Kollege Ralph Quarten kommentiert unseren Artikel zur 2. Sozialgerichtentscheidung gegen Hartz-IV-Sanktionen!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

unser Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis- (AK-) Mitglied Ralph Quarten (http://ak-gewerkschafter.com/?s=ralph+quarten) hat sich mit unserem Artikel vom 16.09.2015 unter dem Titel „2. Sozialgericht erklärt die Hartz-IV-Sanktionen für verfassungswidrig“ (http://ak-gewerkschafter.com/2015/09/16/2-sozialgericht-erklaert-die-hartz-iv-sanktionen-fuer-verfassungswidrig/) auseinandergesetzt und dazu den nachstehenden Kommentar verfasst.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Ralph Quarten meint:

„Da können der ein oder andere “ Kundenberater“ weiterhin Gott spielen, denn
solange Einzelfallregelungen zugelassen werden und viele aus falschem Stolz
oder aufgrund Burnouts sich nicht in Klageverfahren einlassen, werden Betroffene
seelisch zermürbt.
Das Ziel sollte nicht die schnellstmögliche „Zwangsvermittlung“ sein, um den
Schein einer guten Quote zu wahren, sondern eine dauerhafte
sozialversicherungspflichtige Stelle, an der sich der AN zumindest zu 51%
wohl fühlen kann.
Denn jeder weitere Rückfall in Hartz IV (z.B. nach kurzfristigen
Arbeitsverhältnissen) unterstützt das Prekariat, verschlechtert den
Lebenslauf und vertieft die Zweiklassengesellschaft, was von manchem geldgierigen
Politiker/Innen ja gewollt ist.
Ob die überhaupt sich mit Ihren Diäten Gedanken machen, wie es für die
Betroffenen ist, wenn man in Hartz IV fällt?

Für die kommt es ja sowieso nicht in Frage, weil die auch nach noch so
kurzer Zeit im Amt gute Pensionen erhalten oder danach in irgendwelchen
Aufsichtsräten von Großkonzernen mitmischen!

Wird da die im Grundgesetz angegebene Gleichheit auch gelebt?
mit solidarischen Gruß

der Arbeitnehmer und Gewerkschafter Ralph Quarten“

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