Heute veröffentlichen wir den 31. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 31. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 31/2022 vom 14.08.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Gesetzesentwurf zum Bürgergeld vorgelegt
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Das BMAS hat den Gesetzesentwurf zum sog. „Bürgergeld“ vorgelegt. Tacheles ist im Rahmen der Verbändeanhörung am Gesetzgebungsverfahren beteiligt, dies werden wir selbstverständlich umfassend tun.
Den Gesetzesentwurf und umfassende Synopsen der geplanten Änderungen sind auf der Tachelesseite zu finden: https://t1p.de/8asbs

In den nächsten Tagen wird es dazu von Tacheles ein Papier geben, in dem die ganzen Änderungen zusammengefasst und erklärt sind und danach auch unsere Stellungnahme im Gesetzgebungsverfahren. Wer das unverzüglich mitbekommen will, soll gelegentlich auf die Tachelesseite schauen. Derzeit ist der Kram noch in Arbeit.

2. Sozialproteste in Wuppertal: am 19. August zum 10-jährigen Jubiläum des kommunalen Jobcenters Wuppertal – Protestierende sind eingeladen!
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Das Jobcenter Wuppertal hat zu einer Jubiläumsveranstaltung eingeladen. Zum 19.08.2022 ab 10 Uhr in die Stadthalle Wuppertal. In trauter Runde soll auf die letzten 10 Jahre als kommunales Jobcenter zurückgeblickt werden und auch ein Ausblick in die Zukunft steht auf dem Programm. Tacheles e.V. wurde nicht eingeladen, aber natürlich haben wir zu diesem Anlass auch einiges zu sagen und kommen trotzdem. Und zwar zu einer Versammlung vor der Stadthalle.

Wir werden uns ab 09:30 Uhr mit Lautsprecher und Transparenten zu einer Kundgebung vor der Stadthalle einfinden. Dazu laden wir herzlich ein.

Das kommunale Jobcenter Wuppertal ist keineswegs ein Erfolgsmodell, das man feiern kann. Vielmehr pflegt es eine sehr eigene restriktive Rechtsauslegung, begünstigt durch die fehlende Fachaufsicht der Bundesagentur für Arbeit.

Das kommunale Jobcenter Wuppertal ist keine Erfolgsgeschichte, sondern schafft Rahmenbedingungen für Willkür und rechtswidriges Agieren. Damit ist das kommunale Jobcenter Wuppertal für schleichende Entrechtung der Leistungsberechtigten in unserer Stadt verantwortlich!

So geht zum Beispiel, das Jobcenter Wuppertal im Bereich der Unterkunftskosten maximal restriktiv vor und kürzt, trotz derzeit anderslautender Rechtslage, regelmäßig Mieten.

Die Behörde ist zudem die Erfüllungsgehilfin einer Arbeitsmarktpolitik, die nicht die nachhaltige Förderung der Leistungsberechtigten im Blick hat, sondern die Verwirklichung von fiktiven Integrationsquoten.

Die Preise steigen, die Bezüge der Verantwortlichen auch und die Diäten der Politiker*innen sowieso, nur die Regelleistungen der Hartz IV-Beziehenden nicht. Hier sind jetzt konkrete Hilfen nötig.

Auf unserer Kundgebung werden wir uns positionieren zu den aktuellen Entwicklungen, unsere Forderungen formulieren und zudem aus unserem Beratungsalltag berichten.

Dabei wird es um die Abschottung der Geschäftsstellen genauso gehen wie um Einstellung von Leistungen, schier endlos lange Bearbeitungszeiten, maximal restriktive Auslegung von Rechten und Vieles mehr. Gerne lassen wir auch Betroffene zu Wort kommen.

  • Gegen Willkür des Jobcenters Wuppertal
  • Gegen überlange Bearbeitungszeiten
  • Gegen rechtswidrige Mietkürzungen
  • Erhöhung der Regelsätze auf mindestens 600 € plus Inflationsausgleich!
  • Erstattung der tatsächlichen Stromkosten im Rahmen der Unterkunftskosten!

Protestversammlung am Freitag, den 19.8.2022,

ab 9:30 Uhr am Haupteingang der Stadthalle, Johannisberg 40, 42103 Wuppertal, Fußläufig vom Hbf
Dauer der Veranstaltung, bis max. 13 Uhr

Nachtrag: nach Verbreitung unseres Aufrufs, haben wir noch eine nachträgliche Einladung bekommen, sind aber nunmehr leider verhindert.

