Der NEWSLETTER aus Dezember 2022 des NETZWERKS Gerechter Welthandel ist bei uns eingetroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

das NETZWERK Gerechter Welthandel (http://ak-gewerkschafter.com/?s=netzwerk+gerechter+welthandel) hat uns seinen Dezember-Newsletter 2022 zugesendet.

Diesen haben wir zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme nachstehend auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Liebe Leserinnen und Leser,
liebe Interessierte an einer neuen Handelspolitik,

geht es Ihnen auch so? Es kommt mir vor, als gehen die Jahre immer schneller vorbei. Auch dieses Jahr ist wieder unheimlich viel passiert. So auch in der Handelspolitik. Dabei sind für unser Netzwerk vor allem zwei Themen im Vordergrund gestanden: CETA und der ECT. Zwei sperrige Abkürzungen mit viel Sprengkraft. 

Es war ein kalter und windiger erster Dezember. An diesem Tag ratifizierte der Bundestag das CETA-Abkommen und sagte damit Ja zu einer Paralleljustiz mit Sonderklagerechten für global agierende Konzerne. Gemeinsam protestierten wir mit einer über vier Meter hohen Justitia-Figur für Demokratie, Rechtsstaat, Klima-, Verbraucherschutz und gegen CETA. 
Seit Jahren setzen wir uns für eine verantwortungsvolle Wirtschaftspolitik ein. So schauen wir diese Tage mit Ehrfurcht auf das zurück, was wir in den letzten Jahren alles bewegt haben. Mit Hunderttausenden Menschen waren wir auf der Straße, sammelten Millionen von Unterschriften, waren zusammen die größte Bundesverfassungsbeschwerde der Bundesrepublik. Und auch dieses Jahr haben wir nochmal alles gegeben. So fanden über 60 Aktionen in ganz Deutschland gegen die Ratifizierung von CETA statt. Auch mit unseren kanadischen Partnerorganisationen machten wir in einem gemeinsamen Statement deutlich, dass das Abkommen nicht ratifiziert werden darf. Und doch ist es passiert. CETA wurde mittlerweile von Bundestag und Bundesrat ratifiziert. Gerade einmal drei Gegenstimmen kamen von Grünen Abgeordneten. Um der Kritik an der Inkraftsetzung des Investitionsschutzkapitels mit Sonderklagerechten für Konzerne entgegenzuwirken, kündigte die Bundesregierung eine Interpretationserklärung an, die sie zur Voraussetzung für die zweite und dritte Lesung des Ratifizierungsgesetzes machte. Diese Erklärung ist bis heute nicht verabschiedet! Sowohl der Bundestag, der Bundesrat, als auch die Öffentlichkeit wurden hier also offensichtlich getäuscht. Solch ein Verfahren darf sich nicht wiederholen! Wie geht es mit CETA jetzt weiter? Für uns steht fest, dass wir auch weiterhin alle politischen und juristischen Möglichkeiten, die uns zur Verfügung stehen, nutzen werden, um die vollständige Inkraftsetzung zu verhindern. In 10 EU-Ländern steht die Ratifizierung des Abkommens noch aus. Wir werden die Zivilgesellschaften vor Ort unterstützen. 

Jetzt sollten wir aber erst einmal durchatmen und die Feiertage genießen, um gut in ein hoffentlich friedlicheres neues Jahr starten zu können. Auch nächstes Jahr steht handelspolitisch wieder viel auf dem Spiel. Darüber werden wir Sie in Zukunft regelmäßiger über unseren Newsletter informieren.

Wir danken Ihnen für den Einsatz, die Ausdauer, die Kraft, den Mut und die Entschlossenheit, die Sie in diesem Jahr an den Tag gelegt haben. Es wäre uns eine große Freude, mit Ihnen weiter kämpfen zu dürfen, für eine sozial-gerechte und ökologische Handelspolitik ohne Sonderklagerechte für Konzerne.

Ich wünsche Ihnen besinnliche Weihnachten und einen guten Rutsch in ein gesundes und friedliches 2023!

Herzliche Grüße
Ludwig Essig
Koordinator Netzwerk gerechter Welthandel
www.gerechter-welthandel.org
Im Netzwerk Gerechter Welthandel setzen sich über 50 Mitgliedsorganisationen aus Verbraucherschutz, Gewerkschaften, Umweltverbänden, Landwirtschaft und Kirchen für eine global gerechte, faire, nachhaltige und demokratische Außenwirtschaftspolitik ein.

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Herr Michael Zobel präsentiert uns seinen 1. NEWSLETTER im Monat Dezember 2022 und lädt darin zum  Dorfspaziergang rund um Lützerath am 08.01.23 ein!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitkreis (AK) die elfte aktuelle Info des Herrn Michael Zobel (http://ak-gewerkschafter.com/?s=michael+zobel) im Jahr 2022 erreicht.

Wir haben diese aktuelle Mitteilung nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Dem Herrn Zobel gebührt ein HERZLICHES DANKESCHÖN für sein unermüdliches Wirken. Wir wünschen ihm auch weiterhin Glück und Gesundheit für sein ehrenamtliches Engagement und zu den bevorstehenden Festtagen das ALLERBESTE!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

 

(Foto: Eigenfoto)                                                      (Foto: dpa)

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Herr Michael Zobel informiert:

Guten Tag zusammen,

 

Weinachten kommt immer so plötzlich… eh man sich versieht, ist schon wieder ein Jahr um. Und was für eins, do viele Geschichten, positive, negative… 

Was mir oft hilft, ist rausgehen. Rausgehen in die Natur, den Wind um die Nase wehen lassen, Kraft schöpfen. Und auch dafür liebe ich meinen wunderbaren Beruf.

Mehr dazu, wie ich diese Worte verstehe, in KingKalli, da gibt es aktuell Waldmeisters Naturkolumnen.

https://kingkalli.de/waldmeisters-naturkolumne-9-kraniche-mitwelt-und-ein-eichhoernchen-namens-mohammed/

Wie in jedem Jahr muss ich das Gerücht dementieren, ich würde mich für mehrere Woche in den Winterschlaf begeben.

Nein, das Wanderprogramm geht tatsächlich weiter. Zum neuen Jahr endlich wieder die schon traditionelle Neujahrswanderung, diesmal mit dem Start Parkplatz Gut Entenpfuhl.

Dann der Januar, dem sehe ich mit einem sehr unguten Gefühl entgegen. Gegen alle Vernunft soll Lützerath geräumt und dem Erdboden gleich gemacht werden. Ich mache mir Sorgen, ich habe Angst. Aber ich habe die große Hoffnung, dass sich so viele Menschen der Zerstörung in den Weg stellen werden, dass die Bagger und Kettensägen den Rückzug antreten müssen. Wir, Eva und ich, werden viel Zeit in und um Lützerath verbringen und die mutigen Menschen dort so gut es geht unterstützen. Das ist und bleibt mir ein Herzensanliegen, vor Allem, wenn ich an meine Enkel denke…

Der Reihe nach:

Sonntag, 1. Januar ´23, 12.00 Uhr, Neujahrswanderung im Öcher Bösch, rund um Gut Entenpfuhl – Pelzerturm und Hügelgräber…

Das neue Jahr beginnt mit einer wunderbaren Rundwanderung im Aachener Wald. Wohl ohne Schnee, fast bei Frühlingstemperaturen, deshalb auf halbwegs festen Wegen. Rund um Gut Entenpfuhl geht es auf eine informative und unterhaltsame Runde. Zur Schutzhütte Sieben Wege, von da auf den höchsten Punkt des Aachener Waldes mit dem ehemaligen Pelzerturm, dessen Trümmer noch im Unterholz zu entdecken sind. Bäume, Tierspuren, Anekdoten und Geschichten begleiten uns auf unserem Weg, vorbei an den Hügelgräbern aus der Bronzezeit.

