Heute veröffentlichen wir den 40. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 40. NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9), erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

***************************************************

Thomé-Newsletter 40/2023 vom 03.12.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren, 

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Spenden für Tacheles / Da muss noch was passieren
————————————————————————–

Ich hatte im letzten Newsletter zu Spenden für Tacheles aufgerufen. Dazu gab es selbstverständlich Spenden. An alle SpenderInnen und Spender dafür ein herzliches Dankeschön. Ihr seid großartig!

Allerdings: die Spendenhöhe reicht bei weitem nicht aus, unseren Finanzbedarf im kommenden Jahr zu decken. Wir werden im kommenden Jahr massiv gegen die geplanten Kürzungen im Sozialbereich mobilisieren müssen, wir müssen die Eigenanteile zur Erweiterung von Tacheles um 75 qm, drei Büroräume und ein Beratungszimmer, finanzieren und den weiteren Aufbau des Sozialportal.net, um die großen Projekte zu nennen. Genauso natürlich die bestehende Arbeit fortsetzen. Tacheles baut da derzeit noch ausschließlich auf eure Spenden.
Sehr viele Menschen nutzen die Infos und das knowhow von Tacheles und mir. Um diesen fortzusetzen ist jetzt EURE Unterstützung gefragt.

Tacheles benötigt jetzt EURE Hilfe: Spendenaufruf für Tacheles

Das Jahresende nähert sich, es ist Zeit einmal Bilanz zu ziehen. Der Verein Tacheles wurde im Februar 1994 aus einer Betroffeneninitiative von Sozialleistungsbeziehenden gegründet und existiert also seit fast 30 Jahren. Seitdem führen wir Sozial- und Existenzsicherungsberatung auf lokaler Ebene durch. Im letzten Jahr haben wir rund 1000 Beratungsanfragen vor Ort beraten. Außerdem bieten wir wöchentlich eine bundesweite Telefonberatung an, ebenso kollegiale Beratung in Vernetzung mit anderen Beratungsstrukturen.

Der Verein Tacheles konfrontiert außerdem die lokalen Behörden mit ihren Defiziten und Missständen und fordert Änderungen ein.

Tacheles beteiligt sich aber genauso gut auf der großen politischen Bühne, schreibt Fachstellungnahmen in den Gesetzgebungsverfahren und macht immer wieder Vorschläge zur Verbesserung der Lage einkommensschwacher Menschen.

Tacheles war vom Bundesverfassungsgericht als Sachverständiger im SGB II-Sanktionsverfahren benannt worden und war am Ausgang des Verfahrens nicht unmaßgeblich beteiligt.

Im Jahr 2023 standen folgende großen Projekte an:

Um mal die größeren Projekte zu nennen.

Der Verein ist ein bundesweit bekannter Leuchtturm, der für den Einsatz für soziale Gerechtigkeit und Empowerment steht. All diese Tätigkeiten erfolgen ohne öffentliche Förderung. Tacheles finanziert sich durch Spenden und eigenwirtschaftliche Tätigkeiten, so Newsletteranzeigen, gewerbliche Einträge im Adressverzeichnis und durch das Betreiben eines Cafés.

Auch die umfangreiche und hoch qualifizierte Beratungsarbeit wird seit Jahrzehnten durch Selbstausbeutung und weitgehend ehrenamtlich sichergestellt.

Um diese Arbeit fortzusetzen, brauchen wir Solidarität und Unterstützung, und zwar EURE!

Daher möchten und müssen wir dazu auffordern, unterstützt Tacheles. Wir brauchen Eure Spenden, um diese Arbeit auch im nächsten Jahr fortsetzen zu können. Der Verein ist auf Eure Unterstützung angewiesen, ohne würde es eng werden.

Daher: wer sich an der Finanzierung beteiligen will und kann, findet hier die Möglichkeiten: https://tacheles-sozialhilfe.de/verein/spenden.html oder https://t1p.de/dxo9g

Wir hoffen auf und benötigen Eure Unterstützung!

