Kollege Wolfgang Erbe informiert über den jüngsten (IG-METALL-) STAHLAKTIONSTAG!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Kollege Wolfgang Erbe (http://ak-gewerkschafter.com/?s=wolfgang+erbe) berichtet über den jüngsten (IG-METALL-) STAHLAKTIONSTAG!

Wir haben seinen Bericht nachstehend zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme auf unsere Homepage gepostet.

Dem Wolfgang sagen wir ein herzliches Dankeschön für seine Mühen. Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Kollege Wolfgang Erbe informiert:

IG-Metall-Aktionstag in Duisburg

Wie den Kampf um Arbeitsplätze und Umweltschutz führen?

12.000 Stahlarbeiterinnen und Stahlarbeiter aus allen Standorten von thyssenkrupp Steel (tkSE) kamen zum Stahlaktionstag am 14. Juni in Duisburg. Allein von Rasselstein Andernach waren zehn Busse gekommen – genauso viel wie von HKM (Hüttenwerke Krupp-Mannesmann) Duisburg-Süd.

Von LL NRW der MLPD/Korrespondenten

Samstag,  17.06.2023,  18:00 Uhr

12.000 Stahlarbeiter waren beim Stahlaktionstag (rf-foto)

Es gab drei eindrucksvolle Demomärsche zum Kundgebungsplatz, unter anderem von den Azubis aus Duisburg. Auch aus anderen Stahlbetrieben unter anderem von ArcelorMittal, Salzgitter waren Delegationen da. Es gab breite Unterstützung aus der Nachbarschaft und von den Familien, genauso wie von der Montagsdemo Duisburg. Auch Parteifahnen der Linkspartei, der DKP und der MLPD waren zu sehen. Dass der Kampf um Arbeitsplätze und Umwelt zusammengehören, ist inzwischen im Bewusstsein der Kolleginnen und Kollegen verankert. Sie unterstützen auch die Forderung nach Umstellung der Rohstahlproduktion auf das Direktreduktionsverfahren (DRI).

Über den Weg dahin gibt es allerdings zwei gegensätzliche Richtungen

Angeblich geht es dem tkse-Vorstand um die Arbeitsplätze und um den Umweltschutz. Eine wundersame Wandlung vom Saulus zum Paulus? Warum sollte der Vorstand jetzt auf einmal ein Herz für den Umweltschutz und Arbeitsplätze haben. Hat er nicht jahrzehntelang den Umbau auf DRI abgelehnt und mit dem Ausstoß von CO2 erheblich zur begonnenen globalen Umweltkatastrophe beigetragen. Hat er nicht Zehntausende Arbeitsplätze in den letzten Jahren vernichtet? Für ihn gilt nur der Maximalprofit!

Sämtliche Redner der IG Metall oder Betriebsräte forderten – wie der Vorstand – staatliche Subventionen. So sagte der Gesamtbetriebsratsvorsitzende Tekin Nasikol: „Unser Weg in eine grüne Zukunft ist gefährdet, ohne die Milliardenförderung des Bundes stünden Zehntausende Arbeitsplätze im Feuer.“ Es sind aber nicht fehlende Subventionen, sondern es ist der Zwang, Maximalprofite zu erzielen und diese zu steigern, der Arbeitsplätze vernichtet und die Umwelt zerstört. Seit wann ist es Aufgabe des Betriebsrates und der IG Metall, die Kohlen für den Vorstand aus dem Feuer zu holen? Kein Wunder, dass die Zeit „wohlwollend“ von ThyssenKrupp bezahlt wurden und Kollegen mit Minusstunden bedroht wurden, wenn sie nicht teilnehmen.

Dass Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) persönlich erschien, zeigt den großen Druck, unter dem die Bundesregierung steht. Sein Herz sei angeblich auch aus „grünem“ Stahl und er stehe an der Seite der Stahlarbeiter, die ihn anfangs ausbuhten. Er gab bekannt, dass die Bundesregierung zu ihrer Zusage stehe, und dass er seit Anfang der Woche auch die Zusage der EU habe, den Bau der ersten DRI-Anlage von tkSE mit 2 Milliarden zu unterstützen. Es ginge lediglich noch um „Kleinigkeiten“, die in den nächsten Wochen geklärt würden.

