Und wieder gibt das „Juristische Tollhaus“ in seiner „Zirkusmanege“ ein „Affentheater“, das für die „Bananenrepublik Deutschland“ wieder einmal typisch ist!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr oft haben wir uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) mit dem „Juristischen Tollhaus“ in der „Bananenrepublik Deutschland“ befasst und werden uns auch damit weiter befassen müssen. Die Klicks auf die nachstehenden Links blättern Euch in den jeweiligen Kategorien auf unserer Homepage die Vielzahl der bisher erschienen Artikel auf:

http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/

http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-momber/

http://ak-gewerkschafter.com/?s=justiz !

Heute nun haben wir einen Leserbrief an die Aachener Zeitung geschrieben, die unter dem Titel „SCHUTZ VON ZIRKUSTIEREN FÜHRT VOR GERICHT“ am 12.11.2014 einen Bericht über ein „Affentheater“ in der „Zirkusabteilung“ des „Juristischen Tollhauses“ veröffentlicht hat.

Nachstehend haben wir den Leserbrief zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet. Unter dem Leserbrief haben wir dann den kompletten Artikel gepostet, zu dem wir mit dem Leserbrief Stellung bezogen haben.

Für den AK Manni Engelhardt

Sehr geehrte Damen und Herren,

höflich bitte ich um Veröffentlichung des nachstehenden Leserbriefes zum Artikel in Ihrer Zeitungsausgabe vom 12.11.2014 unter dem Titel: „Schutz vor Zirkustieren führt vor Gericht“

Was treibt eine Staatsanwaltschaft um, einwandfrei Unschuldige wider besseren Wissens vor Gericht zu zerren? Ratsherr Schnitzler hatte doch Beweismaterial zu seiner Entlastung bereits im Vorfeld dieser obskuren Gerichtsverhandlung vorgetragen. Trotzdem sollte er für seine „Nicht-Tat“ 500, — Euro Strafe zahlen.  Das mutet in der Tat wie ein Paradestück aus dem „Juristischen Tollhaus“ an.

Hier drängt sich mir der Verdacht auf, dass derjenige, der sich für „hehre Ziele“ engagiert, letztendlich von der Staatsmacht den erhobenen Zeigefinger gezeigt bekommt. Man stelle sich einmal den Kostenaufwand für ein derartiges „Affentheater“ im „juristischen Zirkus“  vor, der hier wieder vom Steuerzahler zu tragen ist. Die Empörung, die Horst Schnitzler gegenüber der Justiz gezeigt hat, ist durchaus nachvollziehbar.

Der Staatsanwalt, der hier maßgebliche Feder geführt hat, sollte sein Stipendium zurückgeben. An Horst Schnitzlers Stelle hätte ich jedoch nicht einer Einstellung zugestimmt, sondern das Gericht urteilen lassen. Hinter einem Freispruch für Horst Schnitzler hätte sich die Staatsanwaltschaft nicht verstecken können.

Für die Veröffentlichung sage ich Ihnen im Voraus meinen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Manfred Engelhardt

Freunder Landstr. 100

52078 Aachen

Handy-Nummeer: 017 19 16 14 93

Und hier der Artikel:

„Schutz von Zirkustieren führt vor Gericht

Ratsherr Horst Schnitzler soll bei Protest Versammlungsauflagen missachtet haben. Doch der Richter stellt das Verfahren schnell ein.

VON WOLFGANG SCHUHMACHER

Aachen. Dem Ratsherrn Horst Schnitzler (61) war ganz schön mulmig zumute. ´Ich habe nichts gemacht, aber trotzdem hatte ich ein ganz komisches Gefühl´, gestand der UWG-Vertreter. Richter Ludwig Hohgrebe hatte gestern nach kurzer Verhandlung ein Strafverfahren wegen angeblicher Verletzung des Versammlungsrechts gegen ihn eingestellt – ohne jede Auflage und mit Kostenübernahme von Vater Staat. Von zahlreichen Tierschützern im Gerichtssaal gab es dafür Beifall. Denn Schnitzler und einige andere Personen hatten sich am 16. Juli 2013 abends auf dem Bendplatz öffentlich und sicherlich publikumswirksam gegen eine nach ihrer Meinung unschöne Geschichte ausgesprochen – der Protest war als Aktion angemeldet und mit bestimmten Auflagen von den Behörden genehmigt worden. Dort auf dem Bendplatz vor einer Abendvorstellung eines großen deutschen Zirkus protestierte man mit Schildern und Plakaten gegen die Erlaubnis der Stadt Aachen, reisenden Schaustellern mit Wildtieren weiterhin eine Möglichkeit zum Auftritt zu geben. Das sei in anderen Städten bereits anders. Und es dürfe auch deswegen nicht weiter geduldet werden, weil diese Wildtiere in der Manege unter anderem ´ein festes Bewegungsprogramm´ durchführen müssten und im Reiseverlauf nie ein richtiges Zuhause fänden, hieß es in den Aufrufen der Tierschützer. Die Aachener Staatsanwaltschaft hatte danach Anklage erhoben, weil der Ratsherr sich als Rädelsführer dieser Demonstration angeblich nicht an die Auflage gehalten habe, den Protest vor 20.15 Uhr – dem Beginn der Abendvorstellung – abzubrechen. Er habe nicht weit entfernt auf der Kühlwetterstraße mit neun weiteren Personen die Demo fortgesetzt – ein Verstoß gegen die erteilte Genehmigung laut Versammlungsgesetz. Alles völliger Unsinn, sagte Schnitzler in seiner Klageerwiderung. Er hatte sich vorher standhaft geweigert, für seine ´Nicht-Tat´ 500 Euro Strafe zahlen zu sollen. Dies hatte  die Staatsanwaltschaft dem Ratsherrn  im Vorfeld ´großzügig´ angeboten. Doch der war empört. Denn er könne mit einer Reihe von Zeugen belegen, dass er nach der Auflösung der Aktion rein gar nichts mehr getan habe, außer in die Stadt zu gehen und ein Bier zu trinken. Im Gegenteil habe eine schimpfende  und rabiate Pressesprecherin des Zirkus die Polizei geholt, die sofort mit zwei Streifenwagen anrückte. Er habe weit weg vom Zirkus auf der Straße bereits angegeben, dass die Versammlung beendet wäre und sich sodann entfernt, sagte Schnitzler. Der Polizist sei vorher ´so unhöflich´  gewesen, wie er es bei zahlreichen Gelegenheiten vorher noch nie erlebt habe. Zum Prozess meinte er anschließend: ´Ich war überzeugt von einem Freispruch. Ich habe der Einstellung jetzt nur zugestimmt, weil es ansonsten ein langer Prozess geworden wäre.´  Auf die Frage, warum die Staatsanwaltschaft so etwas überhaupt anklage, hatte auch sein Verteidiger Sven Forst keine Antwort.“

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