Nachprüfbar und beweiskräftig wurde uns als AK versichert, dass gegen den gefeuerten Ex-Studentenwerks-Geschäftsführer Dirk Reitz eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet worden ist!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
 
als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) sind wir heute über einen Informaten wieder mit einer Neuigkeit über die jüngste Affäre des Studentenwerks Aachen – A.ö.R.- (http://www.ak-gewerkschafter.de/2020/07/24/das-studentenwerk-aachen-kommt-einfach-nicht-zur-ruhe-ein-neuer-skandal-schuettelt-es-durch-sein-geschaeftsfuehrer-dirk-reitz-wurde-gefeuert/) beschickt worden.
 
Nachprüfbar und beweiskräftig wurde uns als AK versichert, dass gegen den gefeuerten Ex-Studentenwerks-Geschäftsführer Dirk Reitz eine Strafanzeige wegen des Verdachts der Untreue erstattet worden ist.
 
 
 
Der Straftatbestand der Untreue gemäß § 266 StGB ist einer der komplexesten Tatbestände im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts.
 

Strafgesetzbuch (StGB) § 266 Untreue

(1) Wer die ihm durch Gesetz, behördlichen Auftrag oder Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, mißbraucht oder die ihm kraft Gesetzes, behördlichen Auftrags, Rechtsgeschäfts oder eines Treueverhältnisses obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 243 Abs. 2 und die §§ 247, 248a und 263 Abs. 3 gelten entsprechend.

Die Untreue gemäß § 266 StGB kann also mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe sanktioniert werden. In besonders schweren Fällen kann diese Straftat mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren sanktioniert werden. Sobald die verhängte Freiheitsstrafe über den Zeitraum von zwei Jahren verhängt wird, kann sie nicht mehr zur Bewährung ausgesetzt werden.
 
Unsere Einschätzung der Sache ist die, dass auch diese Strafanzeige durch das „JURISTISCHE TOLLHAUS“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=juristisches+tollhaus) in der „BANANENREPUBLIK DEUTSCHLAND“ (http://www.ak-gewerkschafter.de/?s=bananenrepublik+deutschland) ausgehen wird, wie das HORNBERGER SCHIESSEN.
 

Diesen Beitrag haben wir als XVIII. UPDATE in den Leitartikel gepostet. Wir bleiben auf jeden Fall am Thema dran.
 
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
 
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