Liebe Kolleginnen und Kollegen,
in der „CAUSA OHLEN“ und dem daraus resultierenden „Paradestück aus dem juristischen Tollhaus“ geht es jetzt mit dem sogenannten Teil II weiter. Auf die Anzeige gegen Staatsanwältin Dauber wegen das Tatvorwurfes der Rechtsbeugung folgt nunmehr die Strafanzeige II gegen den Unterzeichner wegen des Tatvorwurfs der sogenannten „Beihilfe zur Beleidigung“ dieser Staatsanwältin.
Hier wird wieder ein Versuch der Kriminalisierung vorgenommen, der in dieser „Bananenrepublik Deutschland“ nicht strafbar zu sein scheint. Wir haben als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sowohl die Mitteilung der Staatsanwaltschaft als auch die erste Stellungnahme des Unterzeichners dazu zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homerpage gepostet.
Wir garantieren Euch, dass wir den Durchblick auch dann nicht verlieren werden, wenn noch weitere Strafanzeigen hier eingehen. Das ist nämlich aus unserer Sicht mit einer der gewünschten Effekte. Zum Schluss –siehe den Fall Gustl Mollath (http://ak-gewerkschafter.com/?s=gustl+mollath) – wird dann versucht, so vermuten wir, den Unterzeichner für geistesgestört zu erklären.
Wer allerdings den MARATHON DES SABLES gelaufen ist, fürchtet den Teufel nicht mehr. Insoweit setzen wir unseren Kampf an dieser Stelle mit Vehemenz fort.
Wir halten Euch auf dem Laufenden.
Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-
hier der Link dazu:
http://www.focus.de/politik/deutschland/deutschland-hammergeil-und-suess_aid_504044.html
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