Nach etwa zweieinhalb Stunden sind wir wieder am Ausgangspunkt…

Treffpunkt: 1. Januar 2023, 12.00 Uhr, Parkplatz Gut Entenpfuhl, Erwachsene 10€, Kinder ab sechs Jahren 5€, Anmeldung bitte ab sofort unter info@zobel-natur.de oder 0171-8508321

Sonntag, 8. Januar, Dorfspaziergang rund um Lützerath, Treffpunkt 11.30 Uhr an der Mahnwache Lützerath, 12 Uhr Beginn, eine Woche bevor die große Räumung beginnen soll…

mehr dazu und zu allen aktuellen Entwicklungen auf

https://twitter.com/AlleDoerfer

https://twitter.com/MaWaLuetzerath

Samstag, 14. Januar, große Demonstration in Lützerath und Keyenberg, mehr auf

https://www.alle-doerfer-bleiben.de/

und dann schaun wir mal, wie es weitergeht, mit dem Frühlingsprogramm, Kröten, Narzissen, Tierspuren und mehr, ich halte Sie/Euch rechtzeitig auf dem Laufenden…

Nun bleibt mir nur noch, ein möglichst friedliches und entspanntes Weihnachtsfest zu wünschen,
 
das können wir alle brauchen,
 
mit freundlichsten Grüßen,
 
Michael Zobel

Naturführer und Waldpädagoge

www.naturfuehrung.com

info@zobel-natur.de

0171-8508321

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Bundesarbeitsgericht hat zur Verjährung von Urlaubsansprüchen für die Arbeitnehmer/Innen jüngst zwei obsiegende Entscheidungen getroffen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

wie wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) vernommen haben, hat das Bundesarbeitsgericht (http://ak-gewerkschafter.com/?s=bundesarbeitsgericht) am gestrigen Tag (20.12.2022) zwei positive (osiegende) Entscheidungen für die arbeitenden Menschen in Sachen Urlaub (http://ak-gewerkschafter.com/?s=urlaub) getroffen.

(Foto aus https://www.bundesarbeitsgericht.de/ zeigt das BAG.)

Die Pressemitteilungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) haben wir nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „URTEILE“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/urteile/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Das BAG teilt mit:

20.12.2022

Entscheidung:

> https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/9-azr-266-20/!

48/22 – Verjährung von Urlaubsansprüchen

Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Allerdings beginnt die dreijährige Verjährungsfrist erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Der Beklagte beschäftigte die Klägerin vom 1. November 1996 bis zum 31. Juli 2017 als Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalterin. Nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zahlte der Beklagte an die Klägerin zur Abgeltung von 14 Urlaubstagen 3.201,38 Euro brutto. Der weitergehenden Forderung der Klägerin, Urlaub im Umfang von 101 Arbeitstagen aus den Vorjahren abzugelten, kam der Beklagte nicht nach.

Während das Arbeitsgericht die am 6. Februar 2018 eingereichte Klage – soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung – abgewiesen hat, sprach das Landesarbeitsgericht der Klägerin 17.376,64 Euro brutto zur Abgeltung weiterer 76 Arbeitstage zu. Dabei erachtete das Landesarbeitsgericht den Einwand des Beklagten, die geltend gemachten Urlaubsansprüche seien verjährt, für nicht durchgreifend.

Die Revision des Beklagten hatte vor dem Neunten Senat des Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Zwar finden die Vorschriften über die Verjährung (§ 214 Abs. 1, § 194 Abs. 1 BGB) auf den gesetzlichen Mindesturlaub Anwendung. Die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren beginnt bei einer richtlinienkonformen Auslegung des § 199 Abs. 1 BGB jedoch nicht zwangsläufig mit Ende des Urlaubsjahres, sondern erst mit dem Schluss des Jahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat.

Der Senat hat damit die Vorgaben des Gerichtshofs der Europäischen Union aufgrund der Vorabentscheidung vom 22. September 2022 (- C-120/21 -) umgesetzt. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs tritt der Zweck der Verjährungsvorschriften, die Gewährleistung von Rechtssicherheit, in der vorliegenden Fallkonstellation hinter dem Ziel von Art. 31 Abs. 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union zurück, die Gesundheit des Arbeitnehmers durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme zu schützen. Die Gewährleistung der Rechtssicherheit dürfe nicht als Vorwand dienen, um zuzulassen, dass sich der Arbeitgeber auf sein eigenes Versäumnis berufe, den Arbeitnehmer in die Lage zu versetzen, seinen Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub tatsächlich auszuüben. Der Arbeitgeber könne die Rechtssicherheit gewährleisten, indem er seine Obliegenheiten gegenüber dem Arbeitnehmer nachhole.

Der Beklagte hat die Klägerin nicht durch Erfüllung der Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten in die Lage versetzt, ihren Urlaubsanspruch wahrzunehmen. Die Ansprüche verfielen deshalb weder am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG) noch konnte der Beklagte mit Erfolg einwenden, der nicht gewährte Urlaub sei bereits während des laufenden Arbeitsverhältnisses nach Ablauf von drei Jahren verjährt. Den Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs hat die Klägerin innerhalb der Verjährungsfrist von drei Jahren erhoben.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Dezember 2022 – 9 AZR 266/20 –
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 21. Februar 2020 – 10 Sa 180/19

Hinweis: Vorabentscheidungsersuchen des Senats, Beschluss vom 29. September 2020 – 9 AZR 266/20 (A) – (siehe auch Pressemitteilung Nr. 34/20 vom 29. September 2020)

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20.12.2022

Entscheidung:

> https://www.bundesarbeitsgericht.de/sitzungsergebnis/9-azr-245-19/ !

47/22 – Verfall von Urlaub aus gesundheitlichen Gründen

Der Anspruch auf gesetzlichen Mindesturlaub aus einem Urlaubsjahr, in dem der Arbeitnehmer tatsächlich gearbeitet hat, bevor er aus gesundheitlichen Gründen an der Inanspruchnahme seines Urlaubs gehindert war, erlischt regelmäßig nur dann nach Ablauf eines Übertragungszeitraums von 15 Monaten, wenn der Arbeitgeber ihn rechtzeitig in die Lage versetzt hat, seinen Urlaub in Anspruch zu nehmen. Dies folgt aus einer richtlinienkonformen Auslegung des § 7 Abs. 1 und Abs. 3 BUrlG.

Der als schwerbehinderter Mensch anerkannte Kläger ist bei der beklagten Flughafengesellschaft als Frachtfahrer im Geschäftsbereich Bodenverkehrsdienste beschäftigt. In der Zeit vom 1. Dezember 2014 bis mindestens August 2019 konnte er wegen voller Erwerbsminderung aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeitsleistung nicht erbringen und deshalb seinen Urlaub nicht nehmen. Mit seiner Klage hat er ua. geltend gemacht, ihm stehe noch Resturlaub aus dem Jahr 2014 zu. Dieser sei nicht verfallen, weil die Beklagte ihren Obliegenheiten, an der Gewährung und Inanspruchnahme von Urlaub mitzuwirken, nicht nachgekommen sei.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers, die wegen streitiger Urlaubsansprüche aus weiteren Jahren aus prozessualen Gründen zurückzuweisen war, hatte hinsichtlich des Resturlaubs aus dem Jahr 2014 überwiegend Erfolg. Entgegen der Auffassung der Beklagten verfiel der im Jahr 2014 nicht genommene Urlaub des Klägers nicht allein aus gesundheitlichen Gründen.

Grundsätzlich erlöschen Urlaubsansprüche nur dann am Ende des Kalenderjahres (§ 7 Abs. 3 Satz 1 BUrlG) oder eines zulässigen Übertragungszeitraums (§ 7 Abs. 3 Satz 3 BUrlG), wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor durch Erfüllung sog. Aufforderungs- und Hinweisobliegenheiten in die Lage versetzt hat, seinen Urlaubsanspruch wahrzunehmen, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Besonderheiten bestehen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub aus gesundheitlichen Gründen nicht nehmen konnte.

Nach bisheriger Senatsrechtsprechung gingen die gesetzlichen Urlaubsansprüche in einem solchen Fall – bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit – ohne weiteres mit Ablauf des 31. März des zweiten Folgejahres unter („15-Monatsfrist“). Diese Rechtsprechung hat der Senat in Umsetzung der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aufgrund der Vorabentscheidung vom 22. September 2022 (- C-518/20 und C-727/20 – [Fraport]), um die ihn der Senat durch Beschluss vom 7. Juli 2020 (- 9 AZR 401/19 (A) -) ersucht hat, weiterentwickelt.

Danach verfällt weiterhin der Urlaubsanspruch mit Ablauf der 15-Monatsfrist, wenn der Arbeitnehmer seit Beginn des Urlaubsjahres durchgehend bis zum 31. März des zweiten auf das Urlaubsjahr folgenden Kalenderjahres aus gesundheitlichen Gründen daran gehindert war, seinen Urlaub anzutreten. Für diesen Fall kommt es nicht darauf an, ob der Arbeitgeber seinen Mitwirkungsobliegenheiten nachgekommen ist, weil diese nicht zur Inanspruchnahme des Urlaubs hätten beitragen können.

Anders verhält es sich jedoch, wenn der Arbeitnehmer – wie vorliegend der Kläger – im Urlaubsjahr tatsächlich gearbeitet hat, bevor er voll erwerbsgemindert oder krankheitsbedingt arbeitsunfähig geworden ist. In dieser Fallkonstellation setzt die Befristung des Urlaubsanspruchs regelmäßig voraus, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit in die Lage zu versetzt hat, seinen Urlaub auch tatsächlich zu nehmen.