Er begründete die Zusage für die Subventionen damit, dass die „Transformation“ zum „grünen Stahl“ von einem einzelnen Konzern nicht zu stemmen sei. Ein Eingeständnis der Tatsache, dass die Stahlkonzerne heute nur noch durch die Vergesellschaftung der Investitionen Maximalprofite erzielen und steigern können. Das treibt den Widerspruch zwischen gesellschaftlicher Produktion und Investitionen und der privaten Aneignung durch die Kapitaleigner auf die Spitze. Dieser Widerspruch drängt nach einer Lösung durch die Beseitigung der privaten Verfügungsgewalt über die Produktionsmittel, durch die Diktatur des Proletariats nach einer sozialistischen Revolution.

Habeck begründete allerdings die staatlichen Subventionen auch politisch: Der Erhalt der Stahlindustrie in Deutschland sei für die „Robustheit und Souveränität“ der Wirtschaft und des Standortes Deutschlands notwendig. Mit „Robustheit und Souveränität“ meint er nichts anderes, als die machtpolitische Bedeutung des Zugriffs auf eine eigene Stahlproduktion für die Aufrüstung der Bundeswehr.

Auffällig bei allen Rednern der IG Metall war, dass sie sich ausschließlich auf die Bundesregierung bezogen. Ganz im Sinne der Klassenzusammenarbeit fiel kein Wort der Kritik am TK-Vorstand! Dabei gab Minister Habeck bekannt, dass es nicht am Willen der Regierung fehle, tkse zu subventionieren. Der Grund dafür liege darin, dass tk sich dazu äußern müsse, den Stahlbereich nicht an ausländische Konkurrenten zu verkaufen, und dass das Monopol die gesamte Rohstahlproduktion auf DRI umstellen muss. Die Redner verloren auch kein Wort über die mit der Einführung des DRI mögliche Arbeitsplatzvernichtung!

Ein Kontrastprogramm dazu bildeten die MLPD, die Kohlegenzeitung Stahlkocher und die Duisburger Montagsdemo!

Sie lehnten die staatlichen Subventionen ab, weil sie letztlich aus den Taschen der breiten Massen gezahlt werden müssen. Sie forderten den Bau von Direktreduktionsanlagen auf Kosten von thyssenkrupp, die 30-Stunden-Woche bei vollem Lohnausgleich, die Einmalzahlung von 3000 Euro und einem monatlichen Lohnnachschlag von 500 Euro!

In vielen Diskussionen zeigte sich eine Unzufriedenheit mit der Regierung und auch eine Kritik am Kapitalismus. Die Drohung, den Standort ohne staatliche Investitionen zu schließen, verunsichert jedoch viele. Obwohl ihnen bewusst ist, dass sie letztlich zur Kassen gebeten werden, sehen sie noch keinen anderen Weg. Aber es bestand eine relativ große Offenheit dafür, sich über die Forderung nach einem gesellschaftsverändernden Kampf und mit dem echten Sozialismus auseinanderzusetzen. Vor allem die Gefahr eines Dritten Weltkriegs und die begonnene Umweltkatastrophe setzen den Kampf um den Sozialismus auf die Tagesordnung. Dem stimmten zwar Kollegen zu, aber es wirken auch noch viele – durch die bürgerliche und kleinbürgerliche Ideologie verbreitete – Vorbehalte. Tiefgehende Gespräche wurden beim Verkauf des aktuellen Buchs von Stefan Engel, „Die Krise der bürgerlichen Naturwissenschaft“, geführt, vor allem anhand des Kapitels zur Umwelt.

https://www.rf-news.de/2023/kw24/wie-den-kampf-um-arbeitsplaetze-und-umweltschutz-fuehren

Thyssen-Krupp Habeck von 12.000 Stahlarbeitern ausgebuht

Beschäftigte kämpfen für grünen Stahl

Stahl-Beschäftigte fordern: „Liefern Sie, Herr Habeck“

Statt Fördergelder gibt es Bürokratie-Wirrwarr. 12 000 Metallerinnen und Metaller fordern Wirtschaftsminister Robert Habeck in Duisburg auf, endlich sein Förder-Versprechen einzuhalten.