2. Zu von FDP und CDU/CSU geforderten Kürzungen im Bürgergeld / Hände weg vom Sozialstaat!
——————————————————————————————

FDP und CDU fordern nun Sozialkürzungen, allen voran im Bürgergeld, im großen Stil. Wenn es nach den Herrn Lindner, Merz und Herr Söder geht, möchten sie die SGB II und SGB XII – Regelleistungen kürzen bzw. die 12 Prozenterhöhung im Jahr 2024 verhindern. Begründet wird das mit dem Haushaltsloch. Kein Gedanke daran, wie fehlende Einkünfte durch höhere Steuern oder weniger Steuergeschenke an Wohlhabende kompensiert werden könnten. Umverteilung von oben nach unten soll es nicht geben. Stattdessen Umverteilung von unten nach oben durch Sozialkürzungen. Mit dieser Kampagne wollen diese Herren vor allem Ressentiments gegen arme Menschen schüren und ein Klima von arm gegen reich schaffen.

Inhaltlich werden diese Populisten mit ihrer Kampagne nicht durchkommen, die Regelungen zur Erhöhung vom Bürgergeld sind längst durch das parlamentarische Verfahren durch. Das BVerfG hat sie als „unverfügbar“ eingestuft. Mit der Hetze soll von Forderungen auf Steuererhöhungen und Abschaffung von Privilegien abgelenkt werden. Außerdem vergiften die Herren mit dieser und all ihren Kampagnen der letzten Monate das gesellschaftliche Klima weiter, sie zündeln und schaffen gesellschaftliche Spaltung und rassistische Ressentiments. Sie wollen aber auch die von Existenzsicherungsleistungen abhängigen Menschen in bitterste Armut stürzen. Die neofaschistische Ministerpräsidentin Melonie in Italien macht durch die Streichung des dortigen Bürgergeldes vor, was kommen kann.  

Siehe in NTV: https://t1p.de/6igj9, in der FAZ: https://t1p.de/fmjrh und im Stern: https://t1p.de/oks7r

Dieser Strategie müssen wir uns entgegenstellen, die Herren müssen sehen, dass der demokratische und verantwortliche Teil der Gesellschaft sich dagegen stellt. Das bedeutet, es sind Proteste notwendig. Immer dann, wenn diese Parteien öffentliche Veranstaltungen durchführen, bei Weihnachtsfeiern, vor ihren Parteibüros, in den Innenstädten, immer muss Protest sichtbar sein!

ANZEIGE

Berufsbetreuer/in werden?!
Seit Januar 2023 müssen Berufsbetreuer/innen vor dem Start als solche ihre Sachkunde (Qualifikation) nachweisen.

Die Sachkundelehrgänge und -module von Betreuer/innen-Weiterbildung sind offiziell nach § 8 BtRegV zertifiziert und damit bundesweit anerkannt.

Unsere Lehrgänge

  • sind praxisnah aufgebaut und
  • bieten den Teilnehmer/innen viel Raum für eine selbstständige Erarbeitung & Übung der Inhalte,
  • unter der professionellen Anleitung von 14 fachspezialisierten & hochqualifizierten Dozent/innen!
  • sind berufsbegleitend,
  • finden in Präsenz (Münster) & Online statt,
  • werden jeweils halbjährlich (4 Lehrgänge pro Jahr) angeboten,
  • bieten eine hohe Flexibilität und sind Ihren Bedürfnissen angepasst,
  • bieten zudem Kontinuität

und eine der Qualität angepasste und angemessener Preisgestaltung.

Mehr Informationen:

www.betreuer-weiterbildung.de oder telefonisch 0251 / 52 62 87.

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Du/Sie möchtest/möchten eine Anzeige im Newsletter schalten?