Der für das Jahr 2014 im Umfang von 24 Arbeitstagen noch nicht erfüllte Urlaubsanspruch konnte danach nicht allein deshalb mit Ablauf des 31. März 2016 erlöschen, weil der Kläger nach Eintritt seiner vollen Erwerbsminderung mindestens bis August 2019 aus gesundheitlichen Gründen außerstande war, seinen Urlaub anzutreten. Der Resturlaub blieb ihm für dieses Jahr vielmehr erhalten, weil die Beklagte ihren Mitwirkungsobliegenheiten bis zum 1. Dezember 2014 nicht nachgekommen ist, obwohl ihr dies möglich war.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20. Dezember 2022 – 9 AZR 245/19 –
Vorinstanz: Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 7. März 2019 – 9 Sa 145/17 –

Hinweis: Der Senat hat am 20. Dezember 2022 unter Zugrundelegung der entsprechenden Rechtsgrundsätze die Rechtsache – 9 AZR 401/19 – entschieden, die auf Ersuchen des Senats vom 7. Juli 2020 (- 9 AZR 401/19 (A) -) ebenfalls Gegenstand der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 22. September 2022 (- C-518/20 und C-727/20 – [Fraport]) war (siehe auch Pressemitteilung Nr. 20/20 vom 7. Juli 2020).

 

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Und wieder geben wir Euch exakt am heutigen Mittwoch (21.12.2022) unsere AK-TV-TIPPS für die kommende Zeit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

pünktlich zur Wochenmitte präsentieren wir Euch heute als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) wieder unsere AK-TV-TIPPS  (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=ak-tv-tipps) für die kommenden Tage.

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Am MONTAG, DEN 26. Dezember 2022, 20.15 UHR, strahlt der TV-Sender

     

die Dokumentation mit dem Titel

„FRÜHER WAR ICH FILMKIND“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://programm.ard.de/TV/tagesschau24?datum=26-12-2022 !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Wer kennt sie nicht – die großen DEFA-Kinder- und Märchenfilme wie „Der kleine Muck“, „Das kalte Herz“ oder „Alfons Zitterbacke“? In Ost und West haben sie sich ein großes Publikum und eine treue Fangemeinde erobert. Ihre jungen Hauptdarsteller wurden nicht als Stars gefeiert, auch nicht immer wieder neu besetzt – aber die oft einzigartigen Leistungen der Kinderdarsteller haben sich bei den Zuschauern tief eingeprägt.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am DIENSTAG, DEN 27. Dezember 2022, 20.15 UHR, strahlt der TV-Sender

   

die Dokureihe mit dem Titel

„EIN MOMENT IN DER GESCHICHTE“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.teleboy.ch/programm/phoenixhd/24764197/ein-moment-in-der-geschichte !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Cäsars Ermordung läutete eine Zeitenwende ein: Sie besiegelte das Ende der römischen Republik. „Terra X“ hält die Zeit an und ermittelt, warum der mächtigste Mann Roms sterben musste.

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Liebe Kolleginnen und Kollegen,

Am FREITAG, DEN 30. Dezember 2022, 20.15 UHR, strahlt der TV-Sender


      

die Dokumentation mit dem Titel

„THE WOLF OF WALL STREET“

aus.

Der Klick auf den nachstehenden Link führt Euch direkt auf die entsprechende Programmvorschau.

> https://www.tvmovie.de/tv/the-wolf-of-wall-street-159789324  !

Hier eine Kurzbeschreibung der Sendung:

Nach der Autobiografie von Jordan Belfort: Betrüger genießt Luxusleben, bis zum tiefen Fall. – Verschiebt sich bei WM-Übertragung Börsenmakler Jordan (Leonardo DiCaprio) entdeckt in den 80ern das Geschäft mit Pennystocks. Der Verkauf der Schrottpapiere ermöglicht ihm ein ausschweifendes Luxusleben. Doch dann rückt ihm das FBI auf die Pelle. 

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Wenn bei Euch Interesse an der einen oder anderen Sendung besteht, so bitten wir um Vormerkung, denn wir werden die Sendetermine auf unserer Homepage nicht wiederholen.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Heute veröffentlichen wir den 50. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 50. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 50/2022 vom 18.12.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Weiterer Aufruf zur Unterstützung von Tacheles
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Im letzten Newsletter habe ich zu einer Spendenkampagne für Tacheles aufgerufen und es ist tatsächlich einiges an Spenden reingekommen, jeweils zwischen 3 – 1000 EUR pro Spender*in. Dafür herzlichen Dank!
Wir müssen aber noch einen weiteren Anlauf starten, denn es gilt, das nächste Jahr zu finanzieren. Ziel der Spendenkampagne ist die Grundfinanzierung von Tacheles. Miete, Löhne, Internetkosten, die Beratung, Finanzierung der Energie-Hilfe-Kampagne und weiterer Kampagnen.

Daher möchte ich nochmal auf die Spendenaktion hinweisen und den Spendenaufruf vom letzten Newsletter einfügen, falls der ein oder die andere das beim letzten Newsletter überlesen hat. Hier der Text: 

Spendenaufruf: Das Jahresende nähert sich, Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Ich bekomme immer wieder Rückmeldungen von Leuten, die sich für meinen umfangreichen Newsletter bedanken. In diesem Jahr habe ich 50 Newsletter herausgegeben. Besonders geschätzt werden die praxisnahen Infos, die ich gerne für Euch zusammentrage und weiterverbreite. Die Arbeit macht mir Spaß und es ist gut zu sehen, für wie viele Menschen mein Newsletter die (meist) montägliche Quelle zu wichtigen Informationen rund um das Existenzsicherungsrecht ist. Und wie durch die große Reichweite das ein oder andere unmittelbar beeinflusst werden kann.

Jetzt nun zu meiner Bitte an EUCH:

Auch in diesem Jahr würde ich mir eine Anerkennung dieser Arbeit wünschen. Nicht für mich selbst, sondern für den Verein Tacheles, der mir sehr am Herzen liegt.

Tacheles existiert seit bald 29 Jahren und führt seitdem Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Der Verein konfrontiert die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen. Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, macht Vorschläge zur Veränderung der Lage einkommensschwacher Menschen, beteiligt sich an Gesetzgebungsverfahren, so wie in diesem Jahr mit Fachstellungnahmen im Rahmen der Verbändeanhörung zu diversen Änderungen im Grundsicherungsrecht und besonders rund um das Bürgergeld-Gesetz. Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt. Dieses Jahr haben wir noch die Energie-Hilfe-Kampagne zusammen mit dem Paritätischen durchgeführt. Alleine für die Energie-Hilfe-Kampagne haben wir rd. 12.000 EUR bezahlt (Porto ist richtig teuer). 

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. Tacheles erhält für seine Tätigkeit keine öffentliche Förderung, wir sind dabei auf Unterstützung durch eure Spenden stark angewiesen. Auch die umfangreiche Beratungsarbeit wird weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

Jetzt brauchen wir Solidarität und Unterstützung und zwar EURE!

Daher möchte ich jede Leserin und jeden Leser des Newsletters dazu auffordern: spendet Tacheles etwas. Soviel wie Ihr könnt. Wir brauchen die Spenden, denn das ist die Grundlage unsere Arbeit ohne große Geldsorgen im nächsten Jahr.

Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.

Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g

Kurzer Hinweis in Bezug auf Spendenquittungen: Für Spenden bis 300 € bedarf es keiner Spendenquittung. Hier gilt im Rahmen des „vereinfachten Verfahrens“ ein Kontoauszug, eine Buchungsbestätigung der Überweisung oder ein Einzahlungsbeleg zum Nachweis über die Spende. Weitere Infos dazu: https://t1p.de/bdchc

2. Wohngeldreform: Es muss Alarm geschlagen werden
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Zum 1. Januar 2023 tritt mit dem Wohngeld-Plus-Gesetz eine umfangreiche Wohngeldreform in Kraft: Das Wohngeld wird um durchschnittlich 190 €/mtl. erhöht und steigt auf rd. 370 € pro Monat. Die Anzahl der Leistungsberechtigten verdreifacht sich von rd. 600.000 auf 2,1 Mio. Menschen. Damit beginnen die Probleme.