 „Unser Weg in eine grüne Zukunft ist gefährdet“, ruft Tekin Nasikkol ins Mikrofon. Der Vorsitzende des Gesamtbetriebsrats der Thyssenkrupp Steel Europe AG verdeutlicht: „Wir können und wir wollen den grünen Stahl herstellen, man muss uns nur lassen.“ 12 000 Metallerinnen und Metaller sehen das genauso: „Stahl ist Zukunft“ rufen sie zurück.“ Sie tragen grüne Westen mit der Aufschrift „Unser Herz aus Stahl hat eine grüne Zukunft“ oder rote T-Shirts, auf denen zu lesen ist: „Stillstand hat noch nie was bewegt.“ Am Ende wird auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck eines der roten T-Shirts tragen.

Politik liefert versprochene Fördergelder nicht

Die Metallerinnen und Metaller sind sauer. In drei Jahren wollen sie in Duisburg mit dem ersten Schritt der klimaneutralen Stahlproduktion beginnen und dafür jetzt eine neue Anlage bauen – doch die Politik liefert ihre versprochenen Fördergelder nicht und gefährdet so die Zukunft der Beschäftigten. „Bundeskanzler, Wirtschaftsminister, sogar der Bundespräsident – alle waren in den letzten Monaten da, noch nicht da ist das versprochene Geld“, bemängelt IG Metall-Vorstandsmitglied Jürgen Kerner, der im Aufsichtsrat des Mutterkonzerns Thyssenkrupp sitzt. Das bringe den Konzern in eine schwierige Situation, denn die neue Anlage ist schon bestellt und der Anlagenbauer braucht jetzt Sicherheit.

Aber auch aus einem anderen Grund tickt die Uhr. Gesamtbetriebsratsvorsitzender Tekin Nasikkol erklärt: „Überall auf der Welt wird in neue Anlagen für grünen Stahl investiert. Wenn wir jetzt nicht den Einstieg schaffen, schnappen uns die anderen die Kunden weg und es ist der Ausstieg.“

Berlin und Brüssel streiten noch

Um klimaneutral Stahl zu produzieren, müssen Hochöfen durch Direktreduktionsanlagen ersetzt werden. Doch diese kosten viel Geld. Thyssenkrupps erste Anlage wird rund zwei Milliarden Euro kosten. Und das ist nur die erste. Diese Investitionen können die Unternehmen nicht alleine stemmen. Nach ordentlichem Druck der IG Metall hat die Politik zwei Punkte verstanden. Erstens, die Stahlbranche ist systemrelevant für die deutsche Wirtschaft. Und zweitens: Die Industrie wird es in Deutschland nicht mehr geben, wenn sie keine finanzielle Unterstützung bekommt beim Umbau hin zu einer klimaneutralen Produktion. So versprach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck der heimischen Stahlindustrie die nötigen Fördergelder.

Doch kaum soll in Duisburg jetzt die erste Anlage im industriellen Maßstab gebaut werden, knirscht es im Getriebe. Die Gelder der Politik sind noch nicht da, denn in Brüssel hat die Politik noch nicht den Weg für diese Investitionen geebnet. Zwar hatten sich die Bundesregierung und die Europäische Kommission geeinigt – der Umstieg auf grünen Stahl darf mit Staatsgeld unterstützt werden, doch gerade streiten Brüssel und Berlin erst noch, wie hoch die Staatszuschüsse sein dürfen.

Habeck beteuert: Geld kommt

Das ganze Hickhack um die Fördergelder hatte zwischenzeitlich dazu geführt, dass aus dem Bundeswirtschaftsministerium zu hören war, es könne vielleicht nicht komplett seine Förderzusagen einhalten. Doch den Rückzug vom Versprechen lies die IG Metall nicht gelten und ermahnte den Bundeswirtschaftsminister in einem offenen Brief, seine Zusagen einzuhalten. Das und die Ankündigung des Aktionstages mit Tausenden Metallerinnen und Metallern erhöhte den Druck und zeigte Wirkung.

Gut eine Woche vor dem Aktionstag der IG Metall fuhr Habeck daraufhin in die Konzernzentrale des Traditionsunternehmens und beteuerte, das Geld werde kommen. Und auf dem Aktionstag hatte er gute Nachrichten im Gepäck: „Am Montag kam ein Schreiben aus Brüssel, dass wir die gesamte Förderung machen können“, berichtet der Minister. Doch dann schob er nach: „Was fehlt ist ein bisschen Diskussion über das Kleingedruckte.“ 12 000 Metallerinnen und Metaller quittieren den Nachschub mit Buh-Rufen und einem Trillerpfeifenkonzert.

