Und wieder weist das Bundesverwaltungsgericht Klagen gegen die Elbvertiefung ab!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) befassen wir uns auch mit dem Thema „Protest gegen die Elbvertiefung“, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=elbvertiefung !

Heute mussten wir vernehmen, dass erneut Klagen, die sich gegen die weitere Elbvertiefung richten, vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVG) in Leipzig gescheitert sind.

Das BVG wies konkret am gestrigen Tage (28.11.17) die Klagen der Gemeinden Cuxhafen und Ottendorf sowie von Berufsfischern ab.

Die Planungen zur Vertiefung der Elbe litten nicht an Fehlern oder Abwägungsmängeln, entschieden die Richter.

Die bessere Nutzbarkeit der Elbe für große Containerschiffe (sprich aus unserer Sicht: DER PROFIT!) habe Vorrang.

Dieses Urteil passt wieder exakt in die „Rechtsprechung“ des BVG zur Elbvertiefung aus Februar 2017!

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zur Pressemitteilung des BVG in der Sache:

http://bverwg.de/pm/2017/84 !

https://www.cn-online.de/uploads/pics/c806b3c3-d670-4f0d-9b1f-7c4987d7da48.jpg

(Foto des Herrn Rademacher aus: https://www.cn-online.de/stadt-land/news/richter-verhandeln-ueber-elbvertiefung.html)

Ein Schelm, der anderes erwartet hätte!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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