1. Keine ausreichende Personalausstattung der Wohngeldämter
Die Wohngeldämter brauchen jetzt schon vielerorts Monate bis sie einen Wohngeldantrag bearbeiten. Trotz gesetzlicher Verpflichtung in § 17 Abs. 1 SGB I steht leider nicht genug Personal zur Verfügung. Das bedeutet Antragstellende auf Wohngeld werden ziemlich lang auf die Bearbeitung ihres Antrages warten müssen. Ein Bearbeitungszeitraum von deutlich mehr als sechs Monaten ist förmlich garantiert. Hier nun die Materialen zum Gesetzgebungsverfahren: https://t1p.de/nbt2z

2. Anspruch auf vorläufige WoGG-Entscheidung
Neu eingeführt ist ein Anspruch auf vorläufige Zahlung des Wohngeldes (§ 26a Abs. 3 WoGG – N).
In der Praxis wird daher, wenn es eilt, ein Antrag auf vorläufige Entscheidung nach § 26a Abs. 3 WoGG zu stellen sein und im Zweifelsfall nach drei Monaten eine Untätigkeitsklage nach § 75 S. 2 VwGO eingelegt werden müssen. Der Versicherungsbote berichtet, dass zum 01.01.2023 noch nicht einmal eine aktualisierte Software zur Verfügung steht: https://t1p.de/ix2br

3. Umgang der Jobcenter und Sozialämter mit Wohngeld
Keinesfalls ist es zulässig SGB II oder SGB XII – Leistungen mit Verweis auf Wohngeld einzustellen. Solange Wohngeld nicht zur Auszahlung kommt, müssen die Jobcenter und Sozialämter weiter existenzsichernde Leistungen erbringen. Ich dokumentiere hier einen derartigen Fall aus München: https://t1p.de/zuhwg Der Münchner Fall zeigt exakt wie es nicht gemacht werden darf.
Zudem besteht sogar bis zum 30. Juni 2023 keine Pflicht WoGG als vorrangige Leistung zu beantragen (§ 85 SGB II – N/§ 131 SGB XII – N).

Solange Hilfebedürftigkeit im Sinne SGB II / SGB XII besteht, sollten dringend zunächst die Grundsicherungsleistungen beantragt werden
Dann sollten die potentiell auf WoGG anspruchsberechtigten Personen zur Sicherungen des existenziellen Bedarfes überbrückend SGB II/SGB XII-Leistungen beantragen, denn es ist trotz vorläufiger Leistungsgewährung/

Untätigkeitsklageoptionen mit sehr langen Bearbeitungszeiträumen zu rechnen.   

4. Anpassung der MOG-Mietwerte an die neuen WoGG Werte

In einer Reihe von Kommunen orientieren sich die „angemessenen Unterkunftskosten“ im Sinne von dem SGB II/SGB XII an den jeweiligen Werten im WoGG mit einem 10 % Sicherheitszuschlag, in diesen Kommunen dürften sich die jeweiligen MOG-Mietwerte deutlich erhöhen. Darauf sollte in der Beratung geachtet werden.

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Seminarraum Loher Bahnhof Wuppertal 

Der Seminarraum kann für Veranstaltungen, Tagungen, Treffen und Seminare gemietet werden (nicht für private Feiern/Partys).

Wer in NRW Tagungen, Veranstaltungen und Treffen plant (Wuppertal liegt genau in der Mitte) ist hier richtig.

Der große Raum ist mit einer Abluftanlage versehen, das ist in Coronazeiten ziemlich wichtig. 

Im großen Raum können bis zu 22 Personen an Tischen sitzen, im kleinen Raum bis zu 14 Personen. Ansonsten richtet sich die Anzahl der Teilnehmenden nach den jeweils gültigen Corona-Schutzbestimmungen.

Vorteil der Räume: ruhige Atmosphäre, tolles Ambiente, gut gelegen, mit Abluftanlage (Großer Raum), viele Parkplätze, rollstuhlgeeignet. Getränkecateringservice, wenn gewünscht.

Hier geht es zum Belegungskalender: https://www.seminarraum-loherbahnhof.de/belegungskalender.html

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Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

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3. BMAS zu den Regelungen im Bürgergeld im SGB XII
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Das BMAS hat eine Reihe von Weisungen zu den jetzt anstehenden Änderungen im SGB XII im Kontext Bürgergeld und drumherum rausgegeben. Im Gegensatz zum SGB II beginnen alle „Bürgergeldgesetz“ Änderungen im SGB XII zum 01.01.2023 wirksam zu werden. Die neuen Weisungen des BMAS zum Bürgergeld, zum Umgang mit dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, zum Umgang mit den gestiegenen Heiz und Stromkosten und den Regelleistungen 2023 gibt es hier zum Download: https://t1p.de/p79r8

4. Die Bundesregierung will die Einführung eines zusätzlichen einmaligen Bedarfs für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte prüfen
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Dann möchte ich auf eine sogenannte Protokollerklärung der Bundesregierung hinweisen, nach der die Bundesregierung die Einführung eines zusätzlichen einmaligen Bedarfs für die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgroßgeräte, wie zum Beispiel Kühlschränke und Waschmaschinen („Weiße Ware“), prüfen will. (https://dserver.bundestag.de/btp/20/20071.pdf, S. 8353f.

Dazu ein kurzer Kommentar: eine solche Änderung ist überfällig. Sie wurde bereits vom BVerfG im zweiten Regelsatzurteil 2014 gefordert, eine lieblose Umsetzung erfolgte im § 21 Abs. 6 SGB II zum 01.01.2021 und jetzt in § 30 Abs. 10 SGB XII N zum 1.1.2023 im SGB XII. Wenn das nicht normativ ins Gesetz gegossen wird, werden – vielleicht – solche einmaligen Bedarfe durch das BSG in 4 – 6 Jahren entschieden werden. Grade im SGB II wird die dahin gehende seit 2021 geltende Rechtslage durch gegenteilige Dienstanweisung der BA zu § 21 Abs. 6 SGB II ausgehebelt. So die fachlichen Weisungen der BA: https://t1p.de/isen  

Daher ist eine dahin gehende Änderung sinnvoll, geeignet und notwendig. Aber bitte nicht nur für Elektrogeräte, sondern für jede Form einmaliger Bedarfe, deren Kosten sich oberhalb von rd. 20 % des Regelsatzes der beantragenden Person belaufen.

5. Der Bundestag hat am 10.11.2022 die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum UN-Sozialpakt beschlossen
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Der Bundestag hat am 10. November 2022 die Ratifikation des Fakultativprotokolls zum Sozialpakt gemäß dem Entwurf der Bundesregierung über ein Gesetz zum Fakultativprotokoll beschlossen. Mit dem Gesetz wird in Deutschland ein Individualbeschwerdeverfahren eingeführt, das Einzelpersonen und Gruppen die Möglichkeit eröffnet, sich vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte über die Verletzung ihrer Rechte zu beschweren (Individualbeschwerdeverfahren). Beschluss des Bundestags: https://t1p.de/l39he

Dazu einige Infos auf dem Verfassungsblog: https://t1p.de/3o8qs

6. Ankündigungen: Leitfaden und Gesetzessammlung
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Dann möchte ich darauf hinweisen, dass ein neuer Leitfaden in Arbeit ist.

Der „Leitfaden Alg II/Sozialhilfe von A-Z“, so der alte Titel und jetzt:

„Leitfaden SGB II/SGB XII – Bürgergeld und Sozialhilfe von A bis Z“ setzt seit Jahrzehnten Standards in der Sozialberatung. Er ist das Ratgeberwerk zum SGB II und SGB XII in einem Band. In ihn fließt unter der Herausgeberschaft von Harald Thomé die langjährige Beratungs- und Schulungspraxis der Autor:innen ein. Beziehende von Sozialleistungen erkennen ihre Rechte auf einen Blick, Sozialberater:innen, Mitarbeiter:innen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Anwält:innen erhalten fachliche Unterstützung für die Durchsetzung der Ansprüche der Ratsuchenden.

Die 32. Auflage des Leitfadens 2023/2024, die erstmals im NOMOS-Verlag, erscheinen wird, ist für April/Mai 2023 geplant. Der Leitfaden kann hier vorbestellt werden: https://t1p.de/vn9cl

Dann ist für Anfang Januar eine schöne kleine handliche Gesetzessammlung zum Grundsicherungsrecht geplant. SGB II/SGB XII/AsylbLG und die Verfahrensrechte und verschiedene für die Beratung notwendige Gesetze wie WoGG, SGB III, UVG …  Diese Gesetzessammlung beinhaltet alle Rechtsänderungen zum Bürgergeld und visualisiert, welche Regelung wann gilt, also das ideale BeraterInnen Kompendium. Die Gesetzessammlung kann hier vorbestellt werden: https://t1p.de/cgblj

 
7. Zusammenstellung aller Thomé Newsletter aus dem Jahr 2022
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Ich habe wieder einmal eine Zusammenstellung aller Newsletter aus dem Jahr 2022 erstellt. Alle Infos kompakt zum Nachlesen, den Newsletter Reader 2022, gibt es hier zum Download: https://t1p.de/epuz4
Die Newsletter Reader der Vorjahre gibt es hier: https://t1p.de/1lbi2

Hinweis: den nächsten Newsletter gibt es in der 1. KW im nächsten Jahr, bis dahin ist einfach mal Pause und Leitfadenschreibezeit.

