Unser AK empfiehlt das Fachbuch des Leo Mahr zum Thema „Scheinselbstständigkeit“!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das Thema „Scheinselbstständigkeit“ ist augenblicklich wieder in den Focus der Öffentlichkeit gerückt worden, wie es z. B. die Online-Berichterstattung des „PRESSE-ANZEIGER“ vom heutigen tage zeigt, die Ihr unter http://www.presseanzeiger.de/thema/scheinselbstst%E4ndigkeit/ anklicken und aufrufen könnt.

In diesem Zusammenhang empfehlen wir Euch die Lektüre des Kollegen Leo Mahr, in Form seines Fachbuches zum Thema, das er mit nachstehender E-Mail-Mitteilung an unseren Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) selbst vorstellt.

Die langjährige Tätigkeit des Kollegen Mahr als Zollfahnder bei der FKS weiß er genau, was Sache ist. Als AK empfehlen wir das Fachbuch unter dem Titel: „DIE ILLEGALE BESCHÄFTIGUNG AUS DEM BLICKWINKEL DER BEKÄMPFUNGSBEHÖRDEN“!

Alles weitere wollt Ihr bitte dem nachstehenden E-Mail-Text an uns entnehmen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

„Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung“
Sehr geehrter Herr Engelhardt,
im Zusammenhang mit den aktuell diskutierten Themen Schein-Werkvertrag (illegale Arbeitnehmerüberlassung) und Scheinselbständigkeit möchte ich Sie auf mein Fachbuch „Die illegale Beschäftigung aus dem Blickwinkel der Bekämpfungsbehörden“ aufmerksam machen, das meine praktischen Erfahrungen als Zollbeamter bei der Bekämpfung von illegalen Beschäftigungsformen widerspiegelt.

Die Presse stellt das Thema Scheinselbständigkeit und illegale Arbeitnehmerüberlassung (Schein-Werkvertrag) zunehmend in den Fokus ihrer Berichterstattung. Leider mangelt es diesen Berichten jedoch regelmäßig an Hintergrundwissen und Praxisnähe. Eine kompetente Beratung durch Verbände, Steuerberater und Rechtsanwalt ist jedoch nur möglich, wenn der Ratgeber auch darüber informiert ist, wie die Behörden mit diesen Themen umgehen.

Als Praktiker (Zollfahnder bei der FKS) möchte ich betonen, dass sich viele Unternehmen dem eigentlichen Problem und den umfangreichen Konsequenzen nicht bewusst sind. Eingeholter Rechtsrat von Unternehmensberater, Steuerberatern und Rechtsanwälten thematisiert leider zu häufig nur die Papierform (Werkvertrag, Leistungsverzeichnis und Rechnungsstellung). Die entscheidende Verknüpfung von Papierform und praktischer Umsetzung, an der auch viele gut gemeinten Werkverträge scheitern, erfolgt in der Praxis leider nur sehr selten. An Aufklärung  mangelt es in der Folge an allen Ecken und Enden. Straf- und bußgeldrechtliche Konsequenzen, die fast immer den Firmeninhaber bzw. den Geschäftsführer treffen, sowie existenzgefährdende Beitragsbescheide der Deutschen Rentenversicherung sind nicht selten die unerfreulichen Wegbegleiter der Prüfungen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS).

Mein Fachbuch beschreibt aus der Sicht meiner langjährigen Tätigkeit als Zollfahnder bei der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS)  praxisnah  die wichtigsten illegalen Beschäftigungsformen, die zunehmend auch in Verbindung mit (illegaler) Arbeitnehmerüberlassung und (Schein-)Werkverträgen stehen. Aber auch die illegale Beschäftigung in Form der klassischen Schwarzlohnzahlung, Mindestlohnverstöße, der Missbrauch der Minijobs, Scheinselbständigkeit usw. werden von mir aus dem Blickwinkel eines Zollfahnders ausführlich und mit vielen Beispielen leicht verständlich erklärt.

Einzelheiten und Auszüge zu meinem Fachbuch können Sie meiner Internetseite

http://www.schwarzarbeit-und-illegale-beschaeftigung.de/

entnehmen.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Leo Mahr

 

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Eine Antwort zu Unser AK empfiehlt das Fachbuch des Leo Mahr zum Thema „Scheinselbstständigkeit“!

  1. Hey, genau das benötigt man auch für die Arbeit als Freelancer. Oft schon habe ich den Verdacht der Scheinselbstständigkeit ausräumen müssen und immer über mangelndes Know-How geplagt. Letzten Endes hab ich dann ein Outsourcing Personalwesen und HR Consultant aufgesucht, wo man als freier Mitarbeiter verliehen werden kann. Das Personalbüro für Human Resources Management erhält dabei im Schnitt 3-5 Prozent der Einnahmen.

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