Heute veröffentlichen wir den 24. ordentlichen NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 24. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 24/2023 vom 07.08.2023

Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen: 

1. Nochmaliger Hinweis: Der neue Leitfaden SGB II/ SGB XII zum Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist erschienen und erhältlich
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Ich darf präsentieren: die aktuelle, 32. Auflage des Leitfadens ist endlich erschienen. Er ist richtig dick, 1027 Seiten, topaktuell, hat weitgehend den Rechtsstand Juni 2023 und ist direkt beim Verlag oder ohne Probleme im Buchhandel erhältlich.

Herzlichen Dank an alle Mitschreibenden, das Lektorat, den Verlag, den Partner*innen und Kindern und auch ungenannten Menschen, die auf die ein oder andere Art an der Entstehung und Fertigstellung des Leitfadens mitgewirkt haben.

Wir hoffen, wichtige Infos für die Beratung, zum Überleben mit den SGB II/SGB XII-Leistungen an die Hand gegeben zu haben und Inputs zur Rechtsgestaltung und -auslegung geben zu können.

Als Autor*innen und Herausgeber liefern wir unseren Teil für ein solidarisches Miteinander und gegen die Spaltung in dieser Gesellschaft. Wir wollen mit diesem Werk die Lebenssituation von Millionen von Menschen, die auf diese Existenzsicherungssysteme angewiesen sind, verbessern und ihnen Mut machen, sich zu widersetzen und Wege aufzeigen, wie sie sich wehren können.

Der Leitfaden umfasst 1.027 S., beinhaltet die Rechtslage bis Juni 2023 und kostet 25,90 €.

Hier der förmliche Infoflyer zum Leitfaden: https://t1p.de/can1g

Und last but not least der Bestelllink direkt beim Verlag: https://t1p.de/vn9cl

2. Entwurf für den Bundeshaushalt 2024: Drastische Sozialkürzungen
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Am 5. Juli hat die Bundesregierung den Haushalt für das kommende Jahr und damit drastische Kürzungen für soziale und zivilgesellschaftliche Organisationen beschlossen. Die Pläne zwingen zu massiven Einschnitten bei sozialen Angeboten: von Freiwilligendiensten über die psychosoziale Versorgung Geflüchteter bis hin zur Unterstützung Arbeitsuchender.

Eine weitere massive Gefährdung der sozialen Infrastruktur vor Ort droht durch die Ausfälle, insbesondere bei den Gewerbesteuern, die das von Bundesfinanzminister Lindner vorgelegte Wachstumschancengesetz bewirken würde. Neben den gravierenden Steuerausfällen bei Bund und Land wären gerade die Kommunen von Steuerausfällen durch dieses Gesetz betroffen. Auf etwa 1,9 Milliarden Euro jährlich können sich die Einnahmeausfälle der Kommunen in den nächsten Jahren summieren, wird geschätzt. Würde das Gesetz beschlossen, könnten aber noch größere Steuerausfälle die Folge sein. Der Entwurf des Gesetzes liegt bereits vor, er soll bereits am 16. August 2023 im Bundeskabinett beschlossen werden. Das gilt es zu verhindern: Die Ausgaben für die Sozialpolitik vor Ort zählen zu den grundlegenden Bedarfen, um den sozialen Zusammenhalt zu sichern. Städte und Gemeinden sind vor allem Lebensorte, nicht nur Wirtschaftsstandorte.

Im September beraten Bundestag und Bundesrat über die Pläne.

Dazu der Pari: https://t1p.de/fszji

und eine Einschätzung von Stefan Sell: https://t1p.de/ue0zo

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3. Drastische Kürzungen und vermutlich Rechtsbruch bei den SGB II-Unterkunftskosten geplant
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Nach dem nun von Finanzminister Lindner herausgegeben Entwurf für den Bundeshaushalt für das Jahr 2024 soll es bei Beteiligung des Bundes an den Leistungen für Unterkunft und Heizung im SGB II eine Kürzung von 700 Mio. Euro gegenüber den Ausgaben 2023 geben.

Die Unterkunftskosten (KdU) werden im Haushaltsplan um 700 Mio. niedriger angesetzt, so Seite 710 des Haushaltsplanes 2024.
Diese geplante Kürzung sollen vor dem Hintergrund einer prognostizierten Steigerung des Leistungsbezuges erfolgen:
„Die Frühjahresprojektion der Bundesregierung geht von einer Eintrübung der wirtschaftlichen Aussichten aus. Eine steigende Anzahl an SGB II-Leistungsbeziehenden und höhere Energiepreise führen zu höheren Ausgaben der passiven Leistungen nach dem SGB II“, so das BMF auf Seite 21, des Haushaltsplanentwurfes.

Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung steht allerdings was ganz anderes: „Um die Erstattung der Kosten der Unterkunft transparenter und rechtssicherer auszugestalten, schaffen wir einen verbesserten gesetzlichen Rahmen für die Anwendung der kommunalen Angemessenheitsgrenzen und stellen sicher, dass diese jährlich überprüft und ggf. angepasst werden.

