Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 8. ordentliche NEWSLETTER des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.
(Foto: Regine Blazevic)
Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé – Newsletter 08/2022 vom 28.02.2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Angriffskrieg gegen die Ukraine / Hilfe für Menschen in der Ukraine: Grenzen auf und Abschiebestopp!
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Dieser brutale Angriffskrieg von Putin gegen die Ukraine hat die europäische Nachkriegsordnung nachhaltig verändert. Unsere volle Solidarität und Unterstützung müssen der leidtragenden Bevölkerung in der Ukraine gelten. Tief beeindruckend ist der erbitterte Widerstand, den die Ukrainer*innen leisten um ihr Land zu verteidigen.
Beeindruckend sind auch die weltweiten Proteste gegen diesen imperialen Krieg, aus denen sich gleichzeitig eine ganz neue Bewegung für Demokratie, gegen Imperialismus und für Menschenrechte entwickeln könnte. Eine Bewegung, die die Kraft haben könnte, die Zukunft der Menschen wesentlich zu beeinflussen und Diktaturen zu stürzen.
Es muss jetzt darum gestritten werden, den Krieg zu beenden und eine noch größere humanitäre Katastrophe zu verhindern und dafür alles Erforderliche zu tun.
Konkret sind dabei sind folgende Punkte zu beachten:
1. Ukrainische Flüchtlinge sollen nach Aussage von Innenministerin Nancy Faeser für bis zu 3 Jahre einen vorübergehenden Schutz in der EU erhalten und müssen demnach kein Asylverfahren durchlaufen. Mehr dazu hier: https://t1p.de/itc0
Details zum vorübergehenden Schutz hier: https://t1p.de/uwr8e
Hier umfangreiche Infos zum Aufenthaltsrecht und Sozialleistungen für Geflüchtete aus der Ukraine: https://t1p.de/98mz
2. Geflüchtete aus Drittstaaten: In der Ukraine befinden sich laut UNHCR Geflüchtete aus über 60 Ländern. Sie sind dort entweder auf dem Durchweg nach Europa oder haben in der Ukraine bereits Schutz gefunden. Auch diese Menschen werden Opfer des russischen Angriffskrieges, sie bedürfen des gleichen Schutzes und der Unterstützung wie die ukrainischen Geflüchteten. Gleichzeitig sind in der Ukraine ca. 20 % der Studierenden afrikanischer Herkunft. Diese Studierenden bedürfen ebenso Schutz und Unterstützung. Es zeichnet sich jetzt schon massiver Rassismus an der polnischen Grenze ab.
Alle Flüchtlinge sind Kriegsflüchtlinge, für alle gilt das Völkerrecht, alle Flüchtlinge haben ein Recht auf Schutz vor Gewalt und Krieg. Daher sind alle Menschen an den Grenzen gleich zu behandeln. Sie müssen ein gesichertes Aufenthaltsrecht bekommen, das Recht auf Arbeit und das Recht auf existenzsichernde Sozialleistungen. Wichtig ist auf diese Gruppe der nichtukrainischen Flüchtlinge zu schauen und hier besondere Solidarität zu leisten. Dazu weitere Infos: https://t1p.de/ixq1e
Dazu auch Infos von Proasyl: https://t1p.de/d7iy und eine PM: Fluchtwege offen halten: https://t1p.de/zkio
Zur Praxis: !!Wichtige Informationen für Fliehende aus der Ukraine! Weiterleiten!!
Die PostOst-Community Deutschland hat ein Pad erstellt mit laufend aktualisierten Information zu den Grenzen zur Ukraine. Postet es auf allen Kanälen und leitet es weiter, damit es die Ukrainer*innen und ihre Familie und Freund*innen erreichen!
Die Infos gibt es hier: https://t1p.de/4siji
Erschreckend für mich ist die rot/grün/gelbe Bundesregierung: erst werden jegliche Sanktion und Waffenlieferungen an die Ukraine blockiert, um dann über Nacht – mal eben – 100 Milliarden EUR für eine nie dagewesene Hochrüstung zur Verfügung zu stellen. Scholz ernennt sich zum Kriegskanzler und Deutschland wird Kriegspartei.