Politik hat Hausaufgaben bisher nicht gemacht

In Deutschland laufen 13 Hochöfen – alle müssen durch Direktreduktionsanlagen ersetzt werden und schon bei den ersten Anlagen gibt es Probleme, Thyssenkrupp ist da kein Einzelfall. Auch an der nötigen Infrastruktur mangelt es vielerorts. Die Direktreduktionsanlagen benötigen Wasserstoff, um so klimaneutral Stahl herzustellen. Doch es fehlt an Pipelines für den Transport sowie einen deutlich erhöhten Ausbau der erneuerbaren Energien, die man zu Herstellung von grünem Wasserstoff braucht. Und dann sind da noch die hohen Energiekosten. Damit die Stahlbetriebe in Deutschland wettbewerbsfähig produzieren können, braucht es einen Industriestrompreis, fordert die IG Metall. Doch insbesondere Finanzminister Christian Lindner wehrt sich noch.

Hickhack der Politik verunsichert ganze Industrie

Alles zusammen macht nicht nur die Beschäftigten von Thyssenkrupp Steel nervös. „Auch bei uns stehen Investitionen vor der Tür. Und auch wir haben noch keinen offiziellen Förderbescheid erhalten“, berichtet Wolfgang Kleber, Betriebsratsvorsitzender von ArcelorMittal in Duisburg. Was gerade bei Thyssenkrupp geschehe, verunsichere die Beschäftigten an seinem Standort zutiefst. Deshalb verdeutlicht der Metaller: „Die Bundesregierung hat eine Zusage gemacht. Jetzt muss sie sich auch daran halten. Dieses Hickhack versteht keiner. Stahl hat nur eine Zukunft, wenn wir jetzt die Weichen stellen. Die Regierung muss sich entscheiden: Will sie noch eine Stahlproduktion in Deutschland, oder nicht? Wir machen jetzt Druck.“

Investitionen in grünen Stahl haben größten Effekt

Auch bei HKM versteht man nicht, wieso nicht längst das Geld auf dem Tisch liegt. „Wenn Robert Habeck die ökologische Wende ernst meint, dann muss er jetzt handeln. Stahl ist ein großer CO2-Erzeuger. Jeder Euro, der in unserer Branche investiert wird, wirkt sich doppelt und dreifach positiv auf unsere Klimabilanz aus“, verdeutlicht Marco Gasse, Betriebsratsvorsitzender HKM Duisburg. Gasse betont: „Deshalb verstehe ich nicht, warum der Wirtschaftsminister jetzt zögert und sich Berlin und Brüssel gegenseitig den schwarzen Peter zuschieben. Wir bei HKM sind dringend darauf angewiesen, dass die Transformation endlich losgeht. Dazu brauchen wir Investitionen und Sicherheit.“

Habeck verspricht ganze Stahlindustrie zu transformieren

Nachdem Wirtschaftsminister Habeck sein Versprechen zu den Fördergeldern beim Stahlgipfel nur erneuern konnte, gab er aber den Beschäftigten der Stahlindustrie ein neues ab: „Ich will, dass die gesamte Stahlindustrie in Deutschland transformiert wird.“ 12 000 Metallerinnen und Metaller waren Zeuge und Tekin Nasikkol betont: „Wir nehmen Sie beim Wort, Herr Habeck!“

https://www.igmetall.de/stahl-ist-zukunft/beschaeftigte-kaempfen-fuer-gruenen-stahl

In Duisburg wurde der Wirtschaftsminister von Stahlarbeitern ausgebuht. Doch Habeck kam mit einer Hoffnung zur Demo der Thyssen-Arbeiter.

https://www.handelsblatt.com/unternehmen/industrie/thyssen-krupp-habeck-von-12-000-stahlarbeitern-ausgebuht/29203520.html?nlayer=Meistgelesen_28954248

VR China – Jugendarbeitslosenquote, die Arbeitnehmer im Alter von 16 bis 24 Jahren umfasst, liegt mit knapp 21 Prozent mittlerweile auf einem Rekordhoch

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Fuer-Chinas-Wirtschaft-sieht-es-duester-aus-article24193858.html

Russland zurück zur faschistischen Zwangsarbeit

Der Autohersteller Avtovaz will nun Strafgefangene beschäftigen, um die PKW-Produktion hochfahren zu können.

