Termin und Ort zur Anhörung zum Entwurf des IV. Änderungsgesetzes des Conterganstiftungsgesetzes sind jetzt bekannt!

Liebe Kollkeginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/innen-Arbeitskreis (AK) haben wir über Stephan Nuding (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=stephan+nuding) den Termin und Informationen zur öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes als Beitrag erhalten.

Diesen Beitrag haben wir nachstehend in ungekürzter Fassung zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage und in die Kategorie „GRÜNENTHAL“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/grunenthal/) gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Stephan Nuding teilt mit:
Liebe Mitstreiterinnen und Mitstreiter,

Endlich wissen wir, in welchen Räumlichkeiten die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes stattfindet.

Die Anhörung findet statt:

Datum: Montag, dem 28. November 2016
Uhrzeit: 15:00 Uhr bis ca. 17:00 Uhr
Ort: Marie-Elisabeth-Lüders-Haus
Adele-Schreiber-Krieger-Str. 1
Saal 3.101

Bitte meldet Euch dringend an unter:

Deutscher Bundestag
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: +49 (0) 30 227 37474
Fax: +49 (0) 30 227 36805
E-Mail: familienausschuss@bundestag.de

Gebt bei der Anmeldung bitten Euren Namen und Euer Geburtsdatum an!

Jeder kann kommen. Auch Außenstehende sind erwünscht.

Die Liste der Sachverständigen und den Ablaufplan habe ich dieser E-Mail angehängt.

Entsprechendes findet ihr auch unter diesem Link:

http://www.bundestag.de/blob/480910/6cca18d30398aa509c386cbb666de41b/a13-76-to-data.pdf

Die Anhörung wird zur Erstellung eines internen Wortprotokolls digital aufgezeichnet.

Darüber hinaus erfolgt voraussichtlich eine Live-Übertragung im Internet.

Laut der schriftlichen Auskunft des Referatsleiters Fritz Günther vom Referat PA 13 vom Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist es empfehlenswert, 1 Stunde vor dem Beginn der Anhörung bei dem obigen Gebäude also um 14:00 Uhr dazu sein.

Der Referatsleiter teilte mir mündlich mit, dass der Saal im Marie-Elisabeth-Lüders-Haus aus feuerpolizeilichen Gründen gegebenenfalls nicht alle Rollstuhlfahrer aufnehmen kann.

Es müsse damit gerechnet werden, dass zu spät kommende Personen in Räumlichkeiten anderer Häuser die öffentliche Anhörung mit verfolgen müssten.

Ich habe Herrn Günter telefonisch mitgeteilt, dass es für viele Betroffene (insbesondere Rollstuhlfahrer) eine Zumutung wäre, vom Haus A nach Haus B zu pilgern, um nun einen vernünftigen Platz zu bekommen, um die Anhörung zu verfolgen.

Aber leider ist wohl aufgrund der äußerst engen Terminplanung der öffentlichen Anhörung das Raumproblem nicht anders zu lösen.

Bei einem derart talentierten Zeitmanagement der Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und SPD), dass nun auch der sichtlich bemühten Ausschussverwaltung Einiges zumutet, kann ich Euch allen nur empfehlen, Euch gleich bei der Anmeldung mitteilen zu lassen, auf welche Räumlichkeiten Ihr ausweichen könnt, wenn nicht mehr genügend Platz in den oben erwähnten Räumlichkeiten zur Verfügung steht.

Ganz offensichtlich will man in den Koalitionsfraktionen (CDU/CSU und SPD) in aller Eile das 4. Gesetz zur Änderung des Conterganstiftungsgesetzes verabschieden und mutet sich selbst, dem hervorragenden Engagement der Verwaltung des Bundesfamilienausschusses und uns dieses organisatorische Chaos zu.

Da bei dem Entwurf zum 4. Änderungsgesetz zu befürchten ist, dass der Stiftungsrat und damit die Betroffenenvertreter entmachtet bzw. entrechtet werden, bitte ich Euch alle trotz aller Schwierigkeiten möglichst zahlreich zu erscheinen.

Seit unserer Geburt haben wir Widrigkeiten überwinden müssen.

Wir werden auch dieses Organisationschaos und unsere erneute Entrechtung überstehen!

Herzliche Grüße

Andreas Meyer

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