Offener Brief zur Praxis der Abordnungen beim LSG/NRW an Justizminister Kutschaty (NRW):

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

sicherlich erinnert Ihr Euch noch bestens an den Artikel auf unserer Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Homepage vom 21. Juli 2014 unter der Überschrift: „Wer auf die Justiz vertraut, der hat auf Sand gebaut! LSG-NRW geht immer weiter in die Blamage!“. Diesen Artikel könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal auf- und in das Gedächtnis zurückrufen:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/07/21/dep/ !

Dieser Artikel war bis dato der jüngste im Gesamtkomplex zum Sozialgerichts-Rechtsstreit für die hochdemente Mutter des Unterzeichners gegen die StädteRegion Aachen, den Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link in seiner Gänze aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/?s=etschenberg !

Zwischenzeitlich ist die „Richterin am Sozialgericht“, Frau Dr. Waldhorst-Kahnau, für den 20. Senat des Landessozialgerichtes NRW (LSG-NRW) zurückgerudert. Mit Schreiben vom 23.07.2014 teilt sie u. a. mit, „…in der o. g. Streitsache wird mitgeteilt, dass die nunmehr vorgelegte ärztliche Bescheinigung zum Nachweis der Fähigkeit der Klägerin, eigene Entscheidungen zu treffen, ausreichend ist…“.

Da brate uns jemand einen Storch. Die ärztliche Bescheinigung als Bestandteil der Vorsorgevollmacht existiert seit dem 17. Oktober 2011! Sie war der 1. Instanz mit Sicherheit bekannt. Die hätte doch sonst mit Sicherheit diese Klage nicht angenommen?!

Aber gut, es gibt Dinge zwischen Himmel und Erde, von denen sich unsere Schulweisheit nichts träumen lässt.

Nachstehend haben wir, wie im o. g. Artikel vom 21. Juli 2014 angekündigt, den Landesjustizminister NRW mit der Situation der „Abordnung von Sozialgerichtsrichter/Innen an das Landessozialgericht von NRW“ per offenem Brief kontaktiert, den wir in seiner Gänze zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet haben. Mit großem Interesse sehen wir der Antwort, die wir selbstverständlich –wie immer- auch posten werden, entgegen.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Manfred Engelhardt, Freunder Landstr. 100, 52078 Aachen, Telefon: 017 19 16 14 93, Internet: www.ak-gewerkschafter.de, E-Mail-Adresse: manni@manfredengelhardt.de

02. August 2014

 

– O f f e n e r B r i e f –

An den Justizminister des Landes NRW

Herrn Thomas Kutschaty (persönlich)

Martin-Luther-Platz 40

40212 Düsseldorf

Abordnungen von Richterinnen und Richter der Sozialgerichte an das Landessozialgericht NRW

Sehr geehrter Herr Kutschaty,

ungeachtet der Tatsache, dass ich die Justiz in diesem unserem Lande für eine durch die Politik (Executive und Legislative) nicht zu kontrollierende Macht, um nicht zu sagen, eine sich verselbstständigte Staatsmacht im Staate halte, möchte ich auf eine gesetzlich Vorgabe eingehen, die den meisten Bürgerinnen und Bürgern in NRW nicht bekannt zu sein scheint.

In einem Sozialgerichtsverfahren, das ich stellvertretend für meine hochdemente 90-jährige Mutter führe, wurde mir seitens des Landessozialgerichtes NRW über eine „Richterin am Sozialgericht“ mit Brief vom 14.07.2014 u.a. auf meine vorausgegangenen Anfrage zum Thema mitgeteilt:

„Zur Erläuterung der Dienstbezeichnung sowohl des früheren Berichterstatters als auch der Unterzeichnerin wird mitgeteilt, dass die Tätigkeit am Landessozialgericht im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben als Abordnung erfolgt.“

Im Klartext bedeutet dies für mich, dass Richterinnen und Richter, die an den Sozialgerichten in NRW tätig sind, also im ersten Rechtszug Entscheidungen (Urteile/Beschlüsse) fällen, jederzeit auch im Rahmen der „gesetzlichen Vorgaben“ zum Landessozialgericht NRW mit Sitz in Essen abgeordnet werden können und dort bei Entscheidungen (Berufungsverfahren etc. pp.) mitwirken.

Sie fungieren dort sogar als Berichterstatter/Innen, zeichnen jedoch nicht als „Richter/In am Landessozialgericht“, sondern als „Richter/In am Sozialgericht“.

