Lars und Meike Schlecker haben Revision gegen die LG-Urteile eingelegt! Wir wetten drauf, dass die Urteile abgemildert werden!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

zum Thema „SCHLECKER“ haben wir ja bekanntermaßen eine eigene Kategrorie auf unserer Homepage eingerichtet, die Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt:

http://www.ak-gewerkschafter.de/category/schlecker/ !

Den jüngsten Beitrag zum Thema haben wir am vorgestrigen Tage (Montag, den 27.11.17) gepostet.

Diesen Beitrag könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2017/11/27/wie-wir-es-als-ak-prognostizierten-bewaehrungsstrafe-fuer-anton-schlecker-euin-schlag-ins-gesicht-fuer-alle-ehemaligen-schlecker-mitarbeiter-innen/ !

Anton Schlecker kann auch aus seiner Sicht – so vermuten wir – mit dem „Freispruch III. Klasse“ gut weiterleben.

Die SCHLECKER-Frauen und SCHLECKER-Männer, die allesamt ihre Arbeit und somit ihre Existenzgrundlagen verloren haben, können nicht so gut weiterleben, denn sie sind durch Anton Schlrecker in eine Existenzvernichtung geraten.

Und wie wir es gedacht haben, gehen die verurteilten SCHLECKER-Kinder Lars und Meike gegen das jeweilige Urteil des Landgerichtes Stuttgart in die Revision! Dies berichtet am heutigen Tage dpa.

Wir halten jede Wette darauf, dass das jeweilige Urteil abgemildert werden wird!

Die „Bananenrepublik Deutschland“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) wird grüßen lassen.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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