Dies erleichtert den Kommunen, die Kosten der Unterkunft und Heizung als regionalspezifische Pauschalen auszuzahlen.“ https://t1p.de/e0g7e (Seite 59)

Ergänzung: Wenn es zu der ausgewiesenen Kürzung von rd. 700 Mio. Euro bei den Bundesmitteln zu den Unterkunftskosten kommt, wird es zwingend auch zu einer Kürzung des kommunalen Anteils der Unterkunftskosten kommen. Im Jahr 2022 betrugen die Bundeskosten an den KdU 68,8 %, die Kosten für kommunale Leistungen somit 32,2 %. Rechnerisch bedeutet dies, die geplante Kürzung umfasst weitere 317 Mio. incl. Den kommunalen KdU-Anteilen, somit stehen Kürzungen im Wert von rd. 1 Milliarde Euro im Raum.

Bewertung: bei den Unterkunftskosten handelt es sich um Rechtsanspruchsleistungen. Eine Kürzung der Zahlsummen bei den KdU dürfte ohne gesetzliche Änderungen schwerlich möglich sein, dafür braucht das Finanzministerium parlamentarische Mehrheiten. Wenn für SPD und Grüne der Koalitionsvertrag noch eine Richtschnur und Handlungsperspektive bedeutet und die SPD für eine Sozialpolitik einsteht, darf es diese Rechtsänderungen und Kürzungen nicht geben.

Insgesamt ist der Haushaltsentwurf alarmierend und ich möchte deshalb die Aufmerksamkeit darauf richten!

Download des Haushaltsentwurf 2024:  https://t1p.de/udty6  (6,7 MB)

4. Italien: Regierung streicht Bürgergeld – oder was passiert, wenn Faschist*innen an die Macht kommen
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In Italien wurde zum 1. August 2023 das dortige Bürgergeld für 169.000 Familien, mit rd. 250.000 Menschen gestrichen. Weitere Streichungen sollen in diesem und im nächsten Jahr erfolgen.

Umfassende Infos im Labournet: „Die neofaschistische Regierung geht gegen Erwerbslose vor: Italien schafft Bürgergeld ab und schleift Arbeitsrechte“ hier: https://t1p.de/2rms0, aber auch SZ: https://t1p.de/g2h07 
Bemerkung dazu: genau das passiert, wenn Faschist*innen an die Macht kommen. Daher sollten sich alle die Sympathien mit der AfD und vergleichbarer Parteien und Organisationen haben, klar werden, dass die Interessen der Armen gewiss nicht von der AfD und Co vertreten werden. Ganz im Gegenteil. Die AfD vertritt z.B. „Bürgerarbeit“, bzw. Zwangsarbeit und nach 6 Monaten Leistungsbezug sollten nach ihrer Auffassung nur noch Sachleistungen gewährt werden.  Daher sollten sich Erwerbslose klar machen, dass ihre Interessen gewiss nicht von der AfD vertreten werden. Zudem: Faschist*innen wählt man nicht, in keinem einzigen Fall!

5. Neue Weisungen der BA im SGB II
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Es gibt weitere Weisungen der BA zum SGB II, so zur Meldepflicht nach § 59 SGB II und zur vorläufigen Leistungsgewährung nach § 41a SGB II. Die Weisung gibt es unter den entsprechenden Paragraphen hier zu finden: https://t1p.de/buca

6. Kindergrundsicherung: Gesetzesentwurf soll Anfang August 2023 kommen 
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Zur Information: es wird erwartet, dass in der 1. oder 2. Augustwoche  der Gesetzesentwurf zur Kindergrundsicherung kommen wird.  Wir können gespannt sein, was darin enthalten und vor allem nicht enthalten sein wird.  

7. Praktikumsplatz bei Tacheles in Wuppertal ab sofort frei
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Wir suchen ab sofort (studentische) Praktikant*innen, die Lust haben sich für die Rechte von Armen stark zu machen und einen Einblick in die Sozialberatung

(Schwerpunkt SGB II – Bürgergeld und SGB XII – Sozialhilfe) zu erhalten.

Gerne können auch Nicht-Studierende bei uns ein Praktikum machen oder mitarbeiten.

Über Tacheles e.V.

Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und Erwerbsloser Menschen geht. Seit fast 30 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte „Armer“ aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen. Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene.

 Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung gebracht.

Neben der politischen Arbeit ist es dem Verein auch wichtig, an der Basis zu arbeiten.

Deshalb führen wir Sozialberatung mit Schwerpunkt SGB II (Bürgergeld / Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) durch. Auch hier streitet Tacheles für die Rechte von Betroffenen und hilft, die Leistungsansprüche durchzusetzen.

Wir bieten

– Mitarbeit in einem tollen Team
– Kollegiale Beratung und Hilfe
– intensive Einarbeitung und Fortbildungen im Bereich SGB II und XII
– Flexible Arbeit vor Ort und von zu Hause (wenn gewünscht) sowie Raum eigene Ideen
und Projekte umzusetzen
– Vergütung in Form einer Ehrenamtspauschale

Das solltest Du mitbringen

– Zeit und Lust für die Rechte von Menschen zu streiten
– Empathie und soziale Kompetenz
– Teamfähigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten
– Motivation eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
– Kenntnisse im Umgang mit Computern und Office sind von Vorteil

Lust, mehr zu erfahren?

Dann melde dich per E-Mail an info@tacheles-sozialhilfe.de

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Weitere wichtige Informationen inklusive Impressum dieses NEWSLETTERS könnt Ihr nach dem Klick auf den hier stehenden Link bei

aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-24-2023-vom-07-08-2023.html  !

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