Heute veröffentlichen wir den 35. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 35. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 3/2022 vom 11.09.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Jetzt sind sie raus, die neuen Regelsätze für 2023
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Gestern sind die für 2023 geplanten Regelsätze bekannt geworden, diese sollen folgende Beträge beinhalten:

RB – Stufe 1 (Alleinstehende)
502 € / vorher 449 €

RB – Stufe 2 (volljährige Partner innerhalb Bedarfsgemeinschaft)
451 € / vorher 404 €

RB – Stufe 3 (Erwachsene unter 25 Jahren, die im Haushalt der Eltern)
402 € / vorher 360 € (die Höhe ist nicht genannt, aber errechnet)

RB – Stufe 4 (Jugendliche zwischen 14 bis 17 Jahren)
420 € / vorher 376 €

RB – Stufe 5 (Kinder zwischen 6 – 13 Jahren)
348 € / vorher 311 €

RB – Stufe 6 (Kinder von 0 bis 5 Jahren) 
318 € / vorher 285 €

Quelle: https://t1p.de/czyeg 

Kurzbewertung: Auch wenn es 53 EUR mehr gibt, bleiben die Regelleistungen Hungerleistungen. Weit unter dem Existenzminimum, weit hinter der Preisentwicklung. Würdevolles Leben und gesellschaftliche Teilhabe ist damit nicht möglich. Besonders nicht für Alte, Kranke und Behinderte, für die die Regelleistungen ein „lebenslang“ mit diesen Hungerleistungen bedeuten. Indikator dafür dürften die hunderttausenden Stromsperren und die überlaufenen Tafeln sein. Die Regelleistungen müssen höher sein! Die 678 EUR, die der Paritätische fordert, sind da realistisch.

Was realpolitisch sofort getan werden kann, soll und muss, ist hier zu finden: Herausnahme der Haushaltsenergie aus den Regelleistungen, Moratorium zu Wohnkostenlücken, Aufrechnungsmoratorium und Moratorium zur Eintreibung von Schulden. Zusammengefasst hier: https://t1p.de/s7h34

Um das auch zu sagen: auch wenn die Bundesregierung dem Existenzsicherungssystem nun den neuen Namen Bürgergeld verpassen will, das System bleibt Hartz IV und zwar solange, wie Sanktionen weiter laufen dürfen, damit meine ich auch die 100 % Sanktionen wegen fehlender Mitwirkung und die vorläufige Leistungsversagung und solange die Regelleistungen einen konstanten Menschenwürdeverstoß darstellen.

2. BAG-SB schlägt Alarm: Energiepauschale von 300 EUR ist pfändbar
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Die BAG-SB sieht die Gefahr, dass die 300 € Energiepauschale gepfändet werden könnte, das betrifft rund sieben Millionen Menschen, weil der Gesetzgeber vergessen hat, die Unpfändbarkeit zu normieren.
Hier müsste im Zweifelsfall ein Pfändungsschutzantrag bei Gericht gestellt werden: , t  könnte sie direkt wieder weggenommen werden da.
Musterschreiben der BAG-SB: https://t1p.de/825g0
Ein Artikel in dazu: https://t1p.de/hbuc6

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Betreuungsrechtsreform: Neue Qualitätsanforderungen an Berufsbetreuer/innen!

ALLE Berufsbetreuer/innen müssen sich ab dem 01.01.2023 registrieren lassen und ihre Eignung für den Beruf nachweisen. Auch muss nachgewiesen werden, dass eine ausreichende Sachkunde in den verschiedenen Disziplinen dieses Berufes vorhanden ist.

Im Bereich Sozialrecht sind größtenteils auch die Nachweise von jetzt oder in der Vergangenheit belegten Weiterbildungen von Herrn Thomé bei der Registrierung anzuerkennen!

Betreuer/innen-Weiterbildung bietet ab sofort berufsbegleitend in Münster oder online Sachkundelehrgänge, 11 Einzelmodule, 27 Einzelseminare und 11 Prüfungen zur Erlangung anzuerkennender Nachweise der Sachkunde an.