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-50-2022-vom-18-12-2022.html !

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Seitens des Herrn Werner Schell haben wir seinen letzten DEZEMBER-NEWSLETTER 2022 mit Weihnachts- & Neujahrsgruß erhalten!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben haben wir als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) den letzten DEZEMBER-NEWSLETTER 2022  mit Weihnachts- & Neujahrsgruß des Herrn Werner Schell (http://ak-gewerkschafter.com/?s=werner+schell) erhalten.

   

(Das Eigenfoto des Werner Schell zeigt selbigen in Aktion.)

Wir haben diesen NEWSLETTER in Form zweiser Beiträgesnachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme als einen Gesamtartikel auf unsere Homepage gepostet und in der Kategorie „GESUNDHEITSPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/gesundheitspolitik/) archiviert.

Dem Herrn Schell sagen wir an dieser Stelle wieder ein herzliches Dankeschön für sein unermüdliches Engagement und wünschen ihm zu den bevorstehenden Festtagen und zum Jahreswechsel das ALLERBESTE!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Herr Werner Schell informiert:

Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk

Unabhängige und gemeinnützige Interessenvertretung

für hilfe- und pflegebedürftige Menschen in Deutschland

Werner Schell – Harffer Straße 59 – 41469 Neuss

E-Mail: ProPflege@wernerschell.de

Internet: http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de

17.12.2022

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich mache hiermit wieder auf einige Texte im Forum von Pro Pflege … aufmerksam (Auswahl):

  • COVID-19, Influenza & Co.: akute Atemwegsinfektionen in Deutschland! – Wie im Herbst und Winter üblich treten derzeit vermehrt akute Atemwegsinfektionen in Deutschland auf. Nach wie vor zirkulieren SARS-CoV-2 und verschiedene andere Atemwegsviren in der Bevölkerung. Darüber hinaus hat Ende Oktober die Grippewelle begonnen – deutlich früher als in den vorpandemischen Jahren. – Atemwegsviren verbreiten sich überall dort, wo Menschen zusammenkommen. Um Übertragungen zu reduzieren, empfiehlt das RKI weiterhin, Hygieneregeln zu beachten, bei Zusammenkünften in Innenräumen Maske zu tragen, regelmäßig zu lüften (Stoßlüften) und die Empfehlungen der STIKO für die Schutzimpfungen gegen COVID-19, Influenza und Pneumokokken zu beachten. Wer Symptome einer akuten Atemwegsinfektion hat, sollte zu Hause bleiben, bis die Symptome abgeklungen sind und ggf. einen Arzt/eine Ärztin konsultieren. – Quelle: Robert Koch Institut (Stand 08.12.2022) > https://www.rki.de/DE/Home/homepage_node.html  – Die Medien berichten von fast 10 Millionen Menschen, die an einer Atemwegsinfektion erkrankt sind (> https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=13&p=7410#p7410 ).

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  • Die angedachten Reformen im Gesundheitswesen müssen auch die Arzneimittelversorgung einbeziehen. Die viel gelobte Globalisierung verursacht insoweit enorme Probleme – Tendenz zunehmend. Dazu hat sich am 16.12.2022 u.a. das Deutsche Ärzteblatt geäußert: … Angesichts von Lieferengpässen bei wichtigen Medikamenten bringen Experten nun eine staatliche Produktion lebenswichtiger Arzneimittel in Deutschland ins Spiel. Nach der Verlagerung an günstigere Produktionsstandorte etwa in Indien und China in den vergangenen Jahrzehnten sei es Zeit für ein Umdenken. … Nach den Kinderärzten warnen auch die Krankenhäuser in Deutschland vor wachsenden Engpässen bei wichtigen Arzneimitteln. Zunehmend verursachen Lieferengpässe große Probleme – auch im Krankenhaushttps://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=618&p=7478#p7478

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  • Jeder muss sich früher oder später im Leben mit dem Thema Pflege auseinandersetzen. Sei es, dass man selbst im Krankenhaus behandelt oder in einem Pflegeheim versorgt wird oder sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert. Pflege ist ein systemrelevanter Bereich in der Gesundheitsversorgung und somit auch der Schwerpunkt des diesjährigen BKK Gesundheitsreport 2022: Pflegefall Pflege? Er beleuchtet die Situation in der Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege. Trotz gesetzgeberischer Aktivitäten und spezifischer Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements (BGM) wird die Situation in der Pflege weiterhin als kritisch bewertet. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=635  Bernadette Klapper, Bundesgeschäftsführerin des Deutschen Berufsverbandes für Pflegeberufe (DBfK), hat in einer Presseinfo zum Gesundheitsreport deutlich gemacht, dass es u..a. grundlegender Reformen bedarf, um die berechtigte Unzufriedenheit professionell Pflegender zu beenden. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=635&p=7377#p7377

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  • Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft hat sich mit Brandbriefen an Bundesgesundheitsminister Lauterbach, an die Pflegebevollmächtigte der Bundesregierung, an die pflegepolitischen Sprecherinnen und Sprecher der Bundestagsfraktionen sowie an die auf Landes- und kommunaler Ebene Verantwortlichen gewandt. Sie weisen auf den sich zuspitzenden Mangel an Unterstützung für die von Demenz betroffenen Familien hin und fordern umgehende Unterstützung. Es muss darum gehen, die u.a. im Koalitionsvertrag gegebenen Versprechen schnellstmöglich umzusetzen. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=301&p=7461#p7461

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  • Demenzerkrankungen nehmen in Deutschland zu. Weil Behandlungsmöglichkeiten fehlen, rückt die Prävention von Demenz in den Fokus. Insbesondere ein gesunder Lebensstil gilt als förderlich für die Gehirngesundheit (>  https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=78 ). Eine Studie der Medizinischen Fakultät zeigt nun, dass Chancen für einen gesunden Lebensstil ungleich verteilt sind: Soziale Benachteiligung geht mit einem höheren Demenzrisiko einher. Die aktuellen Ergebnisse wurden im Fachmagazin Journal of Alzheimer’s Disease veröffentlicht (>  https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=37&p=7460#p7460 ).

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  • Eine deutliche Entlastung für pflegende Angehörige fordert die DAK-Gesundheit in ihrem Pflegereport 2022  „Häusliche Pflege – das Rückgrat der Pflege in Deutschland“. 86 Prozent der Bevölkerung finden, die Politik müsste mehr für die Pflege tun. … Näheres > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=4&t=639

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  • Jede fünfte Kniearthrose endet mit künstlichem Gelenk. Der aktuelle Versorgungsreport der DAK-Gesundheit zeigt Defizite in der Behandlung. Durch bessere Versorgung könnte jede zehnte Gelenk-Operation vermieden werden. … > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=5&t=631Es sollte auf jeden Fall vor einem operativen Eingriff eine zweite Meinung eingeholt werden! Und dies kann eigentlich für jede Operation empfohlen werden.

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Frohe Weihnachten –

trotz Krieg und infektionsbedingten Widrigkeiten / Einschränkungen.

Alles Gute im neuen Jahr 2023!

>>>  Zu den vorstehenden Hinweisen können Texte im Forum aufgerufen werden.

Bitte jeweilige Fundstelle kopieren und in den InternetBrowser übertragen!

Alle Newsletter sind unter folgenden Adressen nachlesbar

2021 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=64

2022 > https://www.wernerschell.de/forum/2/viewtopic.php?f=7&t=318  <<<

Mit freundlichen Grüßen

Werner Schell

https://www.facebook.com/werner.schell.7  bzw. https://twitter.com/SchellWerner

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Die CORONA-HYSTERIE und ihre schädlichen Folgen werden jetzt nicht nur in FLORIDA aufgearbeitet! Wir bleiben als AK am Thema dran!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) begleiten wir von Anfang an die CORONA-HYSTERIE äusserst kritisch, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen könnt.

> http://ak-gewerkschafter.com/?s=corona !

Und auch das weitere Geschehen rund um dieses Thema werden wir weiterhin kritisch beleuchten. Unser AK-Mitglied Heinz-J. Kaltenbach (http://ak-gewerkschafter.com/?s=kaltenbach) hat uns den nachstehenden Bericht zugesendet, der unbedingt in Deutscher Sprache übersetzt verbreitet werden muss, was wir nachstehend praktiziert haben.

FOX 13 Tampa Bay

Veröffentlicht am 13. Dezember 2022 

Der Gouverneur von Florida, Ron DeSantis, fordert eine Untersuchung der Grand Jury zu COVID-19-Impfstoffen

Der Governeur von Florida Ron DeSantissagte am Dienstag, dass er vorhabe, beim Obersten Gerichtshof des Bundesstaates eine Petition einzuberufen, um eine Grand Jury einzuberufen, um „alles Fehlverhalten“ in Bezug auf die COVID-19-Impfstoffe zu un tersuchen.

Der republikanische Gouverneur, der oft als möglicher Präsidentschaftskandidat im Jahr 2024 erwähnt wird, gab keine Einzelheiten darüber an, welches Fehlverhalten das Gremium untersuchen würde, schlug jedoch vor, dass es teilweise darauf abzielen würde, mehr Informationen über die Impfstoffe zu gewinnen.

Er machte die Ankündigung nach einem runden Tisch mit dem Generalchirurgen von Florida, Joseph Ladapo, und einem Gremium aus Wissenschaftlern und Ärzten, bei dem sich einige Diskussionen auf die Tatsache konzentrierten, dass Pharmaunternehmen ihre Daten zu den COVID-19-Impfstoffen nicht an unabhängige Forscher weitergegeben haben.

„Wir werden in der Lage sein, die Daten zu bekommen, ob sie sie geben wollen oder nicht“, sagte DeSantis. „In Florida ist es illegal, irrezuführen und falsch darzustellen, insbesondere wenn es um die Wirksamkeit eines Medikaments geht.“

RELATED: Florida lawmaker resigns amid accusations he fraudulently obtained coronavirus-related loan = VERBUNDEN MIT: Der Gesetzgeber von Florida tritt unter dem Vorwurf zurück, er habe in betrügerischer Weise ein Darlehen im Zusammenhang mit Coronaviren erhalten

Bundesweite Grand Jurys, die normalerweise aus 18 Personen bestehen, können kriminelle Aktivitäten untersuchen und Anklagen erheben, aber auch systemische Probleme in Florida untersuchen und Empfehlungen aussprechen.

DeSantis bemerkte, dass Florida kürzlich „3,2 Milliarden Dollar durch rechtliche Schritte gegen die Verantwortlichen der Opioidkrise erhalten hat. Es ist also nicht so, dass dies etwas Beispielloses wäre.“

RELATED: Baugh to remain Manatee County Commission chairperson, but deputies now investigating DeSantis-picked vaccine site = VERBUNDEN MIT: Baugh bleibt Vorsitzender der Manatee County Commission, aber die Abgeordneten untersuchen jetzt die von DeSantis ausgewählte Impfstoffstelle

DeSantis sagte, er erwarte die Genehmigung für die Einsetzung der landesweiten Grand Jury, wahrscheinlich in der Gegend von Tampa Bay.

„Das wird mit rechtlichen Verfahren einhergehen, die in der Lage sein werden, mehr Informationen zu erhalten und diejenigen, die Fehlverhalten begangen haben, rechtlich zur Rechenschaft zu ziehen“, sagte DeSantis.

Die Aktionen von DeSantis am Dienstag verstärkten seine Auseinandersetzungen mit Präsident Joe Biden und anderen Bundesbehörden über den Umgang mit der Coronavirus-Pandemie.

In der Petition wurden auch Aussagen von Biden und Anthony Fauci, dem Direktor des Nationalen Instituts für Allergien und Infektionskrankheiten, der einer der wichtigsten Pandemieberater des Präsidenten ist, zu Coronavirus-Impfstoffen bestritten. DeSantis hat ihren Umgang mit der Coronavirus-Pandemie scharf kritisiert.

 
Ron DeSantis
 
@GovRonDeSantis

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Governor Ron DeSantis holds an accountability roundtable for mRNA shots.
Ron DeSantis COVID-19 mRNA Vaccine Accountability Roundtable 28.5K
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Das Florida Department of Law Enforcement würde als Hauptermittler für die Grand Jury fungieren, obwohl die Petition besagte, dass jede Strafverfolgungsbehörde im Staat für die Untersuchung herangezogen werden Verstorbenen überwachend untersuchen“, sagte Ladapo und bezog sich auf eine Erkrankung, die eine Entzündung des Herzens verursacht .

DeSantis kündigte außerdem am Dienstag an, dass Ladapo, der gleichzeitig Sekretär des Gesundheitsministeriums von Florida ist, eine von Ladapo so genannte „Überwachungsstudie“ leiten wird, um Todesfälle zu untersuchen, die nach der Impfung von Menschen gegen COVID-19 aufgetreten sind.

„Wir starten hier in Florida ein Programm, in dem wir die Fälle von Myokarditis innerhalb weniger Wochen nach der COVID-19-Impfung bei Verstorbenen überwachend untersuchen“, sagte Ladapo und bezog sich auf eine Erkrankung, die eine Entzündung des Herzens verursacht.

Ladapo sagte, das staatliche Gesundheitsamt werde mit „einigen unserer medizinischen Prüfer“ in Florida sowie mit Forschern der University of Florida zusammenarbeiten, um die Studie durchzuführen.

RELATED: Musk faces backlash after calling for Fauci to be prosecuted = VERBINDUNG: Musk sieht sich mit einer Gegenreaktion konfrontiert, nachdem er die Strafverfolgung von Fauci gefordert hat

DeSantis kündigte auch an, dass er eine Einrichtung namens „Public Health Integrity Committee“ gründen wird, der viele der Ärzte und Wissenschaftler angehören werden, die am Dienstag am runden Tisch teilgenommen haben.

Er sagte, dass einige Menschen im Laufe der Pandemie das Vertrauen in öffentliche Gesundheitseinrichtungen verloren haben, einschließlich der US-amerikanischen Zentren für die Kontrolle und Prävention von Krankheiten. Der Gouverneur hat sich häufig gegen CDC-Richtlinien ausgesprochen, einschließlich Masken- und Impfstoffmandaten, und Klagen eingereicht, um zu verhindern, dass viele davon in Florida in Kraft treten.

Die Ankündigungen von DeSantis am Dienstag, als sich die Gesetzgeber von Florida zu einer Sondersitzung der Gesetzgebung trafen, die sich auf die Lösung der Sachversicherungsprobleme des Staates konzentrierte, wurden von Kritikern zurückgewiesen.

„Erinnern Sie sich, als DeSantis die Staatsmacht nutzte, um eine Untersuchung über ‚Wahlbetrug‘ anzukündigen, die er 2024 fortsetzen könnte? Er hat heute dasselbe mit Covid-19-Impfstoffen getan“, twitterte Philip Bump, ein Kolumnist der Washington Post.

RELATED: Manatee commissioner’s name on DeSantis‘ hand-picked list of vaccine recipients, records show = VERBINDUNG zu: Der Name des Manatee-Kommissars auf der handverlesenen Liste der Impfstoffempfänger von DeSantis, wie Aufzeichnungen zeigen

Dave Spore, der für das Minderheitenbüro des Florida House arbeitet, hat den Gouverneur ebenfalls verprügelt.

„Einen lebensrettenden Impfstoff mit OxyContin zu vergleichen, wie es DeSantis gerade tat, als er seinen neuesten politischen Stunt ankündigte, ist unglaublich unverantwortlich. Es ist auch unglaublich unsensibel gegenüber den Millionen von Amerikanern, die während der anhaltenden Opioid-Epidemie und der COVID-Pandemie geliebte Menschen verloren haben“, sagte Spore in einem Tweet.

Der Nachrichtendienst von Florida hat zu diesem Bericht beigetragen.

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Durch den Klick auf den nachstehenden Link könnt Ihr den Beitrag direkt und in der Originalsprache auf der Homepage von FOX13 lesen.

> https://www.fox13news.com/news/florida-gov-ron-desantis-calls-for-grand-jury-investigation-into-covid-19-vaccines !

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Heinz-J. Kaltenbach fügte seiner Zusendung an uns die folgenden Worte bei:

„Hallo Manni,eine sehr aktuelle und wichtige Nachricht aus Florida. De Santis war von vornherein ein Gegner aller Maßnahmen. In Florida gab es keine Ausgangssperre, Maskenpflicht und Impfpflicht. Die Wahrheit wird für sehr viele Menschen sehr bitter sein. Kein gutes Gefühl eine Bombe mit Zeitzünder im Körper zu haben. Gruß Heinz „

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Einen weiteren und hochinteressanten Beitrag vom 15. Dezember 2022 könnt Ihr bei

unter dem Titel

„Plötzlich und unerwartet“: Tausende zusätzliche Todesfälle oder Datenpanne?

von

aufrufen und nachlesen, wenn Ihr den nachstehenden Link anklickt.

> https://movieaachen.de/ploetzlich-und-unerwartet-tausende-zusaetzliche-todesfaelle-oder-datenpanne/ !

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Wir bleiben am Thema dran!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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WeMove.EU hat eine Kampagne zum Korruptiosskandal um Katar gestartet! Macht bitte ALLE mit!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der nachstehende Beitrag von WeMove.EU (http://ak-gewerkschafter.com/?s=wemove.eu) erreicht.

