Links #37

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Universitätskliniken Gießen und Marburg. Öffentlich-rechtliche Arbeitgeber müssen bei Privatisierungsvorhaben Arbeitnehmerrechte stärker berücksichtigen. Dies gilt insbesondere dann, wenn die öffentliche Hand nicht nur Arbeitgeber ist, sondern zugleich die gesetzliche Grundlage für die Privatisierung selbst schafft und dabei Rechte von Beschäftigten beschränken will.

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