Ausführliches zur Registrierung, Sachkundenachweisen und Sachkundelehrgängen hier:

https://www.betreuer-weiterbildung.de/popup/pdf/Sachkundelehrgang.pdf

Anmeldung und Information:

https://www.betreuer-weiterbildung.de 

Betreuer/innen-Weiterbildung

Südstraße 7a

48153 Münster

Fon: 0251 526287

Fax: 0251 526724

E-Mail: kontakt@betreuer-weiterbildung.de

http://www.betreuer-weiterbildung.de

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3. Vor Gericht zu höheren Leistungen? Beschluss vom LSG Niedersachsen-Bremen und Vorlageverfahren von VdK und SoVD
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Ich erlaube mir einen Rundbrief von Ulrike Müller, Referentin für Existenzsicherung, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag zu zitieren und ihre zutreffende Einschätzung zum Beschluss des LSG Niedersachen Bremen.

Ein Gutachten für den Paritätischen Wohlfahrtsverband hatte schon Anfang des Jahres ergeben, dass die geltenden Leistungen wegen der höheren Inflation zu niedrig und verfassungswidrig sind. Das legt natürlich den Gang vors Gericht nahe. Die Sozialverbände VdK und SoVD tun das auch in Musterverfahren mit einigen ihrer Mitglieder (https://www.vdk.de/deutschland/pages/presse/musterstreitverfahren/85212/sozialverbaende_klagen_gegen_grundsicherung?dscc=ok , https://www.sovd.de/aktuelles/meldung/regelsatz-grundsicherung-bundesverfassungsgericht) . Andere Betroffene können sich diesen Verfahren zwar nicht direkt anschließen. Es gibt aber die Möglichkeit, dass man einen eigenen Widerspruch gegen den Leistungsbescheid einlegt und gleichzeitig beantragt, dass das eigene Verfahren solange ruht, bis die Musterverfahren geklärt sind. Dann profitiert man vom juristischen Knowhow der Sozialverbände.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in einer aktuellen Entscheidung nun höhere Leistungen abgelehnt (Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen vom 24.8.2022, L 8 SO 56/22 B ER;  Presseerklärung des Gerichts: https://landessozialgericht.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/pressemitteilungen/kein-einklagbarer-inflationsausgleich-fur-sozialhilfeempfanger-214875.html ;  vollständige Entscheidung: https://t1p.de/pt04b

Bedeutet das, dass auch die Musterverfahren von SoVD und VdK sinnlos sind? Nein, überhaupt nicht! Die Entscheidung des Landessozialgerichts klingt sehr negativ, enthält aber ein paar konstruktive Ansatzpunkte:

Zunächst muss man sich klarmachen, dass es kein „Urteil“ ist, das eine Rechtssache abschließend klärt, sondern ein „Beschluss“ in einem Eilrechtsverfahren. Das Gericht hat gar nicht genau gerechnet. In den Musterverfahren der Sozialverbände wird das aber geschehen. Eine abschließende Klärung dauert lange – zu lange für Betroffene, das ist klar. Aber anhängige Gerichtsverfahren mit rechtlich überzeugenden Argumenten erzeugen Druck auf die Politik, das Problem schneller zu lösen und einer Gerichtsentscheidung zuvorzukommen. Auch die Gerichtsverfahren für einen Inflationsausgleich können faktisch so wirken: Sie erzeugen Druck auf die Politik Bundesregierung. Das wird auch in dem aktuellen Beschluss des Landessozialgerichts deutlich:

Das Gericht hat völlig recht, dass es selbst keine höheren Leistungen verordnen kann, sondern diese Frage nur ans Bundesverfassungsgericht weiterleiten könnte. Das Gericht tut das leider nicht, weil es einige Ausgleichsmaßnahmen der Bundesregierung für halbwegs ausreichend hält. Diese Einschätzung ist rechtlich fragwürdig – aber dazu wird es in den Musterverfahren von VdK und SoVD auch viel genauere Berechnungen geben. Dabei wird es gerade um die regelsatz-spezifische Inflation gehen, die die LINKE im Bundestag erfragt hat. Genaue Berechnungen zeigen, dass die Einmalzahlung längst nicht genügt, weil sie die Inflation nicht ausgleicht (s. Begründung zum Antrag der LINKEN „Regelsatz ehrlich berechnen“, BT-Drs. 20/1502, https://dserver.bundestag.de/btd/20/015/2001502.pdf , S. 3), und weil sie ohnehin hauptsächlich für andere existenznotwendige Zusatzkosten gedacht war, nämlich für Masken und andere Hygienekosten (§ 73 SGB II; BT-Drs. 20/1411, https://dserver.bundestag.de/btd/20/014/2001411.pdf , S. 12 und 17/18). Jessica Tatti – die sozialpolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag – hatte das schon mehrfach im Bundestag vorgerechnet, z.B. in ihrer Rede zum Einmalzuschlag: https://www.linksfraktion.de/parlament/reden/detail/einmalzahlungen-in-hartz-iv-reichen-nicht-erhoehung-des-regelsatzes-auf-687-euro/ .

Außerdem weist das Landessozialgericht schon auf die Zukunft hin, also auf ein Entlastungspaket und eine Regelsatzerhöhung beim Bürgergeld. Wenn man das übersetzt, bedeutet es: Wenn solche Maßnahmen nicht kommen, dann werden in Zukunft auch Gerichte anders urteilen. Es gibt wichtige juristische Fragezeichen bei der geltenden Leistungshöhe.

Deshalb können die Verfahren von SoVD und VdK auch nicht nur direkt vor Gericht Erfolg haben, sondern auch indirekt durch den Druck auf die Bundesregierung, den sie entfalten. Weil eine verfassungsgerichtliche Klatsche für die Bundesregierung im Raum steht, muss sich die Bundesregierung ernsthaft mit dem Thema der Leistungshöhe beschäftigen. Dass sich die Bundesregierung im Entlastungspaket (s.o. 1.) überhaupt auf einen besseren Inflationsausgleich und eine Größenordnung von 500 Euro geeinigt hat, ist vielleicht schon Ergebnis dieses Drucks.

Gleichzeitig muss man die Erwartungen realistisch halten: Verfassungsrechtlich geht es nur um einen Inflationsausgleich, nicht um mehr. Eine wirklich Erhöhung muss politisch erkämpft werden.

4. RAV Stellungnahme zum 3. Entlastungspaket: Es geht um die Menschenwürde – Einmalzahlungen sind nicht ausreichend        ——————————————————————————-

Es geht um die Menschenwürde

Es gibt ein Existenzminimum; ein Mindestmaß an Einkommen, was jeder und jedem zusteht, um ein menschenwürdiges Leben zu ermöglichen. Dieses zu gewährleisten ist zentraler Leitpunkt des Grundgesetzes, Ausgangspunkt sämtlichen staatlichen Handelns. So das Idealbild. Schon das vom Bundesverfassungsgericht als noch zulässig erachtete Minimum dessen, was einer Person im Monat zustehen muss, ermöglicht in der Praxis nur schwer ein menschenwürdiges Leben. Eine Vielzahl der Einkommen – Hartz IV, Mindestlöhne, Renten, Asylbewerberleistungen, BAföG – werden bei den jetzigen Preissteigerungen und den kommenden Gas-, Energie- und Heizkostenrechnungen das Minimum, das allen zusteht, nicht mehr gewährleisten. Mehr hier:  https://t1p.de/q33ps

5. BSG zur Mietschuldenübernahme nach § 22 Abs. 8 SGB II und Selbsthilfe des Betroffenen (anderweitig beschafftes Darlehen)
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An dieser Stelle der Hinweis auf die Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 22.7.2022, B 7/14 AS 52/21 R. Diese liegt im Wortlaut noch nicht vor, daher aus dem Terminsbericht:

„Die Übernahme von Schulden bei Dritten setzt voraus, dass zum Zeitpunkt der Aufnahme des Darlehens Mietschulden vom Jobcenter zu übernehmen gewesen wären. Gemäß § 22 Abs 8 Satz 1 SGB II steht die Übernahme der Schulden im Ermessen des Grundsicherungsträgers. Dieses Ermessen ist nach Satz 2 eingeschränkt, wenn die Übernahme der Schulden gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht.