Mit Verlaub, geehrter Herr Minister, aber das ist mit gesundem Menschenverstand nicht so ganz einfach reflektierbar.

Hier richte ich an Sie nun die Frage, um welche „gesetzlichen Vorgaben der Abordnung“ es sich hier handelt?

Eine weitere Frage, die sich daran zwangsläufig anschließt, ist die danach, ob Sie als Justizminister eine derartige Verfahrensweise, die gesetzlich legitimiert ist oder nicht, für in Ordnung halten?

Gesetze sind ja immer dann, wenn sie sich als nicht geboten zeigen, auf Initiative der Executive durch die Legislative oder direkt über selbige abänderbar.

Ihrer geschätzten Antwort sehe nicht nur ich, sondern sehen sehr viele andere Bürgerinnen und Bürger, die diese „Abordnungspraxis“ bis dato nicht kannten, mit großem Interesse entgegen.

Mit freundlichen Grüßen

(Manfred Engelhardt)

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3 Antworten zu Offener Brief zur Praxis der Abordnungen beim LSG/NRW an Justizminister Kutschaty (NRW):

  1. Dirk Altpeter sagt:

    Alltag in unserer werten „Bananenrepublik“

    „Richter und Staatsanwaltswillkür“

    Vier Eigenschaften gehören zu einem Richter:

    1. höflich anzuhören
    2. weise zu antworten
    3. vernünftig zu erwägen
    4. unparteiisch zu entscheiden

    … außer in der BRD!

    Amnesty International und Human Right Watch
    kritisieren die Existenz einer nicht kontrollierten
    Justiz in Deutschland!

    „Eine unabhängige Kontrolle der Justiz findet in der Bundesrepublik Deutschland nicht statt“

    Zitat UN-Menschenrechtsausschuss

    Deshalb ist es für den Staatsbürger umso wichtiger zu unterscheiden:

    Die Justiz in Deutschland ist der übergeordneten Instanz „Politik“ weisungsgebunden!

    Sollten übergeordnete, politische Instanzen wirtschaftliche oder persönliche und
    vorteilsgebundene Interessen verfolgen was in der Regel so ist, dann besitzen wirtschaftlich-politisch-interessierte Lobbys die Macht, korruptive Machenschaften durch die Justiz durchsetzen zu lassen.

    Damit Amtsmissbrauch in Politik, Wirtschaft und Justiz nicht mehr grenzenlos durchzu-führen ist, braucht Deutschland dringend eine unanhängige Kontrollinstanz gegenüber der Justiz.

    Amtsmissbrauch wird in Deutschland durch hart verdiente Steuergelder finanziert – ein öffentlicher Schaden, den jeder Bundesbürger aus eigener Tasche finanzieren muss.

    Staatsanwaltschaften sowie Gerichte in Deutschland sind nicht ihrem Gewissen und schon gar nicht dem Gesetz gegenüber verantwortlich – sondern nur Politikern, die ihnen vorschreiben, was sie zu tun haben und was nicht.

    Genau da setzt die Kriminalität in Deutschland an…

    Regierungskriminalität wird in Deutschland nicht verfolgt!

    Somit sind wir hier auf die Rechtshilfe der EU angewiesen. Es kann nicht sein, dass ein Land letzten Endes in so einer Korruptionswelle versinkt, nur weil die Staatsanwaltschaft und Gerichte von der Politik abgeschaltet werden.

    Hier existiert Kriminalität, wie man sie sich noch nicht einmal in Sizilien vorstellen kann. Dieses läuft in Deutschland unter dem Schutz der Staatsanwaltschaft und den Gerichten ab.

    Wie viel korrupten Dreck hat der deutsche Staatsbürger verdient?

    Ich denke grundsätzlich keinen!

    Nur weil Staatsbeamte in der Justiz alles – unter Umständen auch mit rechtswidrigen Mitteln – unternehmen, damit Amtsmissbrauch nicht an die Öffentlichkeit gelangt, mangelt es in der Thematik „Amtsmissbrauch durch Justiz“ nicht an öffentlichem Interesse.

    Dirk Altpeter

  2. Pingback: Zwischenbescheid des Landesjustizministeriums NRW zu unserer Anfrage hier eingetroffen! | Arbeitskreis Gewerkschafter/innen Aachen

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