Heute veröffentlichen wir den 19. ordentlichen NEWSLETTER 2022 des Kollegen Harald Thomé auf unserer Homepage für Euch!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

soeben hat uns als Gewerkschafter/Innen-Arbeitskreis (AK) der 18. ordentliche NEWSLETTER  des Kollegen Harald Thomé (http://ak-gewerkschafter.com/?s=harald+thom%C3%A9) erreicht.

  (Foto: Regine Blazevic)     

Wir haben diesen NEWSLETTER zu Eurer gefälligen Kenntnisnahme und Bedienung auf unsere Homepage gepostet und in den Kategorien „HARTZ IV“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/hartz-iv/) und „SOZIALPOLITIK“ (http://ak-gewerkschafter.com/category/sozialpolitik/) archiviert.

Für den AK Manni Engelhardt -Koordinator-

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Thomé Newsletter 19/2022 vom 15.05.2022

Liebe Kolleginnen und Kollegen,  sehr geehrte Damen und Herren,

mein heutiger Newsletter zu folgenden Themen:

1. Bundestag stimmt Einmalzahlung und Sofortzuschlagsgesetz incl. Regelungern zu den UkrainerInnen zu
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Das Gesetz ist jetzt verabschiedet und wird wirksam. Darin geregelt sind u.a.:

a. „Einmalzahlung“ für höhere Lebenshaltungskosten von 200 € im Juli 2022
Einmalzahlung in Höhe von 200 €  im Juli 2022 für SGB II-, SGB XII-, AsylbLG- und BVB- Leistungsbeziehende, die im Juli 2022 im Leistungsbezug sind und Leistungen in der RB-Stufe 1 + 2 erhalten. à Kein Antrag erforderlich.
Rechtsgrundlage: § 73 SGB II, § 144 SGB XII, § 16 AsylbLG; § 88d BVG, Infos: https://t1p.de/lxels

b.  Familienzuschuss von 100 € pro Kind, bis 25 Jahre (à Auszahlung über Kindergeldstelle) im Juli 2022
Rechtsgrundlage:  § 6 Abs. 3 BKGG,  Infos: https://t1p.de/ymwn8

c. Anspruch der Ukraine-Flüchtlinge auf SGB II- und SGB XII- Leistungen ab 1. Juni 2022
Ausländern mit Fiktionsbescheinigung bzw. einen Aufenthaltstitel nach § 24 Abs. 1 AufenthG (Vorübergehender Schutz aufgrund der Massenzustromrichtlinie der EU) haben ab 01.Juni 2022 Anspruch auf SGB II / SGB XII – Leistungen (§ 74 SGB II/§ 146 SGB XII). Ist keine Fiktionsbescheinigung vorhanden, sind weiterhin AsylbLG – Leistungen zu erbringen.
Rechtsgrundlage: § 74 SGB II / § 146 SGB XII, Infos: https://t1p.de/7p81d

2. Kurze Bewertung zum Thema Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz-
Vorschlag eines Kürzungsmoratoriums
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Die Regelleistungen im SGB II/SGB XII und AsylbLG sind deutlich zu niedrig. Sie stellen schon lange  nicht mehr das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum da. Das Bundesamt für Statistik hat im April 2022 eine Inflationsrate von 7,4 % festgestellt.
Die Bundesregierung versucht diese Unterdeckung mit den 200 EUR aufs Jahr, aus Einmalzahlungs- und Sofortzuschlagsgesetz, also 16,66 EUR im Monat zu kompensieren. Es wird damit versucht die Verfassungswidrigkeit der Regelleistungen zu kaschieren, weil die Regierung davon ausgehen kann, dass kaum ein Gericht sich an das Thema dran traut und sie somit wieder einmal mit der planmäßigen Unterdeckung durchkommen. Mit den 16,66 EUR sind die Preissteigerungen nicht im Entferntesten gedeckt. Nicht ohne Grund wurde von der LAG der Jobcenterleiter in NRW Alarm geschlagen oder hat der Sozialdezernent der Stadt Essen eine Anhebung der Regelleistungen von 100 EUR pro Monat gefordert. Die Sozialverbände, Betroffenenorganisationen, die Gewerkschaften bis zum Kinderschutzbund schlagen Alarm und fordern, dass es eine deutliche Berücksichtigung dieser Preissteigerungsraten geben muss. 16,66 EUR faktische Regelsatzanhebung sind auf jeden Fall absolut unzureichend und ein Witz.
 