Hier geht es zu den Mediadaten und Kosten

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

3. Wohnkostenlücke 2022
————————————

Unter Wohnkostenlücke ist die Differenz zwischen tatsächlichen und anerkannten laufenden Kosten für Unterkunft und Heizung zu verstehen. Im Jahr 2022 beliefen sich die nicht übernommenen Kosten für Unterkunft und Heizung auf 382 Millionen Euro. Die durchschnittliche Differenz in den Haushalt, in denen nicht die kompletten Wohnkosten übernommen wurden, betrug 101 Euro. Im Jahr 2021 betrug diese Zahl noch 91 Euro. Also wurde die Höhe der nicht berücksichtigten KdU H nochmal um mehr als 10 % gesteigert. Insgesamt wurden bei 338 000 BGs die KdU nicht vollständig übernommen.

Dazu ein paar Detailzahlen:
in folgenden Bundesländern gab es die höchsten Nichtübernahmequoten in % und den durchschnittlichen Beträgen

Bayern 17,82 % 120,44 EUR
Rheinland-Pfalz                  17,33 %                     90,97 EUR
Baden-Württemberg           15,48 %                     93,03 EUR
Berlin                                  14,91 %                   148,67 EUR
Niedersachsen                   14,59 %                     92,63 EUR
(Beträge entnommen Tabelle 1 Spalte 7)

Von den Kommunen her ist das Jobcenter Ebersberg mit 235,05 EUR durchschnittlich nicht übernommenen KDU am heftigsten, gefolgt von München Stadt mit 210,44 EUR, Dachau mit 204,61 EUR, Fürstenfeldbruck mit 198,79 EUR, Saalfeld-Rudolfstadt mit 177,62 EUR und dann Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf mit 176,18 EUR (Beträge entnommen Tabelle 1 Spalte 8).

Das bedeutet, diese nicht übernommenen Beträge, müssen von den SGB II-Leistungsbeziehenden selbst gezahlt werden. Bei den jeweils genannten Beträgen handelt es sich um Durchschnittsbeträge, in Einzelfällen ist also der von den Leistungsbeziehenden zu tragende Betrag auch mal deutlich höher als der Durchschnittsbetrag.

Diese Wohnkostenlücke wurde von der Linkspartei im Rahmen einer kleinen Anfrage abgefragt, die Antwort der Bundesregierung umfasst 113 Seiten, es können da alle Werte pro Jobcenter nachgeschaut werden. Die Antwort der Bundesregierung gibt es hier zum Download: https://t1p.de/oxm2l

Bemerkung zu den Zahlen:
Diese Zahlen zur Wohnkostenlücke bringen einen sozialpolitischen Skandal zum Ausdruck. Das Gesetz bestimmt die Übernahme von „Unterkunftskosten und Heizung in tatsächlicher Höhe, soweit angemessen, so § 22 Abs. 1 S. 1 SGB II. Diese Horrorzahlen offenbaren, dass sich die Verwaltungsrealität mit ihren örtlichen Mietobergrenzen, also den Angemessenheitsgrenzen, vom Wohnungsmarkt entfernt hat. Hier bedarf es in jedem Jobcenter, in dem mehr als 20 % der Regelleistung = 100 EUR durchschnittlich an KdU nicht übernommen wurden, sofort ein Aussetzen der Mietkürzungen und eine Neufestsetzung der Mietobergrenze orientiert an den Angebotsmieten.

4. Das Jobcenter Wuppertal – seit langem nicht mehr up to date
—————————————————————————————–

Manchmal lohnt es sich, Leistungsbescheide genauer zu lesen. Auch die allgemeinen, von Textbausteinen und Paragraphen geprägten Bleiwüsten der Behördenpost verwandeln sich zuweilen für sachkundige Lesende in eine spannende Zeitreise durch die Rechtsgeschichte …. so auch beim Jobcenter Wuppertal. Das erlässt auch noch über vier Jahre nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Bescheide mit falschen Rechtsfolgenbelehrungen
Offensichtlich möchte man dort Bürgergeld beziehende Leistungsberechtigte weiterhin unter Androhung des völligen Entzugs von Leistungen zum Lebensunterhalt unter Druck setzen, als hätte es die BVerfG-Entscheidung und die Gesetzesänderung nicht gegeben.

