Neue Wahlordnung zum LPVG in Kraft

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 29.10.2011 ist eine modifizierte Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz von NRW in Kraft getreten. Das heißt, dass die alte Wahlordnung in einigen Teilen an die Veränderungen durch das neue LPVG angepasst worden ist, was eine unbedingte Notwendigkeit darstellt. Die komplette Wahlordnung könnt Ihr durch einen Klick auf den nachstehenden Link in ihrer Gänze lesen: http://www.verdi-bub.de/fileadmin/Dokumente/Gesetze/WO_LPVG_NW.pdf . Es sind nur ganz wenige Änderungstexte. Diese Änderungstexte findet ihr unmittelbar im Anhang.

Wir wünschen Euch viel Spaß beim Lesen und Verstehen für den AK

mit kollegialen Grüßen
Manni Engelhardt –Koordinator-

Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.)
Ausgabe 2011 Nr. 22 vom 28.10.2011 Seite 493 bis 500

Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Normstruktur :

Normkopf

Norm

Normfuß

Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

2035

Verordnung zur Änderung
der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz

Vom 18. Oktober 2011

Auf Grund des § 109 des Landespersonalvertretungsgesetzes vom 3. Dezember 1974(GV. NRW. S. 1514), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2011(GV. NRW. S.348), wird verordnet:

Artikel 1

Die Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz vom 20. Mai 1986(GV. NRW. S.485), zuletzt geändert durch die Verordnung zur Änderung der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz vom 4. März 2008(GV. NRW. S.184), wird wie folgt geändert:

1. Die Inhaltsübersicht erhält im Ersten Abschnitt des Fünften Kapitels folgende Fassung:

„Erster Abschnitt:
Polizei aufgehoben“.

2. In § 1 Absatz 1 Halbsatz 1 wird das Wort „geeignete“ gestrichen.

3. § 42 wird aufgehoben.

4. In § 47 Satz 2 wird die Angabe „der §§ 94 Satz 1 Nr.1 und 96 Abs. 1 Nr. 1“ durch die Angabe „des § 96 Absatz 1 Nummer 1“ ersetzt.

5. In § 50 wird die Zahl „2012“ durch die Zahl „2017“ ersetzt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Verkündung in Kraft.

Düsseldorf, den 18. Oktober 2011

Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen

Die Ministerpräsidentin

Hannelore K r a f t

Die Ministerin
für Schule und Weiterbildung,
zugleich für den
Minister für Klimaschutz, Umwelt,

Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Sylvia L ö h r m a n n

Der Finanzminister

Dr. Norbert W a l t e r-B o r j a n s

Der Minister
für Wirtschaft, Energie,
Bauen, Wohnen und Verkehr

Harry Kurt V o i g t s b e r g e r

Der Minister
für Inneres und Kommunales

Ralf J ä g e r

Der Minister
für Arbeit, Integration und Soziales,
zugleich für die
Ministerin für Bundesangelegenheiten,
Europa und Medien

Guntram S c h n e i d e r

Der Justizminister

Thomas K u t s c h a t y

Die Ministerin
für Innovation, Wissenschaft und Forschung

Svenja S c h u l z e

Die Ministerin
für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport

Ute S c h ä f e r

Die Ministerin
für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter

Barbara S t e f f e n s

GV. NRW. 2011 S.497

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