Neuer Thome-Newsletter

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

heute haben wir wieder einen Auszug aus den jüngsten THOME-NEWSLETTER veröffentlicht. Besonders der Gesetzesentwurf zum AsylbLG, der erstes Thema bei Harald Thomes NEWSLETTER ist, verdient ein Augenmerk. Aber auch das Thema „Wegfall der Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger“ verdient Aufmerksamkeit. Leider können wir nicht die kompletten THOME-NEWSLETTER auf unsere Homepage posten, empfehlen jedoch den Besuch der Thome-Homepage; denn dort finden Interessierte eine Fülle von Seminarangeboten.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen der NEWS.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

Gesetzesentwurf zur Änderung des AsylbLG vorgelegt
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Die Bundesregierung legt einen Referentenentwurf zur Änderung des AsylbLG vor. Dieser beinhaltet die Absenkung der Asylleistungen von derzeit 374 EUR (nach der Bundesverfassungsgerichtsentscheidung) auf 134 EUR als Barbetrag, zzgl. Sachleistungen und später 202 EUR zzgl. Sachleistungen für Hausrat und Bekleidung, jeweils für eine allein stehende Person. Damit setzt die die Bundesregierung die Ausgrenzung und Diskriminierung von Asylbewerbern auf maximale Weise fort. Auch soll dort die Rückwirkungsregelung eines Überprüfungsantrages nach § 44 SGB X von vier Jahre auf ein Jahr (analog SGB II/SGB XII) verkürzt werden. Bildung und Teilhabe soll jetzt eingeführt werden, da ist aber nach dem BVerfG – Urteil nicht mehr aufschiebbar. Der Gesetzesentwurf stellt die maximal mögliche Diskriminierung nach dem BVerfG – Urteil da, hier ist massive politische Einflussnahme und praktische Solidarität gefragt. Es muss von den Verbänden, Parteien klargestellt werden das siedieses rassistische Gesetz nicht mittragen, es muss von den Parteien gefordert werden, dass sie es nicht mittragen.

Der Entwurf ist hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Referentenentwurf-AsylbLG-v.-4.12.2012.pdf

Hintergrund hier: http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2012/41778214_kw48_sp_asylbewerber/index.html

Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger fällt 2013 weg
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Zum nächsten Jahr (nach Unterschrift BuPrä – am Tag nach Veröffentlichung im BGBl.) fällt die proklamatorische Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürger weg. Der Gesetzgeber hat am 24.Oktober 2012 beschlossen, dass zukünftig auf die Ausstellung der Freizügigkeitsbescheinigung für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger zu verzichten ist. Das bedeutet, das Pingpong was zunehmend exzessiv zwischen Jobcenter und freizügigkeitsbescheinigungaustellende Behörde betrieben wird ist damit sowieso hinfällig. Unionsbürger haben ab dem ersten Tag des Aufenthalts, in Verbindung mit einem Antrag, Hilfebedürftigkeit, medizinischer Arbeitsfähigkeit und postalischer Erreichbarkeit einen Anspruch auf SGB II–Leistungen. Dazu Infomaterial hier: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1352677015

Hier im Anschluss noch mal ein Papier von Georg Classen /Flüchtlingsrat Berlin zum Aufenthaltsrecht von Rumänen und Bulgaren: http://www.harald-thome.de/media/files/Classen-zu-Rum-nen-und-Bulgaren—05-2012.pdf

Keine Änderungen in den Verordnungen zum SGB II geplant
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Auf Anfrage der LINKEN hat die Bundesregierung mitgeteilt, dass sie keine Änderungen bei den Verordnungen im SGB II bis zur nächsten Bundestagswahl plant. An einer Stelle ist dies einfach nur skandalös, da Hartz IV – Bezieher seit 2006 mit der SGB III-Erreichbarkeitsanordnung drangsaliert werden. Diese beinhaltet, das ausnahmslos jeder (!) Hartz IV –Bezieher, also auch nicht arbeitsfähige oder arbeitsverpflichtete Personen, wie Kinder von Geburt bis 15 Jahre, werktäglich, postalisch und persönlich erreichbar zu sein hat und wenn sie es nicht sei, sie keinen Anspruch auf Hartz IV – Leistungen hat. Der Gesetzgeber hat diese Regelung theoretisch entschärft, in dem er wirksam geworden zum 01.01.2011, eine neue Fassung des § 7 Abs. 4a SGB II ins Gesetz geschrieben hat. Nur ist diese Fassung solange noch nicht wirksam, solange es keine eigene Hartz IV-Erreichbarkeitsanordnung gibt (§ 77 Abs. 1 SGB II). Das bedeutet die jetzige Irrsinnsregelung ist weiter wirksam und nach Aussage der Bundesregierung soll sie bis auf weiteres Wirksam bleiben. Ebenso ein Skandal sind vor dem Hintergrund der stetig steigenden Spritpreise die 20 Cent Entfernungskilometer in § 6 Abs. 2 Nr. 3 ALG II-V. Dieser Wert ist im Okt. 2005 ins Gesetz gekommen, in denen die Spritpreise noch knapp die Hälfte des heutigen Preises ausmachten. Auch hier ist dringendst eine Änderung nötig! Die Stellungnahme der Bundesregierung, vom 6.12.2012 keine Verordnungsänderungen geplant:
Keine Bundeswehrpropagandaauftritte in Arbeitsämtern/Jobcentern und sonstwo!
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Mit einer ganzen Reihe von Werbe- und Propagandaveranstaltungen will die Bundeswehr in die Fläche gehen und neues Menschenmaterial für sich und die zuführenden Kriege werben. Alleine im ersten Quartal 2013 (Zeitraum 3. Jan. bis 31. März 2013) will die Bundeswehr bundesweit 154 Werbe- und Propagandaveranstaltungen in Arbeitsämtern/Berufsinformationszentren und Jobcentern durchführen. Ich erlaube mir eine Liste, aus denen die im ersten Quartal geplanten Veranstaltungen hervorgehen zu veröffentlichen. Es scheint, als sollten durch wir durch vielfältige und kreative Proteste der Bundeswehr einen Strich durch die Rechnung machen. Hier nun die Liste BW goes to BA/JC: http://www.harald-thome.de/media/files/Anlage–6.pdf.pdf Ferner gibt es hier noch eine Gesamtübersicht aller geplanten BW Werbe Veranstaltungen in Schulen, Messen, Jobmessen, Neujahrsempfänge, Bällen, Gottesdiensten, Gelöbnissen, Vereidigungen , Kofferständen … und sonstigen „Personalwerblichen Veranstaltungen“. Die BW will in die Fläche gehen, die Militarisierung gesellschaftsfähig machen, hier ist nur zu sagen, machen wir ihnen doch einen Strich durch die Rechnung! Hier nun der Gesamtkatalog der Propagandamaschinerie der personalwerblichen Veranstaltungen im 1.Quartal 2013: http://www.harald-thome.de/media/files/BW-Propagandaveranstaltungen-1-2013.pdf


Neue Folien im Netz
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Dann will ich mal darauf hinweisen, dass ich seit langem, wieder mal neue Folien zum SGB II im Netz habe, in denen eine Reihe Änderungen eingearbeitet sind. Diese sind hier zu finden: http://www.harald-thome.de/media/files/Folien-SGB-II—04.12.2012.pdf

 

Harald Thomé
Fachreferent für Arbeitslosen- und Sozialrecht
Rudolfstr. 125
42285 Wuppertal

www.harald-thome.de
info@harald-thome.de

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