Unsere Strafanzeige gegen Dr. Weißling-Schregel hat immer noch kein Aktenzeichen! Offener Brief an den Ltd. Oberstaatsanwalt in Essen dazu ist raus!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir sehr breit über die Angelegenheit der verstorbenen Mutter des Unterzeichners gegen die StädsteRegion Aachen berichtet, die zuletzt nach sem Tode der Mutter vor dem 20. Senat des Landessozialgerichtes NRW in Essen unter Vorsitz des Richters Dr. Weißling-Schregel verhandelt worden ist.

Die Klicks auf die nachstehenden Links blättern Euch den kompletten Vorgang noch einmal auf:

http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen

http://ak-gewerkschafter.com/?s=dr.+wei%C3%9Fling+schregel

http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg !

Über die Strafanzeige, die gegen Dr. Weißling-Schregel bei der Staatsanwaltschaft Essen mit Schreiben vom 10. Juli 2015 eingereicht worden ist, hatten wir auch sehr breit berichtet. Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link ebenfalls noch einmal aufrufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2015/07/11/strafanzeige-gegen-dr-weissling-schregel-vom-lsg-nrw-ist-zur-staatsanwaltschaft-unterwegs/ !

Feststellbar ist jedoch, dass die Staatsanwaltschaft in Essen bis zum heutigen Tage der Sache dem unterzeichnenden AK-Koordinator noch kein Aktenzeichen zugewiesen hat?!

Die Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des 20. Senates unter Vorsitz des Dr. Weißling-Schregel ist eingereicht. Die Begründung dazu wird fristgerecht zum Monatsende August 2015 dem Bundessozialgericht überstellt werden.

Da fragt man sich mit Recht: Wo bleibt die Zuweisung des Aktenzeichens im strafrechtlichen Teil der Auseinandersetzung? Zuwarten, bis im zivilgerichtlichen Verfahren eine Entscheidung über die Zulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde getroffen worden ist, ist weder von Nutzen, noch von rechtlicher Relevanz!

Aus diesem Grunde haben wir den Ltd. Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Essen, Herrn Walter Müggenburg, mit nachstehendem offenem Brief kontaktiert.

Wir bleiben am Thema dran und werden fortlaufend berichten.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

 

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

Internet: http://ak-gewerkschafter.com / E-Mail-Adresse: manni@manfredengelhardt.de / Handy-Nr.: 017 19 16 14 93

  1. August 2015

– OFFENER BRIEF –

An den Ltd. Oberstaatsanwalt der

Staatsanwaltschaft Essen

Herrn Walther Müggenburg

(persönlich)

Zweigertstraße 52

45130 Essen

MEINE STRAFANZEIGE/STRAFANTRAG VOM 10.07.2015 GEGEN DEN VORSITZENDEN RICHTER DES 20. SENATES BEIM LANDESSOZIALGERICHT NRW, HERRN DR. WEISSLING-SCHREGEL

Sehr geehrter Herr Müggenburg,

in der Anlage erhalten Sie die Ablichtung der Einschreiben- und Rückscheinkarte, die zweifellos unter Beweis stellt, dass meine o.g. Strafanzeige am 14. Juli 2015 Ihre Behörde erreicht hat.

Die Strafanzeige selbst und die dazugehörigen Anlagen sind im nachstehend ausgedruckten Artikel, der auf http://ak-gewerkschafter.com/category/lsg-essen/ veröffentlicht worden ist, enthalten und sollten Ihnen als Orientierungspunkt dienlich sein.

Es ist nämlich festzustellen, dass eine Reaktion Ihres Hauses auf meine Strafanzeige/Strafantrag hin mir gegenüber bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist!

Der guten Ordnung halber hätte in einem Zeitraum von mehr als einem Monat entweder die Mitteilung eines Aktenzeichens an mich als Anzeigen-Ersteller erfolgen müssen oder aber die Mitteilung darüber, dass Ihr Haus die Sache von vorneherein nicht bearbeiten möchte.

Beides ist nicht der Fall gewesen, so dass ich mich nun gehalten sehe, bei Ihnen die entsprechende Mitteilung über ein Aktenzeichen (Js oder AR pp.) einzufordern.

Dem Minister für Justiz des Landes NRW, Herrn Kutschaty, habe ich diesen offenen Brief wieder zukommen lassen. Dies habe ich mit der Bitte um reine Kenntnisnahme und gleichzeitig mit der Bitte um Nichtzusendung einer Stellungnahme an mich verbunden.

In der Hoffnung, binnen der kommenden 14 Tage, nämlich noch vor der fristgerechten Einreichung der Begründung zur Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des 20. Senates beim LSG-NRW, die beim Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen: B 8 SO 73/15 B geführt wird, von Ihnen zu hören, verbleibe ich

mit freundlichem Gruß

gez. Manfred Engelhardt

Nachrichtlich: Landesjustizminister Kutschaty zu Aktenzeichen: LS 20 467/13

Anlagenpaket:

(Für diesen Artikel genügt der Klick auf den nachstehenden Link, der zum Anlagenpaket führt: http://ak-gewerkschafter.com/2015/07/11/strafanzeige-gegen-dr-weissling-schregel-vom-lsg-nrw-ist-zur-staatsanwaltschaft-unterwegs/)

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