Darin ist eine Kampagne zum Korruptionsskandal um Katar enthalten.

Bitte beteiligt Euch an dieser Kampagne!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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WeMove.EU ruft auf:

Hallo Manni Engelhardt,

in den Häusern von vier europäischen Politiker*innen wurden „Taschen voller Bargeld“ gefunden — mutmaßlich von der katarischen Regierung. [1]  Wenn das stimmt, handelt es sich um einen der größten Lobbyskandale in der europäischen Geschichte.

Dieser Korruptionsskandal ist deshalb möglich, weil die europäischen Regeln für Lobbyismus und Transparenz lasch und veraltet sind. [2]

Dieser Skandal muss ein Weckruf sein. Die Glaubwürdigkeit der gesamten Europäischen Union steht auf dem Spiel.

Wir brauchen dringend eine umfassende Untersuchung des Skandals und strengere Gesetze zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung.

Es gibt ein massives Machtungleichgewicht im Herzen Europas: Lobbyist*innen haben viel mehr Macht und Einfluss als Bürgerbewegungen wie wir. 75 % aller Treffen der Kommission finden mit Unternehmenslobbyist*innen statt – und dabei sind die Vertreter repressiver Regime wie Katar noch nicht mitgezählt. [3]

Aber wir jetzt haben die Gelegenheit, dafür zu sorgen, dass sich das ändert.

Der Skandal sorgt für großes Medieninteresse. Alle Augen sind auf Brüssel gerichtet. Dies ist unsere Chance, mehr Transparenz und strengere Gesetze zu fordern. [4] Wir müsse mit dem Filz aufräumen und mehr Macht für die Menschen einfordern. Aber wir schaffen das nur, wenn wir jetzt viel Lärm machen.

Anne Isakowitsch (Berlin), Laura Sullivan (Brüssel), Anouck Sebold (Graz)
für das gesamte WeMove Europe Team

Referenzen:
[1] https://www.politico.eu/article/european-parliament-under-attack-roberta-metsola-police-launch-fresh-raids-qatar-corruption-scandal-eva-kaili-socialist-democrats-ursula-von-der-leyen-visentini-giorgi-panzeri-margaritis-schinas/
[2] https://www.euronews.com/my-europe/2022/12/12/calls-for-eu-lobbying-rules-to-be-reformed-grow-as-corruption-scandal-rocks-brussels
[3] https://transparency.eu/wp-content/uploads/2016/10/Lobby-Meetings-European-Commission.pdf
[4] https://www.alter-eu.org/sites/default/files/documents/open%20letter%20kaili%20corruption%20scandal_151222_0.pdf

WeMove Europe ist eine unabhängige und wertebasierte Organisation, die Macht von unten aufbauen will, um Europa zu verändern, für uns alle, für künftige Generationen und für den Planeten. Wenn Sie sich aus unserem Verteiler austragen möchten, klicken Sie bitte hier.

WeMove Europe finanziert sich aus Spenden unserer Unterstützer aus ganz Europa. Wir würden uns freuen, wenn Sie unsere unabhängige Arbeit finanzieren helfen. Spenden

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KLARtext informiert uns mit seinem DEZEMBER-NEWSLETTER 2022!

LIebe Kolleginnen und Kollegen,

als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) haben wir den DEZEMBER-NEWSLETTER 2022 von

(https://klartext-ev.de/ und http://ak-gewerkschafter.com/?s=klartext)

erhalten. Unter anderen Informationen geht es darin auch um den Ukrainekrieg – Flugblatt Nr. 3 erschienen
Unter dem Titel „Energiekrise – massive Verarmung von Millionen!“.

Wir haben de n kompletten NEWSLETTER nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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KLARtext informiert:

KLARtext e.V.
c/o Rainer Roth
info@klartext-info.de
Friedrich-Ebertstraße 43

61118 Bad Vilbel, den 12.12.2022

Liebe Mitglieder, Freunde, Freundinnen und Interessierte,

Ukrainekrieg – Flugblatt Nr. 3 erschienen
Unter dem Titel „Energiekrise – massive Verarmung von Millionen!“
handelt es nicht, wie ursprünglich geplant, von der ungeheueren
Verarmung der ukrainischen Bevölkerung durch den Oligarchen-Kapitalismus
der Ukraine, sondern von der Verarmung von Millionen Einwohnern
Deutschlands als Folge der ab 2014 gegen Russland verhängten Sanktionen.
(nachzulesen unter https://klartext-info.de/?p=1166 Stand 19.10.2022;
vgl. auch den Artikel von Joachim Guillard „Wirtschaftsblockaden – eine
zivile Alternative zum Krieg“ https://klartext-info.de/?p=1186 vom
20.10.2022).
Bevor Gazprom den Gashahn von Nordstream 1 zudrehte, drehte Deutschland
unter dem Druck der USA den Gashahn von Nordstream 2 zu. Die
ausgefallenen russischen Lieferungen mussten durch extrem teure
Gasimporte aus anderen Ländern ersetzt werden. Die terroristische
Sprengung von drei von vier Nordstream-Pipelines sollte die
Wiederaufnahme russischer Gaslieferungen nach Deutschland verhindern.
Das entspricht dem Interesse der USA, das Russland als Hauptlieferant
von Gas nach Deutschland abgelöst hat. Biden hatte schon vor der
russischen Invasion die Zerstörung von Nordstream 2 angekündigt. Das
Flugblatt fordert u.a. die Reparatur und Inbetriebnahme von Nordstream 1
und 2. Im Übrigen hat der Export von russischem Flüssiggas in die EU
2022 gegenüber 2021 erheblich zugenommen.
(https://weltwoche.ch/daily/europa-importiert-so-viel-fluessiggas-aus-russland-wie-noch-nie-statt-per-pipeline-kommt-es-mit-dem-schiff/)
Die übliche Doppelmoral.
Die beiden ersten Flugblätter haben an Aktualität noch gewonnen.
Flugblatt Nr. 1 hat den Titel „Ukrainekrieg – Wann und warum begann er?“
(Nachzulesen unter https://klartext-info.de/?p=1137, Stand Juni 2022)
Die FAZ behauptet inzwischen, dass völkerrechtswidrige Krieg Russlands
nicht 2022, sondern schon 2014 begonnen hat (Reinhard Veser, 6.12.2022,
Wilfried Jilge, Stefan Meister 12.12.2022). Umso notwendiger ist es, die
wirkliche Geschichte zu kennen.
Flugblatt Nr. 2 hat den Titel „Ukrainekrieg: Siegen – aber was ist das
Ziel?“ https://klartext-info.de/?p=1145, Stand Juni 2022). Die erklärten
Kriegsziele von USA, Deutschland und EU sind: Die Rückeroberung aller
Regionen auf dem Boden der früheren Ukraine, vor allem der Krim, sowie
die Verhaftung und Verurteilung der jetzigen russischen Regierung als
Kriegsverbrecher. Russland müsse (unter einer neuen Regierung)
Reparationen in Höhe von hunderten von Milliarden Dollar zahlen. Die
neue Regierung würde auch die Kontrolle z. B. über den Ölkonzern Rosneft
und den weltgrößten Gaskonzern Gazprom übernehmen, die jetzt
mehrheitlich im Besitz des russischen Staates sind. (vgl. auch den
Artikel von Charlotte Dennet aus dem Guardian, die den Ukrainekrieg als
Krieg für Energie einschätzt https://klartext-info.de/?p=1202. Der
russische Imperialismus, der die Ukraine ökonomisch ruiniert, um seine
nach Westen verschobenen Grenzen abzusichern, hat diesen westlichen
Kriegszielen Vorschub geleistet.
Obwohl kostenlos, ist die Nachfrage bisher ziemlich enttäuschend (2.600
Ex. sind gedruckt). Die Flugblätter können zusammengeheftet verteilt
oder ausgelegt werden. Bestellungen über info@klartext-info.de.

