Heute veröffentlichen wir den 32. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 32. NEWSLETTER 2024 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé-Newsletter 32/2024 vom 15.09.2024

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Stellungnahme des Paritätischen zu Regelleistungen  und IAB Studie zur Armutsgefährdung von Kindern
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Der Pari positioniert sich gegen die vorgelegte Regelsatzverordnung für 2025. Diese beinhaltet nicht nur eine Zementierung der Regelsätze auf dem Niveau der Regelsätze 2024, sondern auch eine Kürzung der Regelleistungen und Leistungen zu Bildung und Teilhabe für Geflüchtete. Das „Haus von Hubertus Heil“, also das BMAS, ist wohl der Auffassung, dass es für die Regelleistungen für Geflüchtete keinen Bestandsschutz gäbe.
Zur Stellungnahme des Paritätischen geht es hier: https://t1p.de/trjkg
Dazu ein ganz guter Artikel in der FR: https://t1p.de/r2p60

Dazu passend eine Untersuchung des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit (IAB), welche feststellt, dass fast jedes fünfte Kind  armutsgefährdet ist und 2022 in Deutschland 18,8 Prozent der Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren in Haushalten leben, die über ein Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsgrenze verfügen. Die Mehrzahl der armutsgefährdeten Kinder erlebt Einschränkungen hinsichtlich ihres materiellen Lebensstandards.
Trotzdem werden Regelleistungen kleingerechnet, nicht fortgeschrieben, und sogar gekürzt. Hier zur IAB Studie: https://t1p.de/nrdmd

2. Stellungnahme der GGUA zu den Asylverschärfungen – Es drohen Hunger und Obdachlosigkeit: Menschen im Dublin-Verfahren sollen systematisch verelenden
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Das, was bisher undenkbar war, ist jetzt Teil eines Gesetzentwurfs: Menschen, für deren Asylverfahren nach den Dublin-Regelungen ein anderer EU-Staat zuständig ist, sollen in Deutschland systematisch verelenden. Ein Ausschluss von sämtlichen Leistungen des AsylbLG soll dazu führen, dass selbst existenziellste Grundbedürfnisse wie Unterkunft, Verpflegung und medizinische Behandlung normalerweise gar nicht mehr, sondern nur noch in außergewöhnlichen Ausnahmefällen sichergestellt werden.
Mehr und umfassend dazu: https://t1p.de/j431r

Bemerkung dazu: Was die Ampel hier plant, ist faktische Abschaffung des Asylrechts. Die Ampel setzt damit das um, was die AfD (und das BSW) fordern. Wir reden hier nicht von „kleineren“ Stellrädchen wie Bezahlgutscheinen, sondern von dem faktischen Abschaffen des Asylrechts in Deutschland. Von der FDP ist nichts anderes zu erwarten, dass dies von SPD, aber auch den Grünen nicht nur mitgetragen, sondern imitiert wird, ist ungeheuerlich und durch nichts zu rechtfertigen. Das stellt einen Bruch dar, wie früher die AGENDA 2010 und die Einführung der Hartz Gesetze durch die Schröder-Regierung.

Passend wurde das in einer Stellungnahme diverser zivilgesellschaftlicher Organisation formuliert: „Flüchtlingsschutz ist Teil unserer demokratischen Werte“ und es wurde dazu aufgerufen Flüchtlingsschutz, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte in Europa verteidigen“. Dem ist nichts hinzuzufügen, der Aufruf: https://t1p.de/z8dta 

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3. Menschenrechtsinstitut mahnt Einhaltung menschenrechtlicher Verpflichtungen im Flüchtlingsschutz an
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Anlässlich der Bundestagsdebatte über den Gesetzentwurf zum „Sicherheitspaket“, das Verschärfungen im Migrationsrecht enthält, erklärt das Deutsche Institut für Menschenrechte:

„Terrorismus und Extremismus sind eine Gefahr für die freiheitlich demokratische Grundordnung und ein friedliches Zusammenleben in Deutschland‘. So schreibt es die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf zum sogenannten ‚Sicherheitspaket‘. Eine freiheitlich-demokratische Gesellschaft, in der alle Menschen in Frieden und in Sicherheit leben können, setzt voraus, dass gesetzliche Maßnahmen die Menschenrechte aller achten und die Rechtsstaatlichkeit wahren.

Einige der im ‚Sicherheitspaket‘ vorgeschlagenen Maßnahmen stehen jedoch grundlegenden menschenrechtlichen Standards und EU-Vorgaben entgegen.