Dann kommt hinzu, dass ein ganzer Teil der Leistungsbeziehenden noch nicht mal sämtliche ihnen eigentlich zustehenden Existenzminimumsleistungen auch erhält. Rund 450.000 Haushalte bekommen rund 87 EUR monatlich nicht an Unterkunftskosten gezahlt, in einzelnen Kommunen beträgt die Unterdeckung weit mehr, so beim  Jobcenter Ebersberg durchschnittlich 234,84 EUR im Monat, in München 213,13 EUR und in Dachau 198,47 EUR werden pro gekürztem Haushalt an KdU nicht anerkannt.  Hinzukommen noch nicht vollständig übernommene Heizkosten bei ungefähr 100.000 Haushalten. Auch finden 100.000-fach Aufrechnungen von Darlehen und Erstattungs- und Ersatzleistungen von bis zu 30 % des Regelsatzes, also bis 134,70 EUR, statt.
Diese Beispiele machen deutlich, dass vielmals noch nicht einmal das „Existenzminimum“ zur Auszahlung gebracht wird. Durch diese Nichtberücksichtigung tatsächlicher Kosten, Aufrechnung und Geltendmachung sonstiger Forderungen wird die Existenz nicht mehr vertretbar drastisch unterschritten.

Hier ist die Politik gefordert, ein eindeutiges Kürzungsmoratorium einzuführen. Keine Kürzungen der Unterkunft und Heizung, ohne Ausnahme und in allen Fällen. Aussetzung aller  Aufrechnung von Darlehen und Aufrechnungen von  Ersatz- und Erstattungsansprüchen  und ein Moratorium bei der Geltendmachung von Forderungen über die Forderungseinzugsstellen der Bundesagentur für Arbeit und der Einzugsstellen der kommunalen Jobcenter und weiteren Leistungsträger .
Dieses umfassende Kürzungsmoratorium muss sofort einsetzen und sollte mind. bis Ende 2023 laufen. Das geht nur durch Gesetzesänderung, daher ist hier und heute die Politik gefragt.

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3. Öffentlichen Anhörung am 16. Mai 2022 zum Sanktionsmoratorium
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Am 16. Mai findet die öffentliche Anhörung zur Aussetzung der Sanktionen bei Hartz IV statt. Die Stellungnahmen der Sachverständigen gibt es auf der Webseite des Bundestags: https://t1p.de/43h3d
Die Stellungnahme des Pari ist dort nicht veröffentlicht, die gibt es hier: https://t1p.de/u3om4
Die Tachelesstellungnahme zum Beginn des Gesetzgebungsverfahrens gibt es hier: https://t1p.de/rncf7

Kurze Stellungnahme von mir dazu: Das Gesetz ist faktisch ein Sanktionsmoratömchen. Die Sanktionen sollten komplett ausgesetzt werden, denn jede Kürzung des Existenzminimums ist immer ein Grundrechtsverstoß. Ein wirkliches Fördern ohne Sanktionen und auf Augenhöhe, das würde die Menschen mitnehmen und würde zu einer nachhaltigen Arbeitsmarktintegration führen. Daher sollten alle Sanktionen ausgesetzt und später abgeschafft werden. Vor dem Hintergrund von Wirtschaftskrise und Inflationsrate sowieso. Zudem muss dringend die rückwirkende Sanktionsmöglichkeit  über den § 31b Abs. 1 S. 5 SGB II geändert werden, denn so können die Jobcenter 2023 noch Sanktionen nachträglich nach der Zeit des Moratoriums durchführen.  

4. „Am Limit“. „So geht das nicht mehr weiter“: Vielen Tafeln geht die Puste aus
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Stefan Sell zum dramatischen Jahresbericht der Tafeln, die aufgrund des Ansturms Alarm schlagen. Alles dazu hier: https://t1p.de/knz3k

5. Neue SGB II – Folien im Netz
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Eigentlich kommen im Moment relativ regelmäßig neue Folien ins Netz, die aktuellen gibt es hier:
https://tacheles-sozialhilfe.de/informationen/folien-sgb-ii.html

6. Bitte um Unterstützung: Abschlussarbeit eines Studierenden zum psychisches Wohlbefinden innerhalb des SGB II-Systems
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Leon, der Soziale Arbeit an der Universität Duisburg-Essen studiert und ehemaliger Tacheles Praktikant und jetzt ehrenamtlicher Mitstreiter ist, sitzt an seiner Abschlussarbeit zum Thema „Psychisches Wohlbefinden innerhalb des SGB II-Systems“ und sucht dafür Leistungsbeziehende oder ehemalige, die dazu eine kurze Onlinebefragung mitmachen. Ich fände es cool, wenn sich hier die oder der ein oder andere finden würde, hier geht’s zur Umfrage: https://t1p.de/9o9mu

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Weitere Informationen aus diesem NEWSLETTER inklusive Impressum könnt Ihr durch den Klick auf den nachstehenden Link aufrufen und nachlesen.

> https://www.tacheles-sozialhilfe.de/newsticker/thome-newsletter-19-2022-vom-15-05-2022.html !

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