Gleichzeitig werden erste Überlegungen den Kohle- und Atomkraftausstieg in Frage zu stellen bekannt.
Besonders fatal dabei ist: seit Jahren, insbesondere seit Beginn der Pandemie, kämpfen Sozialverbände um minimalste Verbesserungen für von Armut betroffene Menschen, für Verbesserungen im Gesundheitswesen und im Lehrbereich, Beschäftigte fordern höhere Löhne und notwendige Ausrüstung. Investitionen in den Klimaschutz sind unabdingbar. Immer kommt die Antwort, dass dafür kein Geld vorhanden sei.
Stattdessen werden arme Menschen würdelos mit wahlweise 20 €, 100 € oder 150 € abgespeist. Aber 100 Milliarden EUR Sondervermögen sind jetzt mal eben vorhanden.
2. Inflation, Energiekosten, Corona und Krieg in Europa – monatlicher Sofortzuschlag von 100 € jetzt!
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Die Lebenshaltungs- und Energiekosten steigen immer weiter, durch den Krieg gegen die Ukraine und den daraus entstehenden Wirtschaftssanktionen und Handelsgüterknappheiten ist mit weiteren drastischen Preissteigerungen zu rechnen.
Die Inflationsrate bzw. „Teuerungsrate“ ist in Deutschland auf dem höchsten Stand seit fast 30 Jahren. Im Januar 2022 lag sie bei 4,9 Prozent im Vergleich zum Januar 2021 (https://t1p.de/o5y7), gleichzeitig haben die Energiepreise um 20,5 % angezogen, die Erzeugerpreise gewerblicher Produkte sind um 25 % gestiegen und die Erzeugerpreise landwirtschaftlicher Produkte sind um 22,1 % gestiegen. (Alle Angaben destatis PM’s 1+2/2022).
Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG waren schon immer unzureichend, nach diesen Preissteigerungen sind jetzt erst recht unzureichend. Die Lebenshaltungs- und Energiekosten müssen aus den Regelleistungen erbracht werden. Im Jahr 2022 sind die Regelsätze um 0,76 % gestiegen.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Regelsatzurteil von 2014 konstatiert, dass die Regelbedarfe „derzeit noch“ verfassungsgemäß seien und für den Fall einer solchen Situation vorgegeben:
Kommt es zu kurzfristig „auftretende[n], extreme[n] Preissteigerungen beim Haushaltsstrom“ sei zwingend eine kurzfristige Anpassung vorgeschrieben (BVerfG 23.7.2014 – 1 BvL 10/12 ua, Rn. 111). Dies wurde in dem Kurzgutachten von Prof. Anne Lenze (https://t1p.de/p9sgs hervorragend rausgearbeitet.
Diese vom BVerfG beschriebene Situation, dass der Regelsatz vorne und hinten wegen der in die Höhe geschnellten Lebenshaltungs- und Energiekosten nicht mehr reicht, liegt jetzt vor.
Daher ist es JETZT an der Zeit, dass es einen Sofortzuschlag von 100 € monatlich geben muss.
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3. Geplante Zuschläge / zum sog. Entlastungspaket ———————————————————–
Die Ampel hat ein milliardenschweres „Entlastungspaket“ angekündigt. Darin sind grundsicherungsrelevant enthalten:
1. Eine „Einmalzahlung“ von 100 EUR, vermutlich für das Jahr 2022. Das bedeutet also eine Unterstützung von 8,33 EUR im Monat.
Der alten Bundesregierung waren diese Menschen immerhin 150 EUR wert, rot/grün/Gelb reduziert das um 1/3.
Laut Papier des Koalitionsausschusses sollen Geflüchtete diese Leistung nicht erhalten.
2. Familien mit von Armut betroffenen Kindern sollen ab dem 1. Juli 2022 einen Sofortzuschlag von 20 Euro pro Monat bis zur Einführung der Kindergrundsicherung erhalten.
Nicht nachvollziehbar ist, warum dieser Sofortzuschlag nur für Kinder gelten soll … aber es mal ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.
