Weiterer Teilsieg in Sachen „Startgutschriften“ bei der Zusatzversorgung erzielt!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie die Heckert-Anwälte nunmehr in Sachen Zusatzversorgung (http://ak-gewerkschafter.com/category/zusatzversorgung/) mitgeteilt haben, hat zwischenzeitlich auch das Landgericht Berlin (Versicherungskammer) die Überprüfungsberechnung der Versorgungsanstalten des Bundes und der Länder (VBL) zur Startgutschrift für rechtswidrig erkannt. Dieses Urteil bezeichnen die Heckert-Anwälte als wichtigen Zwischenerfolg.

Als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir uns auch das Thema Zusatzversorgung seit längerer Zeit auf unser Panier geschrieben und auf unsere Homepage eine Kategorie „Zusatzversorgung“  -siehe vorstehenden Link- zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung eingerichtet. Wichtig ist, dass Ihr nicht die Geduld verliert. Die Angelegenheit läuft ja schon mehr als ein Jahrzehnt! Die Versicherungsträger haben wohl nicht erwartet, dass viele Kolleginnen und Kollegen am Thema bleiben und „Dickbrettbohren“!

Wir halten Euch weiter auf dem Laufenden und sagen den Heckert-Anwälten wieder einmal Dank für Ihr Bemühen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

VBL unterliegt vor dem Landgericht Berlin

Das Landgericht Berlin – Versicherungskammer – hat in mehreren Verfahren die Klage der Versicherten gegen die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)zugesprochen

Das Gericht hat die Überprüfungsberechnungen der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)zur Startgutschrift für rechtswidrig erkannt.
Es hat festgestellt, dass die von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)gemäß ihrer Satzung neu berechnete Startgutschrift den Wert der von den Versicherten erworbenen Anwartschaft auf die zu leistende Betriebsrente nicht verbindlich festlegt.

Damit ist ein überaus wichtiger Zwischenerfolg erzielt.

Wir führen die Entscheidungen der Versicherungskammer des Landgerichts Berlin in die von uns geführten Verfahren ein.
Wir sind zuversichtlich, dass die tragenden Gründe der Entscheidungen des Landgerichts Berlin auch diese Verfahren positiv beeinflussen und für die Versicherten zum Erfolg führen.

Wir geben zu bedenken, dass Versicherte, die bislang noch keine Schritte gegen die Überprüfungsberechnungen / Neuberechnungen der Zusatzversorgungskassen zur Startgutschrift eingeleitet haben, im eigenen Interesse solche Schritte nunmehr zur Wahrung ihrer eigenen Rechte bedenken sollten.

Es ist unverändert zu berücksichtigen, dass sich positive Prozessergebnisse möglicherweise nur auf die Prozessparteien auswirken.

Falls Sie Ihre Rechte wahren möchten, dürfen wir deshalb unverändert auf unseren Link
http://www.startgutschrift.de/ueberpruefungsberechnung2012/wahren-sie-ihre-rechte
hinweisen.

In jedem Falle sollte eine Beanstandung gegen die von den Zusatzversorgungskassen erteilte Neuberechnungen / Überprüfungsberechnungen zur Startgutschrift ausgebracht werden, die unseres Erachtens auch nicht verfristet wäre.

Rechtsanwälte Valentin Heckert, Harriet Schäfer-Heckert,
Evelyn Wettstein, Wolfgang Andreas Klohe (Fachanwalt für Verkehrsrecht, Versicherungsrecht),Fabian Köntopp(Arbeitsrecht)

durch: Rechtsanwalt Valentin Heckert

Kanzlei Rechtsanwälte Heckert & Kollegen
Akademiestr. 28
D-76133 Karlsruhe

Tel. 0721 / 91 36 70
Fax 0721 / 91 36 7- 10
Mail vh@rae-heckert.de
Web www.rae-heckert.de

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