Russlands größter Autobauer Avtovaz will staatlichen Angaben zufolge Lücken in seiner Belegschaft mit Strafgefangenen schließen. Die Gefängnisverwaltung in der Industrieregion Samara teilte mit, der Lada-Hersteller habe sie wegen der äußerst angespannten Lage auf dem Arbeitsmarkt um Zuteilung von Häftlingen gebeten, die zu Zwangsarbeit verurteilt worden seien. Dies sei bei einem Treffen von Vertretern beider Seiten erörtert worden.

https://www.n-tv.de/wirtschaft/Russischer-Autobauer-Avtovaz-fragt-nach-Zwangsarbeitern-article24191826.html

Wolfgang Erbe

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Eine Antwort zu Kollege Wolfgang Erbe informiert über den jüngsten (IG-METALL-) STAHLAKTIONSTAG!

  1. Wolfgang Erbe sagt:

    ZWANGSARBEIT IN DEUTSCHLAND? – ABER JA …
    Gefängnissinsassen – Zwangsarbeit zu Sklavenlöhnen ohne Rentenversicherungsschutz – folgende Situation haben wir auch heute im Jahr 2023!
    Der DGB Deutsche Gewerkschaftsbund muß endlich die Gefangenengewerkschaft als Mitgliedsgewerkschaft anerkennen!
    https://ggbo.de/
    „Zwangsarbeit“ zur Resozialisierung?
    Das Thema ist insgesamt für das höchste deutsche Gericht kein neues. Zunächst hatte es 1988 erklärt, dass „Zwangsarbeit“ in der Haft zulässig sei, aber betont, dass sie nach Entstehung und Ziel von Artikel 12 Grundgesetz nicht zur Herabwürdigung führen darf, wie etwa in totalitären Staaten.
    Zwangsarbeit ist (nur) bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
    Grundgesetz: Artikel 12, Satz 3
    Zehn Jahre später hieß es dann, Haft-Arbeit dürfe nur als ein Mittel der Resozialisierung verpflichtend sein, und sie wirke nur bei „angemessener Anerkennung“ mit einem deutlichen Vorteil auch für die Gefangenen. Damals gab es nach Bundesrecht fünf Prozent des Durchschnittslohns „draußen“ und eine Erhöhung auf neun hielt das Gericht 2002 für eben „noch vertretbar“.
    Seit September 2006 sind jedoch die Länder für den Strafvollzug zuständig und damit auch für Arbeitspflichten und Vergütungen. Geändert hat sich an denen seither kaum etwas – obwohl Karlsruhe Ende 2015 noch einmal klar gemacht hatte, dass auch sie „wichtig für die Resozialisierung“ seien.
    „Sozialabgabenfreie Reserve-Armee“
    Dass diesem Hinweis nun etwas Zählbares folgt, hoffte auch Manuel Matzke von der Gefangenen-Gewerkschaft – Bundesweite Organisation (GGBO): „Wir hoffen auf ein Urteil, das wegweisend ist“, sagte er bei MDR AKTUELL, dass die Länder angehalten werden, ihre Vergütungsverordnungen zu überarbeiten.

    So aber sei das „einfach eine Ausbeutung“, kritisierte der GGBO-Sprecher, die einer „sozialabgabenfreien Reserve-Armee“ für die Wirtschaft mit Hilfe der Justiz. Deren Anerkennung und Wertschätzung aber „funktioniert in erster Linie mit einer angemessenen Vergütung“.