Hier die Eckpunkte der Vereinbarungen des Koalitionsausschusses: https://t1p.de/zqqe
4. Erste Stellungnahme im Verfahren zu den 10 % Kürzungen der AsylbLG-Regelsätze vor dem BVerfG
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Rüdiger Böker hat im Vorlageverfahren beim Bundesverfassungsgericht zu der 10 % Kürzung der AsylbLG-Regelsätze für alleinstehende Bewohner*innen von Sammelunterkünften eine „Kurzstellungnahme“ von 114 Seiten erstellt. Rüdiger Böker war schon als Sachverständiger am 1. Regelsatzverfahren beim BVerfG beteiligt und hat kurzfristig diese umfangreiche Stellungnahme erstellt. Es konnte in der aktuellen Stellungnahme nachweisen, dass es in den Gemeinschaftsunterkünften zu keiner Kostenersparnis kommen kann, auch wird auf diverse Unstimmigkeiten bei der Ermittlung und Festsetzung der Regelleistungen hingewiesen.
Die Stellungnahme gibt es hier zum Download: https://t1p.de/92ebx
5. Onlineumfrage zur Situation Geflüchteter in Unterkünften / noch bis zum 1.März ist die Teilnahme möglich
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Vor dem Bundesverfassungsgericht ist ein Verfahren zu der seit September 2019 geltenden 10 % Kürzung der AsylbLG-Bedarfssätze für alleinstehende Bewohner*innen von Sammelunterkünften anhängig. Die Bundesregierung unterstellt, dass diese Personen „als Schicksalsgemeinschaft“ die Obliegenheit hätten, in den Unterkünften wie Ehepaare aus einem Topf zu wirtschaften und dadurch entsprechende Einsparungen zu erzielen. Eine Expert*innengruppe aus div. Verbänden arbeitet derzeit an einer Stellungnahme für das Verfahren zum BVerfG. Für diese werden verschiedene Infos benötigt, wie die Kostensituation in Unterkünften aussieht. Dafür bitten wir um Unterstützung.
Um diese Infos zu bekommen, werden Mitarbeitende aus Beratungsstellen, Flüchtlingsunterstützungsgruppen und Anwält*innen gesucht die dazu Infos geben.
Bitte beteiligt euch daran. Hier der Link zur Umfrage: https://survey.lamapoll.de/Vorlageverfahren_Bundesverfassungsgericht_AsylbLG_2022/
Die Umfrage kann bis einschließlich Dienstag, 1. März 2022 beantwortet werden. Mit der Bitte um rege Verbreitung und Beteiligung!
6. BVerfG: ein den sozialrechtlichen Regelleistungen entsprechendes oder sogar noch unterschreitendes Einkommen muss nicht zur Begleichung von Rundfunkbeiträgen eingesetzt werden
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Das BVerfG hat es wieder mal gerichtet und klargestellt DAS IM VORLIEGENDEN Fall eine alleinerziehende Studentin die Einkommen unterhalb des sozialrechtlichen Existenzminimums ist im Rahmen der Härtefallregel, ohne SGB II-Bezug, auch von dem Rundfunkbeiträgen befreit ist.
Mehr dazu hier: https://t1p.de/llw78
7. Erfolgreiche Klage gegen Hausordnung in Erstaufnahmeeinrichtungen für Geflüchtete. Zimmer sind grundrechtlich geschützte Wohnungen
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Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 18. Februar 2021 seine Entscheidung zur Hausordnung in der Erstaufnahmeeinrichtung Freiburg bekanntgegeben und der Klage mehrerer Geflüchteter in wichtigen Punkten stattgegeben. Das Verfahren wird unterstützt von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), PRO ASYL, der Aktion Bleiberecht und dem Flüchtlingsrat Baden-Württemberg.
Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die in der Hausordnung geregelten Befugnisse des Sicherheitsdienstes, die Zimmer der Geflüchteten jederzeit kontrollieren und betreten zu können, unwirksam sind. Das Gericht bestätigte, dass die Schlafzimmer in den Unterkünften grundrechtlich geschützte Wohnräume sind.
Urteil hat bundesweite Bedeutung. Mehr dazu auf der Seite der GGF: https://freiheitsrechte.org/hausordnung/