Die Stellungnahme des Menschenrechtsinstituts: https://t1p.de/3hkcx

4. Neue Arbeitshilfen der Bundesagentur für Arbeit
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Es gibt eine neue Arbeitshilfe für Angelegenheiten nach dem Sozialgerichtsgesetz (SGG) aus 8/2023 bzw.  Rechtsbehelfsverfahren in der Bundesagentur für Arbeit, hier zum Download: https://t1p.de/r2i45  und eine Arbeitshilfe zum Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im SGB II: https://t1p.de/lneh3

5. Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes fassen einen Beschluss zur Bezahlkarte gegen Geflüchtete
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Die Konferenz der Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder und des Bundes haben einen Beschluss zur Bezahlkarte gefasst. Darin setzen sie sich mit datenschutzrechtlichen Grenzen der Bezahlkarte auseinander. Sie kommen unter anderem zu folgenden Ergebnissen:
– Die eigenständige Einsichtnahme in den Guthabenstand durch die Leistungsbehörde ist unzulässig.
– Die Beschränkung auf bestimmte Postleitzahlengebiete aufgrund einer räumlichen Beschränkung ist unzulässig.
– Die AZR-Nummer darf nicht mit der Bezahlkarte verknüpft werden.
– Sicherheitsbehörden dürfen an sich keinen Zugriff auf die auf der Karte gespeicherten Daten haben.
Mehr dazu: https://t1p.de/3vyvq

6. Redaktionskollektiv vom Leitfaden erhält den „Littenpreis“ des VDJ
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Das Autor*innenteam des Leitfadens SGB II / SGB XII hat den Littenpreis der Vereinigung demokratischer Juristinnen und Juristen (VDJ) erhalten. Die Preisverleihung fand am vergangenen Freitag in einer sehr würdigen Atmosphäre statt.
Dazu der VDJ: Der Hans-Litten-Preis 2024 geht an das Redaktionskollektiv des Leitfadens SGB II/XII, in der 32. Auflage herausgegeben von Harald Thomé im Nomos-Verlag. Damit ehrt die VDJ das herausragende Engagement der Autor*innen im Sozialrecht.

Dieses Engagement empfindet die VDJ aus mehreren Gründen als besonders preiswürdig. Der Leitfaden stellt eine praktische Unterstützung für Menschen dar, für die soziale Hilfe eine existenzsichernde Rolle spielt. Er informiert mit großer Fachkompetenz, interveniert in juristische Streitfragen, dient einer fortschrittlichen Rechtsentwicklung und trägt zu einer höheren Qualität in der Entscheidungsfindung der Behörden und Gerichte bei.

Er leistet zugleich einen Beitrag zur Selbstermächtigung der Betroffenen. Er benennt die Ursachen von sozialen Missständen und macht deutlich, wie Hartz-4 und die Folgegesetze arbeitende und arbeitslose Menschen beeinträchtigt haben.

Die preiswürdige Motivation der Autor*innen ist es, Betroffenen Zugang zu sozialen Grundrechten und zu einem Leben in Würde zuverhelfen. Damit handeln sie im Sinne von Hans Litten, der sich des Rechtsbediente, um als „Anwalt des Proletariats“ Menschen zu unterstützen, denen die Hoheitsträger von oben herab oder gar feindselig begegneten“.

Neben der Preisverleihung gab es auch ein Preisgeld von 1000 €, wir haben uns entschlossen das Preisgeld an antifaschistische, die Zivilgesellschaft fördernde Gruppen im Osten spenden.

7. Praxistipp: zum 1.1.2025 ändert sich bezüglich der Rechtsbehelfsfristen die sog. „Zugangsfiktion“ von Bescheiden  ———————————————————

Diese „Zugangsfiktion“ regelt, wann ein Bescheid bei Bürger oder Bürgerin als „zugegangen“ gilt, und zwar in § 37 Abs. 2 S. 2 SGB X. Diese Regelung beträgt derweilen „drei Tage“ und wird ab Januar 2025 auf „vier Tage“ geändert. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Postrechtsmodernisierungsgesetz, weil die Briefe eine längere Postlaufzeit haben. Hier eine kurze Zusammenfassung in Haufe.de https://t1p.de/z46wy

Hier eine Übersicht über die Änderungen in Buzer: https://t1p.de/6dg09

Ich habe dazu mal ein Infoblatt gemacht, aus dem sich die Fristen zum Einlegen von Widersprüchen ergeben, einmal mit Rechtslage bis 2024: https://t1p.de/6uqcj und ab 2025: https://t1p.de/kfwuo

Solch eine Fristenberechnung sollte ohnehin in jeder Beratungsstelle hängen.

Das Sozialportal ist eine einfache und bundesweite Suchmaschine für sozialrechtliche Stellen, ebenso wie Anwälte und Anwältinnen. Für kostenlose Beratungsangebote ist die Eintragung in das Sozialportal kostenfrei. Tragen Sie sich jetzt ein!

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-32-2024-vom-15-09-2024.html !

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