Sigmar Gabriel hat sich jetzt in Sachen Tengelmann-Übernahme durch EDEKA definitiv durchgesetzt! BASTA!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir im Vorfeld des Verkaufs von Kaiser´ s Tengelmann an EDEKA sehr deutlich über die Situation berichtet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt.

http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=kaisers+edeka !

Den jüngsten Beitrag dazu hatten wir am 13, Januar 2016 unter dem Titel veröffentlicht:

„Minister Sigmar Gabriel sprengt alle Kartellamts-Ketten! Edeka schluckt Tengelmann nun doch!“ Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ak-gewerkschafter.de/2016/01/13/minister-sigmar-gabriel-sprendt-alle-kartellamts-ketten-edeka-schluckt-tengelmann-nun-doch/ !

Und seit dem gestrigen 17. März 2016 ist es höchstamtlich, dass EDEKA nun ungeniert Tengelmann/Kaisers schlucken darf.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt zum entsprechenden Online-Artikel auf der Homepage des Online-Magazins „WIRTSCHAFTSWOCHE“.

http://www.wiwo.de/unternehmen/handel/edeka-darf-kaisers-tengelmann-schlucken-die-nummer-1-im-lebensmittelhandel-wird-maechtiger/13333736.html !

Die Gewerkschaft Ver.di begrüßt diese Übernahme mit einem Online-Artikel vom 17.03.2016 auf ihrer Homepage, den Ihr ebenfalls durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen könnt:

http://www.verdi.de/themen/nachrichten/++co++e26a74c6-ec44-11e5-b2fd-5254008a33df !

Aber auch die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) lobt diese Genehmigung durch Sigmar Gabriel

https://www.bmwi.de/BMWi/Redaktion/Bilder/Videos/20140410-gabriel-vorstellung,property=bild,bereich=bmwi2012,sprache=de.jpg

über den grünen Klee.

Zitat des stellv. Bundesvorsitzenden der NGG, nämlich des Kollegen Claus-Harald Güster

http://www.gewerkschaftstag-ngg.de/uploads/pics/Claus-Harald_Guester_Kandidaten.jpg:

„Erstmals wurden bei einer Übernahme der Erhalt der Mitbestimmungsrechten garantiert und die Ausgestaltung der Bedingungen durch die Tarifpartner ermöglicht.“

Die komplette NGG-Pressemitteilung könnt Ihr ebenfalls durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen:

http://www.ngg.net/pressemitteilungen/2016/1-quartal/03-17-chg/ !

Die Mitbestimmung nach dem Betriebsverfassungsgesetz ist als kollektives Arbeitsrecht ohnehin gesetzlich zementiert. Wo soll da eine Besonderheit liegen, fragen wir uns als AK allen Ernstes!

Die sogenannten „Pferdefüße“ werden ja immer ganz zum Schluss erkannt. Dann könnte es allerdings zu spät sein! Ein Anlass zur Euphorie besteht aus unserer Sicht nicht!

Wir bleiben am Thema dran!

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

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