Der Übernahme der Schulden steht grundsätzlich nicht entgegen, wenn ein Leistungsberechtigter nach der Anzeige seines Bedarfs gegenüber dem Jobcenter mit Hilfe eines anderweitig beschafften Darlehens die Unterkunft durch Begleichung der Mietschulden an den Vermieter gesichert hat. Auch Schulden gegenüber Dritten, die Leistungsberechtigte nach dieser „Bedarfsanzeige“ beim Jobcenter eingegangen sind, um drohende Wohnungslosigkeit abzuwenden, können Schulden iS des § 22 Abs 8 SGB II sein. Mehr dazu: https://t1p.de/ynt1o

6. Pro Asyl: Frontalangriff auf das europäische Asylrecht

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PRO ASYL und rund 60 NGOs aus ganz Europa warnen in einem Brandbrief vom 8. September angesichts einer derzeit diskutierten EU-Verordnung vor einer weitreichenden Aushebelung des europäischen Asylrechts.

In Brüssel und den europäischen Hauptstädten soll im Hauruck-Tempo eine EU-Verordnung durchgepeitscht werden, die das europäische Asylsystem weitgehend aushebelt. „Diese Verordnung darf nicht verabschiedet werden – sie ist ein Frontalangriff auf das europäische Asylsystem und die Rechtsstaatlichkeit in Europa. Die Bundesregierung darf ihr im Rat keinesfalls zustimmen“, fordert Karl Kopp, Leiter der Europa-Abteilung von PRO ASYL.

https://t1p.de/xe2ys

7. Die extreme Rechte: Aufstandsphantasien und die Frage nach der Deutungshoheit
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Hier einfach noch ein bisschen Hintergrund warum ich immer wieder sage: Mit Rechten geht man nicht zusammen auf die Straße. Aus aktuellem Anlass muss ich noch ergänzen: auch wenn es manche Protagonist*innen der Linkspartei wünschen, eine Querfront mit Nazis geht gar nicht!  

DGB Hessen-Thüringen: „Halte Deine Umwelt sauber“ – nazifrei„ Seit Juli gibt es mittlerweile Debatten um die zu erwartende Proteste rund um eine „Energiekrise“. Die Entstehung einer Protestbewegung ist derzeit noch nicht abzusehen. Dabei werden bereits jetzt Szenarien von „Volksaufständen“ verbreitet, die wenig mit seriöser Analyse zu tun haben, aber der extremen Rechten in die Hände spielen. Extrem rechte Akteur*innen sehnen die Krise herbei und planen aktuell vor allem die Deutungshoheit bei den Protesten zu übernehmen. Seit Sommer 2022 diskutiert die extreme Rechte den zu erwartenden „heißen Herbst“ und ihre damit verbundenen Strategien. Mit der weiteren Zuspitzung der öffentlichen Debatte über zu erwartende Energie-Engpässe verschärfte sich auch die Debatte der extremen Rechten. (…) Am deutlichsten brachte nun der extrem rechte Verleger Götz Kubitschek die Debatten der extremen Rechten in einer Artikelreihe auf den Punkt. (…) Kubitschkes einleitender Text setzt den grundsätzlichen Rahmen für dessen strategische Planungen und ist als Signal an die eigene Szene zu lesen. So schreibt er hier unmissverständlich: „Ein Aufstand ist unumgänglich“. (…) Wer „Aufstände“ fordert, um die „Zerstörung Deutschlands“ zu verhindern, dürfte kaum an Schweigemärsche und Mahnwachen denken…“

Mehr dazu: https://t1p.de/uzjti

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Weitere Aktualitäten aus dem NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-35-2022-vom-11-09-2022.html !

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