Liebe Kolleginnen und Kollegen,
soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 23. ordentliche NEWSLETTER 2023 des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.
(Foto: Regine Blazevic)
Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.
Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-
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Thomé Newsletter 23/2023 vom 30.07.2023
Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:
1. Der neue Leitfaden SGB II/ SGB XII zum Bürgergeld / Sozialhilfe von A-Z ist erschienen und erhältlich
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Ich darf präsentieren: die aktuelle, 32. Auflage des Leitfadens ist endlich erschienen. Er ist richtig dick, 1027 Seiten, topaktuell, hat weitgehend den Rechtsstand Juni 2023 und ist direkt beim Verlag oder ohne Probleme im Buchhandel erhältlich.
Herzlichen Dank an alle Mitschreibenden, das Lektorat, den Verlag, den Partner*innen und Kindern und auch ungenannten Menschen, die auf die ein oder andere Art an der Entstehung und Fertigstellung des Leitfadens mitgewirkt haben.
Wir hoffen, wichtige Infos für die Beratung, zum Überleben mit den SGB II/SGB XII-Leistungen an die Hand gegeben zu haben und Inputs zur Rechtsgestaltung und -auslegung geben zu können.
Als Autor*innen und Herausgeber liefern wir unseren Teil für ein solidarisches Miteinander und gegen die Spaltung in dieser Gesellschaft. Wir wollen mit diesem Werk die Lebenssituation von Millionen von Menschen, die auf diese Existenzsicherungssysteme angewiesen sind, verbessern und ihnen Mut machen, sich zu widersetzen und Wege aufzeigen, wie sie sich wehren können.
Der Leitfaden umfasst 1.027 S., beinhaltet die Rechtslage bis Juni 2023 und kostet 25,90 €.
Hier der förmliche Infoflyer zum Leitfaden: https://t1p.de/can1g
Und last but not least der Bestelllink direkt beim Verlag: https://t1p.de/vn9cl
2. BSG: Überbrückungsleistungen sind nicht von einem Ausreisewillen abhängig – zum grundlegenden Anspruch auf Leistungen für medizinische Notfallbehandlungen
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Das BSG hat entschieden, dass Überbrückungsleistungen nach § 23 Abs. 3 S. 3ff SGB XII auch dann erbracht werden, wenn die Person keinen „Ausreisewillen“ oder keine „Ausreisebereitschaft“ äußert.
EU-Bürger*innen ohne Krankenversicherungsschutz haben im akuten Notfall Anspruch auf medizinische Behandlung auf Kosten des Sozialstaats. Selbst wenn die erkrankte Person kein Aufenthaltsrecht in Deutschland hat, kann sich die behandelnde Klinik die Kosten für die Notfallbehandlung von der Sozialhilfe wieder zurückholen, urteilte das BSG am 13.07.2023 – B 8 SO 11/22 R). Dem nicht versicherten Ausländer stünden Überbrückungsleistungen in Form von Hilfen bei Krankheit zu. Auf die Ausreisebereitschaft des Ausländers komme es hierfür nicht an, auch kommt es nicht darauf an, ob in den letzten zwei Jahren vor der Behandlung bereits Überbrückungsleistungen in Anspruch genommen wurden.
Terminsbericht des BSG: https://t1p.de/ydrlw und beim Flüchtlingsrat NRW: https://t1p.de/u7xl1
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STELLENANGEBOTE (BREMEN)
Die SOLIDARISCHE HILFE E.V. ist ein sozialpolitischer Interessenverband für Menschen mit geringem Einkommen.
Für unsere Projekte in Bremen-Nord/Süd suchen wir ab sofort eine(n)
SOZIALRECHTSBERATER*IN (m/w/d) (10 – 30 Std./wöchentlich)
Für unsere Beratungsstellen in Bremen Ost/Süd suchen wir eine(n)
SCHULDNER- UND INSOLVENZBERATER*IN (m/w/d) (10 – 30 Std./wöchentlich)
Nähere Informationen für beide Stellenangebote unter:
www.solidarische-hilfe.de/jobs.html oder tel. 0421 696 7587 10
Bewerbungen bitte per E-Mail an: geschaeftsfuehrung@solidarische-hilfe.de
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3. Deutsches Institut für Menschenrechte: Publikation zum Individualbeschwerdeverfahren zum UN-Sozialpakt
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Am 20. Juli 2023 ist das Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (UN-Sozialpakt) für Deutschland in Kraft getreten. Damit können Einzelpersonen und zivilgesellschaftliche Akteur*innen Verstöße gegen diese Rechte vor dem UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte – einem Gremium internationaler unabhängiger Expert*innen – anzeigen und bei Menschenrechtsverstößen Abhilfe und Entschädigung von Deutschland verlangen.
Weitere Informationen zu Individualbeschwerden beim UN-Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Eine Handreichung für Betroffene, Zivilgesellschaft und Anwaltschaft vom DIM zum Download: https://t1p.de/0tvet
4. SG Kiel: Mehrbedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II für die Anschaffung einer Waschmaschine
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Das SG Kiel hat mit Urteil vom 14.03.2023 – S 35 AS 35/22 entschieden, das Ersatzbeschaffungskosten für eine Waschmaschine im Rahmen des Härtefallmehrbedarfes nach § 21 Abs. 6 Satz 1 SGB II auf Zuschussbasis zu übernehmen sind. Das SG Kiel begründet dies damit, dass die Kosten für Erwerb von Elektrogroßgeräten im Regelsatz zu gering berücksichtigt werden und daher ein Darlehen nach § 24 Abs. 1 SGB II eben nicht zumutbar ist.
Die gleiche Position wird im unter Nr. 1 in diesem NL beworbenen Leitfaden vertreten (Thome, Leitfaden SGB II/SGB XII, 52, Rn. 65, S. 422 ff).
Das Urteil zum Download: https://t1p.de/c86ja
Umfassender Text dazu: https://t1p.de/8ud66
5. Sozialrecht-Justament Juli 2023 Informationen für die Sozialberatung: Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zur Anrechnung von Einkommen im SGB II
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Das aktuelle SJ setzt sich mit den neuen fachlichen Weisungen der BA zu § 11 – 11b SGB II zur Anrechnung von Einkommen im SGB II auseinander.
Hier geht es zum Download: https://t1p.de/vdzg7
6. Bundesregierung plant Kahlschlag bei der Förderung im Migrationsbereich
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Die rot-gelb-grüne Bundesregierung plant in ihrem Bundeshaushalt für 2024 drastische Kürzungen bei der Förderung im sozialen Bereich. Neben dem Bereich der Freiwilligendienste ist insbesondere der Migrationsbereich davon betroffen, bei dem dies einem Kahlschlag gleichkommen würde:
Die Migrationsberatung für Erwachsene (MBE) soll um 30 Prozent gekürzt werden
Die Förderung der Psychosozialen Zentren (PSZ) soll um 70 Prozent gekürzt werden
Die Asylverfahrensberatung (AVB), die gerade erst begonnen hat, soll faktisch um 50 Prozent gekürzt werden.
Diese Kürzungen widersprechen nicht nur zum Teil offen dem Koalitionsvertrag. Sie würden etablierte und erfolgreiche Beratungsstrukturen kaputt machen. Auf diese Weise lässt sich ein Einwanderungsland nicht zukunftsfähig gestalten!
Umfassende Infos dazu bei der GGUA: https://t1p.de/x5449
7. Praktikumsplatz bei Tacheles in Wuppertal ab sofort frei
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Wir suchen ab sofort (studentische) Praktikant*innen, die Lust haben sich für die Rechte von
Armen stark zu machen und einen Einblick in die Sozialberatung (Schwerpunkt SGB II – Bürgergeld und SGB XII – Sozialhilfe) zu erhalten.
Gerne können auch Nicht-Studierende bei uns ein Praktikum machen oder mitarbeiten.
Über Tacheles e.V.
Der Verein Tacheles redet Tacheles, wenn es um die Rechte sozial benachteiligter und
erwerbsloser Menschen geht. Seit fast 30 Jahren macht der Verein auf Prozesse sozialer Ausgrenzung sowie die Einschränkung der Rechte „Armer“ aufmerksam und formuliert im Namen der Betroffenen Forderungen an verantwortliche Stellen. Gegründet wurde der Verein 1994 als Selbsthilfeinitiative von Betroffenen für Betroffene.
Durch seine erfolgreiche Arbeit und klare Positionierung auf der Seite von
Leistungsbeziehenden hat es Tacheles zu bundesweiter Bekanntheit und Anerkennung
gebracht.
Neben der politischen Arbeit ist es dem Verein auch wichtig, an der Basis zu arbeiten.
Deshalb führen wir Sozialberatung mit Schwerpunkt SGB II (Bürgergeld / Hartz IV) und SGB XII (Sozialhilfe) durch. Auch hier streitet Tacheles für die Rechte von Betroffenen und hilft, die Leistungsansprüche durchzusetzen.
Wir bieten
– Mitarbeit in einem tollen Team
– Kollegiale Beratung und Hilfe
– intensive Einarbeitung und Fortbildungen im Bereich SGB II und XII
– Flexible Arbeit vor Ort und von zu Hause (wenn gewünscht) sowie Raum eigene
Ideen und Projekte umzusetzen
– eine Ehrenamtsvergütung
Das solltest Du mitbringen
– Zeit und Lust für die Rechte von Menschen zu streiten
– Empathie und soziale Kompetenz
– Teamfähigkeit und Fähigkeit zum eigenverantwortlichen und strukturierten Arbeiten
– Motivation eigene Ideen einzubringen und umzusetzen
– Kenntnisse im Umgang mit Computern und Office sind von Vorteil
Lust, mehr zu erfahren?
Dann melde dich per E-Mail an info@tacheles-sozialhilfe.de