Verleumdungen beim Austritt aus KLARtext

Im Laufe der Pandemie und des Ukrainekriegs gab es eine Reihe von
Austritten. Wenn sie mit Begründungen stattfanden, waren es häufig die
Verurteilungen, wir hätten uns nach rechts bewegt. Nach unseren
klarstellenden Antworten herrschte Schweigen. Als herausragendes
Beispiel für willkürliche „Begründungen“ für einen Austritt hieß es bei
einem langjährigen Mitglied:
„Mir geht es … um die immer stärker werdende antisemitische Haltung von
Klartext und um die für mein Empfinden „Glorifizierung “ Russlands im
Gegensatz zu dem „Generalschuldner“ USA. Ich denke, hier gibt es kein
Schwarz und kein Weiß. Das ist mir zu einfach. Auch eine klare
Verurteilung des Angriffskrieges auf dem Territorium der Ukraine
vermisse ich.“
Bei unserer Antwort fragten wir, welche Belege es dafür gebe, dass
Klartext eine antisemitische Haltung eingenommen hätte und verwiesen auf
das weiterhin geltende Motto von Klartext, dass die Grenzen zwischen
oben und unten, nicht zwischen den Völkern verlaufen. Wir stellten auch
klar, dass wir die russische Invasion für völkerrechtswidrig und
Ausdruck von Imperialismus halten. Da wir keine Partei für eine der
beiden Seiten nehmen können, leiden wir auch nicht unter
Schwarz-Weiß-Denken, bei dem das Gute gegen das Böse kämpft, wobei zu
den Guten die USA gezählt wird, die unter dem Vorwand der
Selbstverteidigung entgegen dem Völkerrecht überall auf der Welt
militärisch eingreifen. Auf den Wunsch, Belege für die haltlosen
Anschuldigungen zu nennen, erhielten wir folgende Antwort:
„Ich habe versucht … meine Beweggründe mitzuteilen. Ich wollte nicht
in die inhaltliche Diskussion gehen.“ Beide Mails waren mit „Liebe
Grüße“ unterschrieben. In unserer Antwort verurteilten wir das
selbstherrliche Aburteilen ohne Anhörung und nannten die
Anschuldigungen, besonders die des angeblichen Antisemitismus von
Klartext e.V. Verleumdung.
Wir verwiesen auf die konkrete politische Praxis von Reinhard Frankl,
dem stv. Vorsitzenden von Klartext, z. B. im Bündnis gegen Rechts
Aschaffenburg und schickten dazu einen Redebeitrag von ihm, in dem er
auch einen kurzen Einblick in die Geschichte seiner jüdischen Familie
gibt.
http://bgr-ab-mil.de/wp-content/uploads/2018/11/Redebeitrag_Nov918_rf.pdf.

Flugblatt des Rhein-Main-Bündnisses (RMB) „Riesige Versprechungen –
mangelnde Taten“

„Inflation ausgleichen statt nur Entlastungen gewähren. ‚You‘ll never
walk alone.‘ Das verspricht Kanzler Scholz immer wieder. Zu viel
Selbstlob. Denn alle ‚sozialen Abfederungen‘ verhindern nicht die reale
Senkung von Durchschnittslöhnen, Mindestlöhnen und Hartz IV Leistungen
in Folge der Teuerungen in Folge der Inflation“ Das RMB stellt folgende
Forderungen auf: Lohnerhöhungen mit Inflationsausgleich; Mindestlöhne
von 14 Euro brutto; Regelsätze für Alleinstehende von 700 Euro plus
Warmmiete; Gesetzliche Renten mit Inflationsausgleich; Steuererhöhungen
auf große Gewinne und Einkommen. (https://klartext-info.de/?p=1152,
Stand 5.10.2022) Kostenlose Bestellung über info@klartext-info.de

Geplante Auflösung des Vereins Klartext e.V.

Die nächste Mitgliederversammlung wird am Samstag, den 17. Juni 2022,
auf unserem Wochenendtreffen in Rauenthal 16.-18.Juni 2022 stattfinden.
Der Vorstand wird einen Antrag einbringen, den Verein aufzulösen.
Klartext e.V. wurde am 28.2.1993 gegründet
(https://klartext-info.de/?page_id=191). Den Verein nach 30 Jahren
aufzulösen, entspricht dem Wunsch des dreiköpfigen Vorstandes, der nicht
mehr kandidieren will. Es sind eine Vielzahl von persönlichen Gründen,
die dazu führen. Zweifel, dass der Kurs des Vereins falsch wäre, spielen
keine Rolle. 30 Jahre sind genug. Klartext e.V. hat mit bundesweiter
Bedeutung an zahllosen Aktivitäten für höhere Regelsätze von Sozialhilfe
und Hartz IV und für die Einführung und Erhöhung von Mindestlöhnen
teilgenommen. Viele Hunderttausend Flugblätter des Vereins sind in
diesen Jahren verbreitet worden, die – so verständlich wie möglich
formuliert – zeigen sollten, dass die Grenzen nicht zwischen den
Völkern, sondern zwischen oben und unten verlaufen. So wollten wir dem
Nationalismus und Faschismus entgegenwirken, der sich vor der
Abschaffung des Asylrechts 1993 in zahlreichen Anschlägen austobte. Aber
auch das Leben eines Vereins kann endlich sein.
Wir möchten Euch bitten, uns für die MV Eure Einschätzung von Klartext
und auch persönliche Erinnerungen an die Aktivitäten des Vereins
mitzuteilen, damit wir sie bei unserem Abschied vortragen können. Bitte
teilt uns auch mit, ob ihr am Wochenende teilnehmen wollt bzw. an der
MV, die am frühen Samstagnachmittag stattfinden wird. Näheres wird noch
bekannt gegeben.
Wenn die MV die Auflösung beschließt, ist der Vorstand beauftragt, in
der Zeit danach die notwendigen Schritte einzuleiten. Der
Internet-Auftritt www.klartext-info.de soll als private Website
weitergeführt werden.

Mit den besten Wünschen für die kommenden Festtage und das Neue Jahr

Euer Vorstand

Reinhard Frankl, Bernd Müller und Rainer Roth

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AK-RESOLUTION  zum Tarifabschluss der IG-Metall 2022 in der Metall- und Elektroindustrie!

Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK)

c/o Manni Engelhardt -Koordinator-

Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen

RESOLUTION  zum Tarifabschluss der IG-Metall 2022 in der Metall- und Elektroindustrie

Der Tarifabschluss 2022, den die IG-Metall im Bereich der Metall- & Elektroindustrie abgeschlossen hat, ist aus unserer Sicht unmöglich, wobei wir den Standpunkt der IG-Metall, dass nur tabellenwirksame Erhöhungen den Lebensstandard der betroffenen Beschäftigten erhalten kann, grundsätzlich für richtig halten.

Die IG-Metall beschloss im Juni 2022, die  Tabellenlöhne um 8 Prozent anzuheben. Dieser Beschluss hätte dem steigenden Preisindex (Inflationsrate) von über 10 Prozent modifiziert angepasst werden müssen, zumal die futuristische Perspektive ein weiteres Ansteigen der Preise annehmen lässt.

Ein vollkommenes NO GO ist aber die mit den Arbeitgebern vereinbarte Laufzeit von 24  Monaten. Hier hätte die knallharte Forderung nach einer maximalen Laufzeit von 12 Monaten erhoben und notfalls mit weitere Vollstreikmaßnahmen durchgesetzt gehört,  da die Krise mit Sicherheit noch sehr lange andauern wird.

Das Ergebnis von 5,2 Prozent ab Juni 2023, weitere 3,3 Prozent ab Mai 2024 und die 1500 Euro Inflationsausgleichprämie bis Februar 2023 und weitere 1500 Euro bis Februar 2024 wird als völlig unzureichend erachtet.

Die Handlungsfähigkeit hätte gewahrt bleiben müssen. Die Laufzeit des Tarifvertrages ist somit zur Verhandlungsmasse geworden!

Das bedeutet für die nächsten 2 Jahre bei steigender Inflationsrate, dass die betroffenen Kolleginnen und Kollegen für weitere Lohnerhöhungen nicht mehr kämpfen dürfen! Sie haben damit die sogenannte „Popokarte“ bekommen!

Was in der Öffentlichkeit nicht bekannt wurde, ist die Tatsache der eingebauten ENERGIENOTFALLKLAUSEL.

Darin wurde festgehalten, dass bei Ausrufung des Notfalls durch die Unternehmen bei Energieengpässen binnen 2 Tagen Verhandlungen aufgenommen werden können, die zu Abweichungen vom Flächentarifvertrag führen können. Und wie die Abweichungen aussehen werden, kann sich jede Kollegin und jeder Kollege denken!  Als AK sind wir sicher, dass die Unternehmen davon reichlich Gebrauch machen werden.

Wir sehen in diesem Abschluss als AK wieder ein latentes Zusammenspiel der sogenannten „SOZIALPARTNER“ (http://ak-gewerkschafter.com/?s=sozialpartner), bei dem sich die Gewerkschaftsspitze, der Unternehmerverband und die Politik ganz klar abgesprochen haben.

Kapitalismus, Krisen und Krieg gehören abgeschafft! Erst dann ist eine nicht am Profit der Kapitalisten orientierte Entlohnung für die arbeitenden Menschen möglich.

13. Dezember 2022

Nach einstimmiger Beschlussfassung veröffentlicht!

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Veröffentlicht unter IG-Metall, Tarifpolitik | Ein Kommentar