    https://www.mdr.de/nachrichten/deutschland/gesellschaft/gefangenen-arbeit-verguetung-vor-urteil-bverfg-100.html
    https://ggbo.de/urteil-kommt-der-mindestlohn-im-gefaengnis/
    Auch 2020 noch aktuell: Die Forderung nach Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung
    1977 trat das reformierte Strafvollzugsgesetz in Kraft. Dort war angekündigt, die Paragrafen zur Sozialversicherung solle „durch besonderes Bundesgesetz (…) in Kraft gesetzt“ werden. Geplant war unter anderem, arbeitende Gefangene in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Das versprochene Bundesgesetz wurde jedoch bis heute nicht erlassen, geregelt sind bislang lediglich die Unfall- und die Arbeitslosenversicherung, Strafgefangene haben zudem keinen Anspruch auf Kranken- und Pflegeversicherung während der Haft.
    Wer von den derzeit rund 50.500 Strafgefangenen in Deutschland (Stand 31.3.2019) längere Zeit inhaftiert ist, dem droht die Altersarmut. Denn die Arbeit im Gefängnis wird schlecht entlohnt: Der durchschnittliche Stundenverdienst betrug im Jahr 2016 nach den Angaben der Bundesregierung 1,58 Euro, was einem durchschnittlichen Tagesverdienst von 12,55 Euro entspricht und weit unter dem gesetzlichen Mindestlohn liegt. Selbst in der höchsten Vergütungsstufe der Strafvollzugsordnung wird damit ein Stundensatz von weniger als 2 Euro erreicht. Zudem erwerben Strafgefangene keine Rentenansprüche – Menschen, die lange Zeit inhaftiert sind, werden also doppelt bestraft: Sie stehen nach ihrer Entlassung oft ohne Wohnung da, sind ohne familiäre Unterstützung und müssen befürchten, spätestens im Alter zum Sozialfall zu werden. Strafgefangene bekommen also durch den niedrigen Lohn und den Ausschluss aus der Rentenversicherung noch lange nach der Haft die Folgen ihrer Taten zu spüren.
    Die im Strafvollzug real erreichten „Arbeitsentgelte“ sind mit Blick auf die Alterssicherung ungenügend, insofern bei der Rentenberechnung ein Verdienst in Höhe des tatsächlich erzielten Einkommens angesetzt wird. Aus diesem Grund diskutiert man in diesem Rahmen stets über entsprechend höhere fiktive Beitragsbemessungsgrundlagen. In Anlehnung an die Pläne von 1976 fordert das Grundrechtekomitee als Bezugsgröße einen Satz von 90%.
    Die Zeit in Haft wird bei der Rentenberechnung zudem nicht berücksichtigt, anders bei Studium, Mutterschaft oder Arbeitslosigkeit: Es ist, als würden Strafgefangene gar nicht existieren. Ihnen steht zwar grundsätzlich die Möglichkeit offen, sich freiwillig zu versichern, die notwendigen Beiträge müssten sie dann selbst entrichten. Angesichts ihrer äußerst geringen Verdienste stellt aber selbst der zu entrichtende Mindestbeitrag von aktuell 83,70 Euro pro Monat eine Überforderung dar. Zudem sei angemerkt, dass in deutschen Gefängnissen bundesweit knapp 39.000 Strafgefangene arbeiten, was 77% der Inhaftierten entspricht: 11.500 Menschen arbeiten aus verschiedenen Gründen nicht. In einigen Bundesländern – etwa in Sachsen und im Saarland – stehen nur knapp mehr als 50% aller Strafgefangenen in einem Arbeitsverhältnis. Die Forderung nach einer Einbeziehung von arbeitenden Strafgefangenen in die Rentenversicherung käme also einer Vielzahl von Personen zugute. Aber nicht allen.
    Eine Petition für die Würde von Strafgefangenen
    2011 hatte das Grundrechtekomitee zusammen mit der Humanistischen Union, dem Strafvollzugsarchiv Bremen, der Bundesarbeitsgemeinschaft für Straffälligenhilfe, der Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen und weiteren Organisationen eine Petition eingereicht: „Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Gefangene, die im Strafvollzug einer Arbeit oder Ausbildung nachgehen, werden in die Rentenversicherung einbezogen. Die seit über 30 Jahren suspendierten §§190-193 des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) werden gemäß § 198 Abs. 3 StVollzG – in angepasster Form – in Kraft gesetzt.“ Drei Argumente waren dabei zentral:
    – Die Einbeziehung in die Rentenversicherung ergibt sich aus dem Wiedereingliederungsauftrag des Strafvollzuges, denn eine eigenverantwortliche Lebensführung nach der Entlassung bedarf der sozialen Absicherung.
    – Die Würde des arbeitenden Strafgefangenen wird angetastet, wenn seine Arbeitszeiten keine (sozialversicherungsrechtliche) Anerkennung finden.
    – Das Gleichheits- und das Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes werden verletzt, wenn die Arbeit im Strafvollzug nicht mit üblicher Arbeit gleichgesetzt wird.
    Weiterhin hieß es in der Begründung unserer Petition: „Zusätzlich zu solchen grundrechtlichen Erwägungen hat der Ausschluss der Gefangenen aus der Rentenversicherung – neben der geringen Entlohnung – konkrete praktische negative Folgen: Wegen der großen Versicherungslücken durch Haftzeiten beträgt die Rente im Alter eine Höhe, von der niemand leben kann. Bei längerer Inhaftierung kann es passieren, dass die rentenrechtlich vorausgesetzten Zeiten gar nicht erfüllt sind. Bei der Erwerbsminderungsrente kann sich eine mehr als zweijährige Haft bereits so auswirken, dass schon erworbene Anwartschaftszeiten sogar entwertet werden. Dies bedeutet eine Verletzung des in Artikel 14 Grundgesetz verbürgten Grundrechts auf Eigentum.“ .
    Zu Beginn hielt der Gesetzgeber die Einbeziehung von Strafgefangenen in die sozialen Sicherungssysteme für „unentbehrlich“ und betonte, dass es „nicht gerechtfertigt ist, neben den notwendigen Einschränkungen, die der Freiheitsentzug unvermeidbar mit sich bringt, weitere vermeidbare wirtschaftliche Einbußen zuzufügen“ (BT-Drs. 7/918, 67). In den Jahren 1979 und 1981 hatte es zwei vergebliche Versuche gegeben, das Gesetz zu erlassen (BT-Drs. 8/3335 und 9/566). Beide Gesetzentwürfe scheiterten am Widerstand des Bundesrates. In dem Statement der Bundesregierung zu dessen Stellungnahme war 1981 sogar von einem „Gesetzesbefehl“ die Rede.
    2018 – Ein neuer Anlauf ohne Konsequenz
    Seitdem hatten sich Fachministerkonferenzen der Länder des Themas angenommen, die Justizministerkonferenzen hatten sich wiederholt für eine Einbeziehung ausgesprochen. Zuletzt hatte die Justizministerkonferenz der Länder im Juni 2018 einen neuen Anlauf versucht, die in Haft arbeitenden Strafgefangenen in die gesetzliche Rentenversicherung aufzunehmen. Wieder wurde dies als „sinnvoll“ erachtet (Beschluss TOP II.26, 6./7. Juni 2018) – Das Gremium hielt dies aber bereits vor zehn Jahre schon für „sinnvoll.“ Die Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz Dr. Katarina Barley wurde aufgefordert, sich bei dem Bundesminister für Arbeit und Soziales Hubertus Heil für eine entsprechende Änderung des 6. Sozialgesetzbuches (SGB VI) einzusetzen, die keine zusätzliche Belastung der Länderhaushalte verursache. Auch die Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) begrüßte den letzten Vorstoß, sprach sich (TOP 5.14, 5./6. Dezember 2018) allerdings zugleich gegen eine für die Länderhaushalte kostenneutrale Änderung des SGB VI aus, falls diese mangels Beitragszahlungen zu Lasten der Versicherten gehen würde. Sie fürchten, der Bund könnte die Rentenbeiträge auf die Arbeitgeber*innen und Arbeitnehmer*innen abwälzen.
    Das Komitee hatte 2018 nach dem Beschluss der Justizminister*innen alle Landesjustizministerien angefragt, wie sie den Beschluss umzusetzen gedenken. Nicht alle reagierten, die meisten Antworten blieben oberflächlich und allgemein. Nur eine Antwort war gehaltvoll – im negativen Sinne. Die Antwort des Justizministers Tobias Berger in Schleswig-Holstein vom 23. Mai 2019 diskutiert die berufliche Qualifizierung von Strafgefangenen gegen die Forderung nach der Einbeziehung in die Rentenversicherung:
    „Der tatsächliche Rentenbezug trifft in den allermeisten Fällen erst Jahrzehnte nach der Haftentlassung ein. Eine Wirkung auf die Wiedereingliederung in die Gesellschaft nach der Haft kann also in der Regel nicht angenommen werden bzw. ist nicht empirisch belegt. Durch eine Einbeziehung würde sich zudem in den allermeisten Fällen keine Verbesserung der finanziellen Situation beim Renteneintritt ergeben, da bereits bei Haftantritt eine Erwerbsbiographie gegeben ist, die einer eigenständigen Altersversorgung absehbar unumkehrbar entgegensteht. Im Bedarfsfall können ebenso wie in anderen Bedarfsfällen ohne haftbedingte Versorgungslücken Ansprüche aus dem sozialen Sicherungssystem des AGB XII (Grundsicherung, Wohngeld) geltend gemacht werden. Eine sehr große Bedeutung kommt demgegenüber der schulischen und beruflichen Qualifizierung der Gefangenen zu. Die Einbeziehung der Gefangenen erfolgt – da diese darauf angelegt ist, in der Regel direkt nach der Haftentlassung zu einem Leistungsanspruch zu führen – wenn der nahtlose Übergang in den Arbeitsmarkt nicht gelingt.“
    Zuletzt fand die Bundesregierung in einer kleinen Anfrage im März 2019 klare Worte: Da die Länder weiterhin keine Bereitschaft signalisiert hätten, die bei einer Einbeziehung der Strafgefangenen und Sicherungsverwahrten anfallenden Beiträge zu tragen, sehe die Bundesregierung derzeit keine weiteren Schritte vor.
    Fazit
    Zwar ist der Bund für eine entsprechende Gesetzesänderung zuständig, wegen der anhaltenden Weigerung der Länder, für die Arbeit der Inhaftierten die fälligen Rentenbeiträge zu übernehmen, gibt es hinsichtlich der Forderung allerdings keine Fortschritte. Aufgrund des Zieles, möglichst keine finanziellen Mehrkosten zu tragen, verhallt die Forderung nach einer Einbeziehung von Strafgefangenen in die Rentenversicherung ungehört. Im Zuge des Abbaus des Sozialstaats und der Rentenfrage generell rückt das Anliegen zudem in weite Ferne. Auch scheint mir die gesellschaftliche Position zu erstarken, Strafgefangene seien allein für ihr Schicksal verantwortlich, es herrscht wenig Verständnis vor, dass ihre Resozialisierung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
    Perspektivisch erscheint es uns als Grundrechtekomitee daher nötig, weiterhin auf das grundgesetzliche Defizit hinzuweisen und die Einbeziehung der Strafgefangenen in die Rentenversicherung zu fordern. Darüber hinaus sollten wir uns der Forderung nach einem Mindestlohn auch für die Gefangenenarbeit in den Gefängnisbetrieben anschließen, wie dies die Gefangenengewerkschaft GG/BO fordert, sowie die Einbeziehung in die Krankenversicherung. Unsere Aufgabe bleibt es zudem, darauf hinzuwirken, dass die Bedürfnisse und Rechte von Strafgefangenen weiterhin hör- und sichtbar bleiben. Denn der Ausspruch von Fjodor Dostojewski ist bis heute aktuell: „Den Grad der Zivilisation einer Gesellschaft kann man am Zustand ihrer Gefangenen ablesen“.
    Der Beitrag wurde auf der Sitzung des Arbeitskreises „Hilfen für Personen in besonderen sozialen Schwierigkeiten“ beim Deutschen Verein am 23. Jan 2020 in Berlin gehalten und ist Teil des Heftes Informationsdienst Straffälligenhilfe 1/2020 der BAG-S
    https://www.grundrechtekomitee.de/details/auch-2020-noch-aktuell-die-einbeziehung-von-strafgefangenen-in-die-rentenversicherung
    «Arbeitszwang im Strafvollzug»
    Möglichkeiten der Arbeitsverweigerung
    https://direkteaktion.org/197-arbeitszwang-im-strafvollzug/
    https://www.bundestag.de/resource/blob/483624/9e54d174c9c18bea95f3deab0d9097f8/wd-7-155-16-pdf-data.pdf
    https://www.grundrechtekomitee.de/knast-gefangenenhilfe/haftbedingungen
    https://www.grundrechtekomitee.de/knast-gefangenenhilfe/politiken-des-strafens
    Bayern – Nein zum Polizeiaufgabengesetz!
    Auch fünf Jahre nach Inkrafttreten des Polizeiaufgabengesetzes in Bayern gibt es Widerstand dagegen.
    Korrespondenz aus München
    Montag, 19.06.2023, 14:00 Uhr
    Am gestrigen 18. Juni demonstrierten 850 Menschen durch die Münchener Innenstadt. Auch, um zu informieren, welche Auswirkungen wir mit dem Polizeiaufgabengesetz bereits erleben.

    https://www.rf-news.de/2023/kw25/nein-zum-polizeiaufgabengesetz

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