Aufruf: https://t1p.de/v88zr

Wir laden zu unserer Versammlung ein und denken, dass es sich durch das 9 – EURO – Ticket die ein oder anderen auch erlauben können, einen Ausflug nach Wuppertal vorzunehmen.

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3. Newsletter von Volker Gerloff, ua mit einer Einschätzung der BSG Entscheidung zur „Zwangsverpartnerung“ von Geflüchteten
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Auszug: Das BSG hat am 11.08.2022 über die „Zwangsverpartnerung“ im AsylbLG verhandelt und einen Vergleich vorgeschlagen. Danach wurde die Verhandlung vertagt, damit die Parteien über den Vergleich nachdenken können. Es ist also noch nicht vorbei.

In dem Terminsbericht des BSG wird zumindest ausdrücklich erklärt, dass das BSG „ernstliche verfassungsrechtliche Bedenken“ gegen die gesetzliche Regelung hat.
Der NL zum Download: https://t1p.de/hp7eo

4. Stellungnahme des Flüchtlingsrates Berlin zu den Leistungskürzunge nach § 2 AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften beim BVerfG
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Diese umfassende und lesenswerte Stellungnahme ist jetzt online. Sie wurde zum anlässlich eines Aussetzungs- und Vorlagebeschluss des SG Düsseldorf zur Frage der Verfassungsmäßigkeit der seit September 2021 geltenden Leistungssätze nach § 2 AsylbLG für Alleinstehende in Sammelunterkünften geschrieben. Für diese Stellungnahme hatte ich im Newsletter um Beteiligung an einer Umfrage zur Situation in Unterkünften gebeten. Diese wurde rege getan. Die Stellungnahme gibt es hier: https://t1p.de/ygr4i

5. VZ: Was tun bei Beitragsschulden in der privaten Krankenversicherung?
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Infos der VZ: Wer seine Beiträge für die Private Krankenversicherung (PKV) nicht zahlen kann, verliert seine Versicherung nicht. Es ist eine Umstellung in den Notlagentarif vorgesehen. Ihre Rechte und Gestaltungsmöglichkeiten in einem solchen Fall sollten Sie kennen. Mehr dazu hier: https://t1p.de/l3dcr

6. Zum Thema Anrechnung der sog. Energiepauschale in Höhe von 300 EUR im Sozialrecht
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Bei Arbeitnehmer*innen, die am 01. September 2022 in einem Dienstverhältnis stehen, soll die Auszahlung im September zusammen mit der Gehaltszahlung über den Arbeitgeber erfolgen. Zu den Berechtigten gehören auch kurzfristig und geringfügig Beschäftigte („Minijobber“) sowie Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft, insofern es sich um das erste Dienstverhältnis handelt.
Weitere Infos zu den Details und Voraussetzungen auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: https://t1p.de/wfgr6
Wichtig: die Energiepauschale ist bei einkommensabhängigen Sozialleistungen nicht als Einkommen zu berücksichtigen, so § 122 EstG. https://t1p.de/3m71n

Hier ist damit zu rechnen, dass das in dem ein oder anderen Fall schiefgehen wird. Daher sollte in der Beratung darauf geachtet werden.

7.  KdU Richtlinien auf Aktualität überprüfen
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Wir veröffentlichen die uns bekannten kommunalen Richtlinien (KdU/Erstausstattung/BuT). Hier möchte ich alle Newsletterleser*innen bitten, zu prüfen, ob ihr ggf. aktuelle Richtlinien vorliegen habt oder welche auf den Webseiten eurer Jobcenter veröffentlicht sind, und, wenn ja, mir diese bitte zu übersenden. Auch cool wäre, wenn diejenigen, die ein bisschen Zeit haben, mal eine Internetrecherche für die eigene und Nachbarkommunen durchführen könnten. Die Datenbank ist hier:   https://t1p.de/ixqj

Und dann die aktuellen Richtlinien bitte übersenden, gerne auch über den angebotenen Download.

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Mehr Informationen aus diesem NEWSLTTER inklusive Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link bei

aufrufen und nachlesen!

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