Der Verein Tacheles hat wegen der fehlerhaften Rechtsfolgenbelehrung am 29.11.2023 eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Vorstandsvorsitzenden des Jobcenters und dem Fachreferatsleiter eingelegt. Tacheles ist gespannt, ob es eine zeitnahe Korrektur gibt und wie das jahrelange Versäumnis begründet bzw. gerechtfertigt werden wird, auch wurde das Jobcenter gefragt, wieviel hunderttausend rechtswidrige Bescheide es erlassen hat.

Details zum Nachlesen auf der Tsachelesseite: https://t1p.de/a78td  

5. RAV: Präsenz- und Onlineveranstaltung am 7.12.: Mehr als diskussionswürdig: Die Reform des Europäischen Asylsystems
————————————————————————————–

Der RAV hat eine hochkarätig besetzte Veranstaltung im Angebot:

Am 7.12.23 um 18 h: Mehr als diskussionswürdig: Die Reform des Europäischen Asylsystems

Am 8.6.23 hat sich der EU-Innenrat auf tiefgreifende Reformen und Verschärfungen des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) geeinigt. Die Reformvorschläge befinden sich derzeit im EU-Gesetzgebungsverfahren und werden im Falle ihrer Verabschiedung weitreichende Folgen für Schutzsuchende in Europa haben. Angesichts der Vielzahl an geplanten Neuregelungen herrscht weitgehend noch Unkenntnis über deren Details und was diese in der Praxis bedeuten können.

Welche Konsequenzen die GEAS-Reform für die Menschenrechte von Schutzsuchenden haben und inwieweit die Vorschläge im Widerspruch zu internationalem Recht stehen, wollen wir am erörtern.

Ausschreibung und Zugang hier: https://t1p.de/wk0dn

6. Empfehlungen für Ländererlasse zu den §§ 25a und b AufenthG
——————————————————————————————-

Basierend auf der langjährigen Erfahrung in der Arbeit in den WIR-Netzwerken sowie den Vorgängerprogrammen zur beruflichen Integration von Geflüchteten haben die Autor*innen in diesem Papier Empfehlungen für Ländererlasse zu §§ 25a und b AufenthG verfasst. Die meisten Empfehlungen beruhen auf bereits bestehenden Regelungen in den Bundesländern und obergerichtlichen Entscheidungen.

Schon in der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass die Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 25a und b AufenthG in der Praxis sehr unterschiedlich gehandhabt wird. Um der Intention des Gesetzgebers nachzukommen und im Sinne einer einheitlichen Praxis sind nach Ansicht der Autor*innen die folgenden Punkte klarzustellen. Download: https://t1p.de/tnne3

7. Sozialportal: bitte Eintragen / Fehlerkorrektur / Mitmachprojekt / Banner
———————————————————————————————————-

Tacheles hat das bundesweite Projekt Sozialportal.net gestartet. Das Sozialportal soll Menschen, die Hilfe und Beratung benötigen, ermöglichen die für ihre Problemsituation passende Beratungsstelle, Rechtsanwält*in, Selbsthilfeinitiative oder sonstigen Support zu finden. Damit wollen wir unseren Teil dazu beitragen, Hilfebedürftige bei der Verwirklichung ihrer sozialstaatlichen Rechte zu unterstützen. Das Sozialportal ist auch ein Projekt für eine Verweisberatung, so das Ratsuchende auf Fachberatung darüber verwiesen werden kann und soll.

Dann möchte ich natürlich alle Adressatinnen und Adressaten dieses Newsletters auffordern, sich mit ihrer Kanzlei, Organisation oder Beratungsstelle in das Sozialportal einzutragen!!

Infos dazu: https://t1p.de/65tlf

Das Sozialportal kann auch durch Banner auf anderen Webseiten beworben werden, Banner zum Download auf Webseiten sind hier zu finden: https://t1p.de/qyqda

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-40-2023-vom-03-12-2023.html !

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Share
Dieser Beitrag wurde unter Hartz IV / Bürgergeld?, Sozialpolitik veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert