa-ohlen-oder-causa-momber-u-v-a-m-kollege-dirk-altpeter-zu-einem-weitere-paradestueck-aus-der-bananenrepublik-deutschland/)

geschrieben, das bei allen, die sich damit auseinandersetzten, nur Kopfschütteln auslöste. Heute kommt die Fortsetzung dieser Geschichte in Form eines „Juristischen Weihnachtsmärchen“, das einer Tragik/Komödie gleichkommt und leider nicht von einer der „guten Märchen-Tanten“ gesponnen wurde, sondern der Realität unserer „Bananenrepublik Deutschland“

(http://ak-gewerkschafter.com/?s=bananenrepublik+deutschland)

entsprungen ist!

Aber lest bitte selbst und macht Euch Eure eigenen Gedanken dazu.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Dirk Alpeter teilt mit:

„Der Wahnsinn unserer dritten Gewalt ist allgegenwärtig und hat nicht einmal Respekt vor dem ‚Heiligen Abend‘!

Wie sprach es bereits Norbert Blüm in seinem neuen Buch ‚Einspruch‘ganz unverblümt heraus:

„Dies ist ein Buch über die Verlotterung der dritten Gewalt in unserem Land, und ich lasse schonungslos walten.“

Genauso schonungslos möchte ich heute über einen weiteren unglaublichen Fall aus dem ‚juristischen Tollhaus‘ berichten.

Wie bereits in meinem Bericht vom 15. November 2014 geschildert, hat der Rhein-Erft-Kreis eine besonders einfallsreiche Idee entwickelt, um Bußgelder gleich doppelt abzukassieren.

Aus heiterem Himmel flatterte am 11.11.2014 (pünktlich zum närrischen Treiben) eine Androhung des AG Kerpen zur Erzwingungshaft wegen angeblicher Nichtzahlung einer Knolle über 30,00 Euro ins Haus.

Der Rhein-Erft-Kreis behauptete der Wahrheit zu wider, dass ich angeblich einen Bußgeldbescheid über 30 bzw. 53,50 Euro (einschließlich der entstandenen Gebühren) im Januar 2014 nicht gezahlt hätte.

Richtig jedoch ist, dass ich diesen Betrag aus Versehen zweimal an den Rhein-Erft-Kreis gezahlt hatte, weshalb der Rhein-Erft-Kreis diesen Betrag am 06.02.2014 zurückerstattete.

Dieses teilte ich dem AG Kerpen am 11.11.2014 persönlich, sowie schriftlich mit und legte sogar entsprechende Kontoauszüge vor! Am 13.11.2014, man glaubt es kaum, erhielt ich ein weiteres Schreiben des AG Kerpen, worin es mir mitteilte, dass die Rücksprache mit der Bußgeldbehörde des Rhein-Erft-Kreis ergeben hätte, dass dort angeblich keinerlei Zahlung vorliegt. Daraufhin wurde dem AG Kerpen am 14.11.2014 ein weiteres Mal mitgeteilt, dass dieser Betrag zweimal gezahlt und einmal richterweise vom Rhein-Erft-Kreis an mich zurückerstattet wurde.

Trotz dieses Hinweises wurde ich daraufhin durch das AG Kerpen am 11.12.2014 letztmalig aufgefordert einen Beleg zur Gerichtsakte zu reichen, dass das streitgegenständliche Bußgeld zweimal an die Bußgeldstelle überwiesen wurde.

Nun reichte es mir endgültig und ich widersprach diesem rechtswidrigen Begehren. Zudem erstattete ich gegen die bearbeitende Richterin am Amtsgericht Kerpen und gegen den Rhein-Erft-Kreis Strafanzeige wegen Nötigung, Rechtsbeugung, versuchten Betruges, sowie Amtsmissbrauch und legte zum Beweis abermals die entsprechenden Kontoauszüge über die Doppelüberweisung und Rückerstattung durch den Rhein-Erft-Kreis vor.

Jeder an Recht orientierte Bürger dieses Landes würde davon ausgehen, dass sich diese, an den Haaren herbeigezogene Angelegenheit durch entsprechende Vorlage der Kontoauszüge für diese ´Kerpener-Priesterin´ der ´Göttin Justitia´ erledigt hätte.

Falsch gedacht,  denn wir leben offensichtlich nicht in einem Rechtsstaat, sondern in einer sogenannten ‚Villa Kunterbunt‘ worin eine dritte Gewalt, wie die berühmte

‚Pippi Langstrumpf‘, nach Herzenslaune singt:

,Ich mache mir die Welt, wie sie mir gefällt!´

Denn am 24.12.2014, pünktlich zum ‚Heiligen Abend‘, flatterte mir ein Beschluss des AG Kerpen über die Anordnung von 3 Tagen einer Erzwingungshaft ins Haus. Die Vollstreckung sei jedoch jederzeit abzuwenden, wenn die zu (Un-) Recht geforderten 30,00 Euro an die Bußgeldbehörde gezahlt würden.

Da dieser Beschluss evident rechtswidrig ist, habe ich noch am ‚Heiligen Abend‘ Widerspruch und erneute Strafanzeige wegen Nötigung, Erpressung, Rechtsbeugung, Amtsmissbrauch und vollendeten Betrug gegen diese Richterin des AG Kerpen und den Rhein-Erft-Kreis gestellt, weil ich darüber hinaus die 30,00 Euro zur Abwendung der Erzwingungshaft ein zweites Mal an den Rhein-Erft-Kreis bezahlen musste.

Dies liefert nun eindeutig den Beweis dafür, dass unsere sogenannte ‚dritte Gewalt‘

Von der Politik und nur für die Politik gesteuert wird. Es beweist gleichzeitig, dass wir in einer ‚Bananenrepublik Deutschland‘ leben.

Mit einem seriösen Rechtsstaat hat dies nichts mehr zu tun und es erinnert an finsterste Zeiten, die Deutschland erlebt hat.

Dirk Altpeter“

Share
Dieser Beitrag wurde unter Deutschland veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert