Ver.di weist die Kritik an der Studentenwerksgesetz-Novellierung in NRW zurück!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

mehrfach haben wir uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) auf unserer Homepage des Themas „Studentenwerke“ angenommen, wie Ihr es unschwer durch das Anklicken des nachstehenden Links noch einmal aufrufen könnt: http://ak-gewerkschafter.com/?s=studentenwerke ! Neben der Anfechtung der Personalratswahlen beim Studentenwerk Aachen ist im Augenblick für uns auch das Thema „Novellierung des Studentenwerksgesetzes von Nordrhein-Westfalen brandaktuell. Die Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke in NRW (Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerksgeschäftsführer) hat jüngst eine Stellungnahme gegen bestimmte beabsichtigte Novellierungspassagen im kommenden Gesetz bezogen. Besonders was die Frage nach der künftigen Genehmigung von GmbH´s bei den Studentenwerken durch das Ministerium anbelangt, machte diese Front. Dies hat jetzt den Ver.di-Landesbezirk NRW auf den Plan gerufen. Eine Pressemitteilung unter dem Titel „Sturm im Wasserglas“ vom heutigen Tage bringt dann die Sache auf den Punkt. Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) schliessen wir uns vorbehaltlos dieser Ver.di-Stellungnahme an und haben sie deswegen auch in ihrer Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet. Der Unterzeichner, der 33 Jahre lang ununterbrochen Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerkspersonalräte von NRW (ARGE/NW), war und heute Ehrenmitglied dieser ARGE/NW im Ver.di-Landesbezirk NRW ist, weiss sehr genau um die unbegründeten Befürchtungen der Geschäftsführer der Studentenwerke von NRW bescheid. Insoweit passt der Titel „Sturm im Wasserglas!“ auch so super gut, quasi wie die Faust auf das Auge!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Düsseldorf, den 05.12.13

Pressemitteilung

Sturm im Wasserglas!

Gefahr ist in Verzug. Es gilt jetzt schnellstens zu handeln, sonst erleben wir den Untergang der Studentenwerke in NRW! Das zumindest wird den interessierten Leserinnen und Lesern Glauben gemacht, wenn sie so manche WEB – Seite eines Studentenwerks in NRW besuchen.

Laut Presseerklärung empfinden die Geschäftsführer den Referentenentwurf zur Novellierung des Studentenwerksgesetzes NRW als „einzigen Affront“, der ihnen als Geschäftsführer der Studentenwerke „kollektiv das Misstrauen ausspricht“ und „ihre Arbeit und unternehmerische Leistung aberkennt.“ Entzündet hat sich dieser Vorwurf an zwei Punkten im Referentenentwurf: GmbH – Gründungen sollen zukünftig dem Ministerium zur Genehmigung vorgelegt werden mit der Möglichkeit, jederzeit Akteneinsicht nehmen zu können und Vorgänge zu prüfen.

Es kann wohl niemand ernsthaft bezweifeln, dass in den meisten Studentenwerken eine phantastische Arbeit geleistet wird. Aber Tatsache ist auch, dass es gerade in der jüngeren Vergangenheit immer wieder Probleme mit einzelnen Geschäftsführern gegeben hat, die dringend eine stringentere Fachaufsicht des Ministeriums benötigt hätten.

Gerade der Sprecher der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke in NRW müsste dies wissen, denn so mancher Personalrat und so manche Personalrätin hat sich in der Not an ihn gewandt. Also wozu die Aufregung? Die Geschäftsführer, die seit Jahren eine gute und verantwortungsvolle Arbeit leisten, werden doch keine Schwierigkeiten haben, dem Ministerium gute Konzepte zu Unternehmensgründungen vorzulegen, die sie dann auch genehmigt bekommen. Allerdings wären Hotelneubauten auf der grünen Wiese dann ausgeschlossen. Dasselbe gilt für die Unternehmensführung ganz allgemein. Also: Es gibt aus unserer Sicht nichts zu beanstanden, wenn ein Ministerium seine Aufsichtspflicht wieder gewissenhaft wahrnehmen will. Für die Studentenwerke und ihre Geschäftsführer ändert sich dadurch nichts. Wer hier dramatisierend von einem „staatlichen Eingriff in die wirtschaftliche und finanzielle Autonomie“ der Studentenwerke spricht, trägt nicht zu einer konstruktiven Diskussion bei und verkennt eben die Tatsache, dass die Fachaufsicht immer schon bestanden hat und diese jetzt lediglich konkretisiert wurde.

Wer hier behauptet, dass diese Reform „ein Rückschritt in die 70er Jahre ist“, verdreht schlicht Tatsachen, denn die Reform sieht keine Eingriffe in die unternehmerische Freiheit vor.

Auch die Darstellung, dass der Gesetzentwurf „zusätzliche Gremien zu den bereits bestehenden Verwaltungsräten vorsieht“ ist schon sehr effektvoll formuliert. Tatsächlich handelt es sich lediglich um ein weiteres Gremium, nämlich die Vertreterversammlung, die zudem auch noch auf freiwilliger Basis initiiert werden kann.

Die öffentliche Empörung der Arbeitsgemeinschaft der Studentenwerke NRW zu dieser Novellierung verwundert schon, macht aber deutlich, dass man lange in dem Glauben gelebt haben, nicht mehr wirklich ein Teil des öffentlichen Dienstes zu sein. Mit der Novellierung hat das Ministerium diese Tatsache ins kollektive Gedächtnis der Geschäftsführer zurück gebracht, und das ist gut so.

Eine Veröffentlichung des ver.di – Landesbezirks NRW, Fachbereich Bildung, Wissenschaft und Forschung, Karlstr. 123-127, 40210 Düsseldorf. Presserechtlich verantwortlich: Uwe Meyeringh, Tel.: 0211/61824-305. E-Mail: uwe.meyeringh@verdi.de

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