Stephan Nuding vom UAC informiert: Urteilsverkündung im Prozess um die Verflechtung von Grünenthal & der Conterganstiftung steht am 09.04.18 beim OLG-Köln zu erwarten an!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben erhalten wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) über Herrn Stephan Nuding vom UAC (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=stephan+nuding) die Mitteilung, dass am Donnerstag, den 09.04.2018, die Urteilsverkündung im Prozess um die Verflechtung zwischen Grünenthal (http://www.ak-gewerkschafter.de/category/grunenthal/) und der Conterganstiftung beim OLG-Köln zu erwarten steht.

Den jüngsten Beitrag zum Thema hatten wir am 23. Februar 2018 auf unsere Homepage gepostet. Diesen Beitrag könnt Ihr direkt durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2018/02/23/zum-aktuellen-olg-verfahren-ueber-die-verflechtung-zwischen-gruenenthal-und-der-conterganstiftung-ist-ein-tv-bericht-erschienen/ !

Wir sehen der Urteilsverkündung mit großem Interesse entgegen und haben die komplette Mitteilung des Kollegen Nuding nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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Stephan Nuding informiert:

Urteilsverkündung im Prozess um Verflechtungen zwischen Grünenthal und Conterganstiftung

Pressemitteilung vom 09.04.2018

Im Prozess um die Verflechtungen zwischen Grünenthal und der Conterganstiftung wird das Oberlandesgericht Köln am Donnerstag, den 12.4.2018, um 10:00 Uhr sein Urteil fällen.

Bereits in der mündlichen Verhandlung am 15.2.2018 teilte die Vorsitzende Richterin Margarethe Reske mit, dass es nach vorläufiger Einschätzung des Gerichts Verflechtungen zwischen Grünenthal und der Conterganstiftung gegeben hat. Es gebe nichts daran zu deuteln, dass der Vorsitzende der Medizinischen Kommission der Stiftung gleichzeitig auch Mitarbeiter von Grünenthal war. Auch habe Grünenthal die Gutachter der Medizinischen Kommission zu mindestens indirekt bezahlt.

Der Contergangeschädigte Andreas Meyer habe 2013 als Sachverständiger vor dem Familienausschuss des Bundestages die Wahrheit gesagt. Das frühere Vorstandsmitglied der Stiftung, Rechtsanwalt Karl Schucht, behauptete dagegen 2013 in einem Brief an die Abgeordneten des Familienausschusses, dass Meyer die Unwahrheit gesagt habe. Meyer klagt gegen Schucht auf Unterlassung und Widerruf.

Wenn es bei der Einschätzung des Gerichts bleibt, dann habe die Bundesregierung 2013 auch den Bundestag belogen, meint Meyer.

Denn 2013 erklärte das Bundesfamilienministerium in einer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke, dass Schuchts Brief auch die Meinung der Bundesregierung abbilde.

Seit der Entstehung der Conterganstiftung im Jahre 1972 hat das Bundesfamilienministerium die Aufsicht über die Stiftung. Das Ministerium ist seit dem regelmäßig durch ihre Ministerialbeamten im Stiftungsrat vertreten.

„Da kann keiner sagen, man habe dies nicht gewusst. Nun muss die Bundesregierung vor einem Untersuchungsausschuss erklären, warum und für wen sie 2013 in ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage den Bundestag gelogen hat.“ sagt Meyer.

Andreas Meyer wird am 12.4.2018 bei der Urteilsverkündung anwesend sein und für Fragen zur Verfügung stehen.

Andreas Meyer ist unter folgender Rufnummer erreichbar:

0172 / 2905974

Der Anwalt von Andreas Meyer ist unter folgender Rufnummer erreichbar:

Rechtsanwalt Professor Dr. Jan Hegemann

030 / 818550 – 303

Die Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke finden Sie unter folgendem Link:

http://www.gruenenthal-opfer.de/Zwei_kleine_Anfragen_Linke_4_4_2013

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Kontakt:

BCG – Bund Contergangeschädigter
und Grünenthalopfer e.V.
c/o Herr Andreas Meyer (1. Vorsitzender)
Dohmengasse 7 , 50829 Köln
Email: bcg-brd-dachverband@gmx.de
Webseite: www.gruenenthal-opfer.de
Mobil: 0172 / 2905974

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