In der „CAUSA OHLEN“ tun sich immer weitere Abgründe auf: Landgericht kann oder will den gesetzlich zuständigen Richter nicht nennen!?

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in der „CAUSA OHLEN“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/causa-ohlen/) tun sich immer mehr Abgründe auf, die das „Paradestück aus dem juristischen Tollhaus“ geradezu weiter abrunden! Am 12. Juli 2014 hatten wir sowohl das sogenannte „Urteil“ der Amtsgerichtsrichterin Freidberg-Grub als auch den Berufungsschriftsatz an das Landgericht in Aachen auf unsere Homepage und in die „CAUSA OHLEN“ gepostet, wie Ihr es durch den Klick auf den nachstehenden Link noch einmal aufrufen könnt:

http://ak-gewerkschafter.com/2014/07/12/amtsgerichtsrichterin-freidberg-grubs-angefochtenes-urteil-und-unser-berufungsschriftsatz-sind-online!

Kurze Zeit später erhielten wir die Mitteilung des Landgerichtes Aachen, dass die Berufungsklage eingegangen sei. Seit diesem Zeitpunkt versuchen wir zu erfahren, wer denn jetzt beim Landgericht der zuständige Vorsitzende Richter oder die zuständige Vorsitzende Richterin ist. Nach der dritten Anmahnung erhielten wir den Bescheid, dass vor der Terminierung nicht bekannt gegeben werden könne, wer für das Verfahren die/der zuständige Vorsitzende Richter/in ist. Dies ist aus diesseitiger Sicht ein Verstoß gegen das Grund Gesetz der „Bananenrepublik Deutschland“, so dass mit Schreiben vom gestrigen Tage (13,08.2014) der Präsident des Aachener Landgerichtes um Abhilfe gebeten wurde. Diesem haben wir 14 Tage Zeit gegeben, um die Angelegenheit ordnungsgemäß zu klären. Der Schritt zum Bundesverfassungsgericht wird bei nichtzufriedenstellender Lösung unverzüglich erfolgen.

Wir stellen als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) die Frage in den Raum, weshalb hier kein gesetzlicher und somit zuständige/r Vorsitzender Richter/in genannt wird? Die Antwort können sich sicherlich viele von uns denken, oder ? 🙂 Der Spekulation ist nunmehr Tür und Tor geöffnet.

Für den AK Manni Engelhardt –Koordinator-

Und hier ist der Brief an den Landgerichtspräsidenten zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme in seiner Gänze:

M. EngelhardtFreunder Landstr. 100,D-52078 Aachen Handy:+49 (0)171 916 14 93 INTERNET : Manni@ManfredEngelhardt.dewww.ak-gewerkschafter.de www.stones-club-aachen.de 
An den Präsidenten des Landgerichtes Herrn Dr. Stefan Weismann (persönlich)

-Justizzentrum-

Adalbertsteinweg 92

52078 Aachen

Aachen, den 13.08.2014

Rechtliches Gehör / Hier Auskunftsbegehren über den gesetzlich zuständigen Richter im Strafverfahren vor dem Landgericht mit dem Aktenzeichen:

73 Ns-801 Js 1344/13-110/14

Sehr geehrter Herr Dr. Weismann,

da ich, trotz mehrfacher Bitte bis dato keine konkrete Auskunft darüber bekommen habe, wer der/die gesetzlich zuständige Vorsitzende Richter im o. g. Berufungsverfahren ist, sehe ich mich gezwungen, Sie mit dieser Angelegenheit zu kontaktieren.

Wie Sie den Anlagen zu diesem Schreiben entnehmen können, habe ich bereits drei Anfragen an Ihre Dienststelle gerichtet. Diese wurden letztendlich mit den lapidaren Hinweisen eines Vorsitzenden Richters am Landgericht, der das entsprechende Antwortschreiben vom 08.08.2014 mit Diewald gezeichnet hat, wie nachstehend zitiert beschieden:

„…ist derzeit eine Beantwortung der Frage, wer für das Verfahren zuständig sein wird, nicht möglich. Dies wird frühestens nach der Terminierung der Fall sein…“.

Ich bitte Sie höflich darum, zu veranlassen, dass ich die Mitteilung darüber erhalte, wer mein/e zuständige/r gesetzliche/r  Vorsitzende/r Richter ist. Dies deshalb, weil das Recht auf den gesetzlichen Richter ein Justizgrundrecht ist, das festlegt, dass für Rechtsstreitigkeiten und Prozesse bereits im Voraus bestimmt sein muss, welches Gericht und welcher Richter zuständig ist (http://de.wikipedia.org/wiki/Gesetzlicher_Richter ).

Sollten Sie innerhalb der kommenden 14 Tage meinem Begehren nicht nachkommen, werde ich unverzüglich Bundesverfassungsgerichtsbeschwerde in der Sache einlegen.

Mit Dank für Ihre Mühewaltung und mit freundlichem Gruß

(Manfred Engelhardt)                                     Anlagenpaket anbei.

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